Patient*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss

Patient*innen im Gemeinsamen Bundesausschuss

Wie funktioniert die Beteiligung?
36 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten
Wenn neue Arzneimittel, neue Behandlungs- oder Diagnoseverfahren in
den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden sollen,
dann müssen Sie vorher den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
passieren. Dort wird geprüft, diskutiert und schließlich darüber
entschieden (siehe auch IGeL-Podcast, Episode 4). Außer den
Krankenkassen, ärztlichen Vertreter*innen und unabhängigen
Mitgliedern sitzt im G-BA auch eine Vertretung von Patient*innen:
Sie dürfen Anträge stellen, mitberaten, mitdiskutieren, haben aber
kein Stimmrecht. Wie diese Art der Beteiligung funktioniert, welche
Patient*innen diesen Job machen und was sie bewirken wollen und
können, darum geht es in dieser Ausgabe des IGeL-Podcasts. Ein
Podcast mit Gregor Bornes, Patient*innen-Berater, Geschäftsführer
des Gesundheitsladens Köln und langjähriger Sprecher der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innen-Stellen.
____________________________________________________________ Die
Faktenbox: Die Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen
Bundesausschusses liefert das fünfte Buch des Sozialgesesetzbuches.
Es schreibt vor, dass Leistungen der Gesetzlichen
Krankenversicherung – der GKV - „ausreichend, zweckmäßig und
wirtschaftlich“ sein müssen. Diese Kriterien – also der
diagnostische oder therapeutische Nutzen , die medizinische
Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen - müssen
nachgewiesen sein, erst dann können sie GKV-Leistung werden. Die
Entscheidung, ob die Kriterien erfüllt sind, trifft der Gemeinsame
Bundesauschuss (der GB-A). Dieses 13-köpfige Gremium besteht aus
drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertreterinnen und
Vertretern der Ärzteschaft, der Zahnärzteschaft, der gesetzlichen
Krankenkassen und der Krankenhäuser. Auch Vertreterinnen und
Vertreter von Patientenorganisationen nehmen an den Sitzungen teil,
haben aber kein Stimmrecht. Der GB-A hat das Recht, medizinische
Leistungen auszuschließen, wenn die genannten Kriterien nicht
nachgewiesen sind. Außerdem prüft der G-BA für alle neu
zugelassenen Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen sofort nach
Markteintritt den Zusatznutzen und bewertet ihn. Für diese und
viele andere Aufgaben der gesundheitlichen Versorgung setzt der
GB-A Unterausschüsse ein und kann vom Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – dem IQWiG – unterstützt
werden.
_______________________________________________________________ Und
vielen Dank dem Londoner Künstler Ketsa: Sein Stück "Beat Stick"
ist der Jingle des IGeL-Podcasts.

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