IFM 56: Scheidung: Was wird aus der Immobilie?

IFM 56: Scheidung: Was wird aus der Immobilie?

vor 8 Jahren
Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung und wie können Sachverständige helfen??
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Beschreibung

vor 8 Jahren
Als Immobiliengutachter haben wir es oft mit Trennungsszenarien zu
tun. Das ist nicht immer einfach, weil sich nicht alle Ehepartner
„im Einvernehmen“ trennen. Oft stören Wut oder Verletzung die
Kommunikation. Das ist verständlich, denn meistens wurde die
Immobilie gemeinsam angeschafft, als Erfüllung eines gemeinsamen
Traumes, den es nicht mehr gibt und der dann nicht selten einer
neuen Zukunft im Weg steht. Dennoch ist es meist der größte
Vermögensgegenstand, den beide besitzen. Wer wollte verlangen, dass
man da stets rational und ruhig agiert? Glücklicherweise erreichen
uns in unserer Sozietät überwiegend vernünftige (Ex-)Paare, die
nach wie vor auf Augenhöhe und überwiegend sehr vernünftig
kommunizieren. Aber auch Anwälte melden sich bei uns, die – oft mit
dem gegnerischen Anwalt – Sachverstand für Immobilien im Namen
Ihrer Mandanten suchen, die kein Wort mehr miteinander reden. Wenn
sich Zwei streiten, dann in der Regel auch um den Wert der
Immobilie. Da ist es durchaus verständlich, wenn ein Partner
unterstellt, dass der andere jetzt „seinen“ Gutachter bringt, um
die Dinge in seine Richtung zu neigen. Da wir aber der Neutralität
verpflichtet sind, ist das eine falsche Vorstellung - der wir
trotzdem oft begegnen. Es hat wenig Sinn, einen seriösen Gutachter
für sich einvernehmen zu wollen – das kann nur klappen, wenn ein
unseriöser Gutachter im Spiel ist. Faustregel: Je mehr
Qualifizierungen und Zertifizierungen ein Gutachter vorzuweisen
hat, desto korrekter und seriöser dürfte das Ergebnis sein. Auch
die Möglichkeit, einen Zweitgutachter zu konsultieren, schafft mehr
Klarheit, ist aber auch teurer. Was ist unser Rat? Holen Sie den
andern ins Boot. Es ist schade um Arbeit, Zeit und Geld, wenn der
andere Beteiligte ohnehin dem Gutachten widerspricht, weil er oder
sie den Gutachter nicht einmal kennengelernt hat. Sehen Sie das
Gutachten als Basis, nicht als letzten Schluss. Es geht nicht um
ein-, zwei- oder fünftausend Euro an Meinungsverschiedenheit. Es
geht darum, eine Basis zu finden, über die man verhandeln kann. Man
kann natürlich so viele Gutachter beauftragen, bis der Wunschwert
dabei ist. Doch am Ende braucht man zu einer Einigung das
Einverständnis des anderen. Der nämlich muss keines der Gutachten
akzeptieren. Hier hilft nur Vernunft – und auch mal ein Gespräch zu
Dritt, bei dem wir als Außenstehende mit Ruhe und Empathie mehr
Sachlichkeit einbringen. Sagen Sie auch mal „ja“. Da ist einfach,
aber nicht leicht. Was auch immer passiert ist: Wer sich gegen
alles sperrt, der bekommt nicht nur „nicht recht“. Er blockiert
auch, dass es weiter geht. Auch, wenn es auf den ersten Blick so
scheinen mag, als habe man den anderen jetzt bestraft: Man bestraft
sich selber. Denn keine Lösung ist eigentlich immer die
schlechteste Lösung. Dann lieber reden – auch, wenn es einem
widerstreben mag. Was alles passieren kann, wenn der Ex-Partner
ungeduldig wird, berichten unsere Profis in der hier vorliegenden
Ausgabe und natürlich noch vieles mehr!
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