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IGeL-Podcast
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Wenn neue Arzneimittel, neue Behandlungs- oder Diagnoseverfahren
in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden
sollen, dann müssen Sie vorher den Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) passieren. Dort wird geprüft, diskutiert und schließlich
darüber entschieden (siehe auch IGeL-Podcast, Episode 4). Außer
den Krankenkassen, ärztlichen Vertreter*innen und unabhängigen
Mitgliedern sitzt im G-BA auch eine Vertretung von Patient*innen:
Sie dürfen Anträge stellen, mitberaten, mitdiskutieren, haben
aber kein Stimmrecht. Wie diese Art der Beteiligung funktioniert,
welche Patient*innen diesen Job machen und was sie bewirken
wollen und können, darum geht es in dieser Ausgabe des
IGeL-Podcasts. Ein Podcast mit Gregor Bornes,
Patient*innen-Berater, Geschäftsführer des Gesundheitsladens Köln
und langjähriger Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Patient*innen-Stellen.
____________________________________________________________ Die
Faktenbox: Die Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen
Bundesausschusses liefert das fünfte Buch des
Sozialgesesetzbuches. Es schreibt vor, dass Leistungen der
Gesetzlichen Krankenversicherung – der GKV - „ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Diese Kriterien –
also der diagnostische oder therapeutische Nutzen , die
medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von
Leistungen - müssen nachgewiesen sein, erst dann können sie
GKV-Leistung werden. Die Entscheidung, ob die Kriterien erfüllt
sind, trifft der Gemeinsame Bundesauschuss (der GB-A). Dieses
13-köpfige Gremium besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern
sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft, der
Zahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der
Krankenhäuser. Auch Vertreterinnen und Vertreter von
Patientenorganisationen nehmen an den Sitzungen teil, haben aber
kein Stimmrecht. Der GB-A hat das Recht, medizinische Leistungen
auszuschließen, wenn die genannten Kriterien nicht nachgewiesen
sind. Außerdem prüft der G-BA für alle neu zugelassenen
Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sofort nach Markteintritt den
Zusatznutzen und bewertet ihn. Für diese und viele andere
Aufgaben der gesundheitlichen Versorgung setzt der GB-A
Unterausschüsse ein und kann vom Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – dem IQWiG – unterstützt
werden.
_______________________________________________________________
Und vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat
Stick" ist der Jingle des IGeL-Podcasts.
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