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#121 - Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Im Gespräch mit Sebastian Steeck

#121 - Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Im Gespräch mit Sebastian Steeck

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Whistleblower bzw. Hinweisgeber tauchen im Kontext von
Organisationen auf, also in Unternehmungen und Behörden -, in dem
sie auf Missstände aufmerksam machen, die trotz entgegenstehender
Gesetze nicht unterbleiben oder ausgeräumt werden. Sie sind damit
selbstredend in einem Bereich oder zu einem Zeitpunkt aktiv, die
hoch konfliktär sind. Die Situationen weisen viele Beteiligte und
entgegenstehende Positionen auf - typisch für eskalierende
Konfliktlagen. Und mitunter werden von den Beteiligten
paradoxerweise identische Interessen angemeldet und ins
argumentative Feld geführt, die sich auf das Wohl der Organisation
zusammenbündeln lassen - und einen guten Ausgangspunkt für
Aushandlungsprozesse bilden. Mediation ist als Verfahren hier
häufig naheliegend, ist aber der gleichen Paradoxie ausgesetzt: Es
kann die Mitglieder und Stakeholder einer Organisation in
konstruktive, vertrauliche Aushandlungsprozesse führen, es kann
aber auch infolge dieser Vertraulichkeit als weiteren und damit
verschärfenden, destruktiven Geheimhaltungsversuch missbraucht oder
zumindest eingeschätzt werden. Insoweit tangiert das Whistleblower-
bzw. Hinweisgeberschutzgesetz die Anwendbarkeit und Durchführung
von Organisationsmediation - und zwar in ganz erheblichem Maße.
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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