Beschreibung
vor 9 Jahren
Seit dem 01.01.2017 ist sie auch in Berlin angekommen – die
Rauchmelderpflicht. Doch diese einfache Aussage, wie man sie gerne
mal in der Zeitung liest, ist etwas irritierend… Richtig ist, dass
alle Neubauten ab dem 01.01.2017 mit Rauchmeldern in
Aufenthaltsräumen ausgestattet werden müssen. Mit Neubauten sind
allerdings nur die Bauten gemeint, die eben nach dem ersten Januar
fertig gestellt werden, was also alle Immobilien, die vor dem
01.01.2017 fertig waren zu „Altbauten“ im Sinne dieser Regelung
macht. Diese Pflicht trifft in erster Linie Vermieter und
Eigennutzer. Erstere dürfen die Kosten allerdings auf den Mieter
umlegen. - Welche Merkmale aber müssen diese Rauchmelder erfüllen?
- Wann muss man die Batterien wechseln? - Wer kontrolliert das
eigentlich? - Wie sinnvoll ist diese Regelung? Wir wünschen wie
immer viel Spaß und Kurzweil!
Rauchmelderpflicht. Doch diese einfache Aussage, wie man sie gerne
mal in der Zeitung liest, ist etwas irritierend… Richtig ist, dass
alle Neubauten ab dem 01.01.2017 mit Rauchmeldern in
Aufenthaltsräumen ausgestattet werden müssen. Mit Neubauten sind
allerdings nur die Bauten gemeint, die eben nach dem ersten Januar
fertig gestellt werden, was also alle Immobilien, die vor dem
01.01.2017 fertig waren zu „Altbauten“ im Sinne dieser Regelung
macht. Diese Pflicht trifft in erster Linie Vermieter und
Eigennutzer. Erstere dürfen die Kosten allerdings auf den Mieter
umlegen. - Welche Merkmale aber müssen diese Rauchmelder erfüllen?
- Wann muss man die Batterien wechseln? - Wer kontrolliert das
eigentlich? - Wie sinnvoll ist diese Regelung? Wir wünschen wie
immer viel Spaß und Kurzweil!
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