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  4. EU-Lieferkettengesetz trifft E-Auto-Hersteller hart | Von Peter Haisenko
Ein Standpunkt von Peter Haisenko. (Betreiber des
Portals anderweltonline.com)

Seit geraumer Zeit wird angeblich das Ziel verfolgt, Ausbeutung
durch Niedriglöhne und Kinderarbeit zu beenden. Ohne jeden
Erfolg. Jetzt haben sich Unterhändler des Europaparlaments und
der EU-Staaten auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, das Abhilfe
schaffen soll. Damit werden aber ausgerechnet die Hersteller von
E-Autos große Probleme bekommen.

Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn
sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU
profitieren, ist in den Mitteilungen des Europaparlaments zu
erfahren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen,
der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit
dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind. Wie von der
EU nicht anders zu erwarten, wird sogar bestimmt, was „große
Unternehmen“ sind.: Mehr als 500 Beschäftigte und mindestens 150
Millionen Umsatz. Weitere Details finden Sie hier:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/eu-lieferkettengesetz-menschenrechte-100.html

Der faire Handel und seine Umsetzung soll wieder einmal auf die
Privatwirtschaft abgewälzt werden. Die beschäftigt aber
Heerscharen von Juristen, die mit Sicherheit genügend
Schlupflöcher finden werden, die diese EU-Initiative zu einer
Farce werden lassen. Warum also beschließt die EU nicht ein
Gesetz, das diese Dinge knallhart regelt mit der zugehörigen
Strafbewehrung? Es bräuchte nicht einmal ein Gesetz. Eine
einfache EU-Verordnung würde ausreichen und die könnte binnen
weniger Wochen wirksam werden. Sie könnte wie die Modelle
aussehen, die jetzt schon Einfuhrverbote für verschiedene Importe
regeln. Sie könnte in einem einzigen Satz formuliert werden: In
die EU darf nichts eingeführt werden, ohne den Nachweis, dass in
der gesamten Lieferkette ein Mindestlohn von mehr als einem Euro
pro Stunde bezahlt wird und Kinderarbeit ausgeschlossen ist. So
einfach, wenn man es denn wirklich wollte.

Viele Paragraphen bieten viele Schlupflöcher

Diese einfache Verordnung hätte den Vorteil, dass es keine
Schlupflöcher gibt, an denen sich Juristen abarbeiten und viel
Geld verdienen könnten. Allein dieser Umstand wird verhindern,
dass jemals eine so einfache und wirksame Verordnung formuliert
werden wird. Die gesamte Lieferkette ist ebenso einfach zu
definieren, obwohl sie eigentlich für sich selbsterklärend ist.
Es beginnt mit dem Lohn für den Arbeiter, der Waren oder
Agrargüter herstellt, geht weiter über alle Transportarbeiter
inklusive der Schiffsbesatzungen und hört bei den Löhnen in den
Kontoren nicht auf. So einfach. Allerdings bin ich der Meinung,
dass dieser Mindestlohn mehr als einen Euro betragen sollte. Er
sollte sich an den Mindestlöhnen orientieren, die es im
Wertewesten schon gibt. Mit welchem Recht kann man Menschen
außerhalb Europas mit einem Bruchteil dessen abfinden, wofür in
Europa niemand auch nur einen Finger rühren würde? Lesen Sie
dazu, was ich schon 2006 etwas humoristisch ausgeführt habe...

... hier weiterlesen:
https://apolut.net/eu-lieferkettengesetz-trifft-alle-e-auto-hersteller-hart

+++

Bildquelle: Richard Juilliart /shutterstock

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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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