Beschreibung
vor 9 Jahren
Nachdem ein lieber Hörer uns ein paar Fragen eingesandt hat, machen
wir heute einen Abstecher ins Mietrecht. Dort gibt es nämlich
einige Mythen, die sich hartnäckig halten. „Wenn ich drei
Nachmieter bringe, muss der Vermieter mich auch früher aus dem
Mietvertrag entlassen“ Viele Vermieter freuen sich, wenn ein
scheidender Mieter neue Interessenten – also künftige Nachmieter –
bringt. Der Mieter hat dann womöglich die Möglichkeit, früher
auszuziehen und auch noch Geld zu sparen. Der Vermieter spart sich
die Mühe, seine Wohnung zu bewerben, womöglich einen Makler zu
bestellen etc. Klingt zunächst mal wie eine Win-Win-Situation. Doch
wie ist das? Muss ein Vermieter einen Mieter denn früher aus dem
Vertrag entlassen, wenn er ihm drei Nachmieter gestellt hat?
Natürlich nicht. Nicht nur gibt es da keinen Anspruch, auch das
Interesse eines Vermieters an Interessenten, die der ehemalige
Mieter bringt, ist ohnehin schon eingeschränkt. Schließlich will
kein Vermieter gern zu den gleichen Konditionen vermieten wie
zuvor. Außerdem kann der Vermieter nicht gezwungen werden, einen
der Nachmieter sympathisch zu finden. Schließlich wäre auch
denkbar, dass diese Interessenten gar kein richtiges Interesse oder
gar keine hinreichende Bonität haben. Sicherlich kann man sich
bisweilen mit dem Vermieter einig werden, aber irgendeinen
rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht. „Die letzte Miete zahle
ich nicht mehr. Die können wir dann ja mit der Kaution verrechnen“
Es gibt viele faire Vermieter. Deswegen sind aber nicht alle
Vermieter fair. So kann es während des Mietverhältnisses schon den
einen oder anderen Vorfall geben, der einen Mieter erahnen lässt,
dass die Erstattung der Kaution nicht reibungslos vonstattengehen
wird. Da ist der Gedanke nachvollziehbar, die letzte Miete gar
nicht mehr zu zahlen, um das finanzielle Risiko zu minimieren,
falls sich ein Vermieter über eine gesprungene Fliese oder ein Loch
in der Wand über Gebühr aufregt und sich die ganze Sache ärgerlich
in die Länge zieht, während man auf sein Geld wartet. Verstehbar?
Ja. Aber nicht legal. Das kann dann sogar richtig teuer werden,
wenn der Vermieter ernsthaft eine Zahlungsklage anstrengt. Die
Kaution hat damit nichts zu tun. Will Sie also ein Vermieter
richtig schikanieren, kann dieser Versuch böse nach hinten
losgehen. „Die Kaution bekomme ich, nachdem mein Vermieter die
Wohnung abgenommen hat!“ Keineswegs. Das ist im Grunde auch völlig
logisch, denn oft steht noch gar nicht fest, wer eigentlich wem
noch Geld schuldet. Es ist vor allem sehr unwahrscheinlich, dass
bereits alle Betriebskosten abgerechnet und ausgeglichen sind.
Manchmal muss noch die Heizkostenabrechnung abgewartet werden oder
andere Kosten stehen noch nicht fest. Deshalb hat ein Vermieter
zwischen drei und sechs Monaten Zeit, die Rückzahlung
zurückzuhalten. Außerdem könnte es auch sein, dass sich Schäden an
der Wohnung erst später nach dem Auszug zeigen oder bemerkt werden.
Wer also bei einem Umzug die Kaution schon für die Möbel der neuen
Wohnung oder als neue Kaution verplant, wird sich sehr
wahrscheinlich verrechnen. Wer einen fairen Vermieter hat, wird
zumindest einen guten Teil der Kaution zurückerhalten können,
sofern sich abzeichnet, dass die Betriebskostenabrechnung
weitestgehend durch die Nebenkostenvorschüsse abgedeckt ist. Aber
auch hierauf hat man kein Recht. „Einmal im Jahr darf ich eine
Party veranstalten, bei der es etwas lauter wird.“ Nein.
Ruhestörender Lärm ist nach 22:00 Uhr gesetzlich verboten. Dafür
gibt es leider keine Ausnahmen, egal, wie besonders Anlass oder
Jubiläum auch sein mögen. Auch hier ist man auf Fairness, Vernunft
und Verständnis der Nachbarn angewiesen. Ebenfalls noch nicht
ausgestorben: „Schimmel ist immer ein Mangel an der Wohnung, den
der Vermieter beheben muss!“ Eigentlich stellt sich beim genaueren
Hinsehen in über 90 % aller Fälle heraus, dass Schimmel eine Folge
falschen Lüftens ist. Was längst nicht jeder weiß: Auch das
dauerhafte Ankippen eines Fensters ist nicht erforderlich, um mit
Feuchtigkeit richtig umzugehen. Zum Thema Feuchtigkeit werden wir
uns auch noch über die Frage unterhalten, ob man im Winter am
besten seinen feuchten Keller trockenlegen kann oder im Sommer. Wir
freuen uns, Sie gut zu unterhalten.
wir heute einen Abstecher ins Mietrecht. Dort gibt es nämlich
einige Mythen, die sich hartnäckig halten. „Wenn ich drei
Nachmieter bringe, muss der Vermieter mich auch früher aus dem
Mietvertrag entlassen“ Viele Vermieter freuen sich, wenn ein
scheidender Mieter neue Interessenten – also künftige Nachmieter –
bringt. Der Mieter hat dann womöglich die Möglichkeit, früher
auszuziehen und auch noch Geld zu sparen. Der Vermieter spart sich
die Mühe, seine Wohnung zu bewerben, womöglich einen Makler zu
bestellen etc. Klingt zunächst mal wie eine Win-Win-Situation. Doch
wie ist das? Muss ein Vermieter einen Mieter denn früher aus dem
Vertrag entlassen, wenn er ihm drei Nachmieter gestellt hat?
Natürlich nicht. Nicht nur gibt es da keinen Anspruch, auch das
Interesse eines Vermieters an Interessenten, die der ehemalige
Mieter bringt, ist ohnehin schon eingeschränkt. Schließlich will
kein Vermieter gern zu den gleichen Konditionen vermieten wie
zuvor. Außerdem kann der Vermieter nicht gezwungen werden, einen
der Nachmieter sympathisch zu finden. Schließlich wäre auch
denkbar, dass diese Interessenten gar kein richtiges Interesse oder
gar keine hinreichende Bonität haben. Sicherlich kann man sich
bisweilen mit dem Vermieter einig werden, aber irgendeinen
rechtlichen Anspruch darauf gibt es nicht. „Die letzte Miete zahle
ich nicht mehr. Die können wir dann ja mit der Kaution verrechnen“
Es gibt viele faire Vermieter. Deswegen sind aber nicht alle
Vermieter fair. So kann es während des Mietverhältnisses schon den
einen oder anderen Vorfall geben, der einen Mieter erahnen lässt,
dass die Erstattung der Kaution nicht reibungslos vonstattengehen
wird. Da ist der Gedanke nachvollziehbar, die letzte Miete gar
nicht mehr zu zahlen, um das finanzielle Risiko zu minimieren,
falls sich ein Vermieter über eine gesprungene Fliese oder ein Loch
in der Wand über Gebühr aufregt und sich die ganze Sache ärgerlich
in die Länge zieht, während man auf sein Geld wartet. Verstehbar?
Ja. Aber nicht legal. Das kann dann sogar richtig teuer werden,
wenn der Vermieter ernsthaft eine Zahlungsklage anstrengt. Die
Kaution hat damit nichts zu tun. Will Sie also ein Vermieter
richtig schikanieren, kann dieser Versuch böse nach hinten
losgehen. „Die Kaution bekomme ich, nachdem mein Vermieter die
Wohnung abgenommen hat!“ Keineswegs. Das ist im Grunde auch völlig
logisch, denn oft steht noch gar nicht fest, wer eigentlich wem
noch Geld schuldet. Es ist vor allem sehr unwahrscheinlich, dass
bereits alle Betriebskosten abgerechnet und ausgeglichen sind.
Manchmal muss noch die Heizkostenabrechnung abgewartet werden oder
andere Kosten stehen noch nicht fest. Deshalb hat ein Vermieter
zwischen drei und sechs Monaten Zeit, die Rückzahlung
zurückzuhalten. Außerdem könnte es auch sein, dass sich Schäden an
der Wohnung erst später nach dem Auszug zeigen oder bemerkt werden.
Wer also bei einem Umzug die Kaution schon für die Möbel der neuen
Wohnung oder als neue Kaution verplant, wird sich sehr
wahrscheinlich verrechnen. Wer einen fairen Vermieter hat, wird
zumindest einen guten Teil der Kaution zurückerhalten können,
sofern sich abzeichnet, dass die Betriebskostenabrechnung
weitestgehend durch die Nebenkostenvorschüsse abgedeckt ist. Aber
auch hierauf hat man kein Recht. „Einmal im Jahr darf ich eine
Party veranstalten, bei der es etwas lauter wird.“ Nein.
Ruhestörender Lärm ist nach 22:00 Uhr gesetzlich verboten. Dafür
gibt es leider keine Ausnahmen, egal, wie besonders Anlass oder
Jubiläum auch sein mögen. Auch hier ist man auf Fairness, Vernunft
und Verständnis der Nachbarn angewiesen. Ebenfalls noch nicht
ausgestorben: „Schimmel ist immer ein Mangel an der Wohnung, den
der Vermieter beheben muss!“ Eigentlich stellt sich beim genaueren
Hinsehen in über 90 % aller Fälle heraus, dass Schimmel eine Folge
falschen Lüftens ist. Was längst nicht jeder weiß: Auch das
dauerhafte Ankippen eines Fensters ist nicht erforderlich, um mit
Feuchtigkeit richtig umzugehen. Zum Thema Feuchtigkeit werden wir
uns auch noch über die Frage unterhalten, ob man im Winter am
besten seinen feuchten Keller trockenlegen kann oder im Sommer. Wir
freuen uns, Sie gut zu unterhalten.
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