Wirtschaftsnews vom 27. Februar 2024

Wirtschaftsnews vom 27. Februar 2024

Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 2 Monaten

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland


 


Thema heute:    Betrügerische Schreiben von
vermeintlichem Inkassobüro


 


 


 


Unternehmen aller Branchen vertrauen darauf, dass Kunden für
Produkte und Dienstleistungen bezahlen. Dabei umfasst das
Forderungs- und Zahlungsmanagement ein breites Spektrum an
Aufgaben. Diese reichen von der Bereitstellung diverser
Zahlungsarten, über die Rechnungsstellung bis hin zur
Bonitätsprüfung und der Veranlassung eines möglichen
Inkassoverfahrens.


Viele Kunden sind jedoch verunsichert, wenn sie Post von einem
Inkassobüro erhalten und sorgen sich vor den Konsequenzen für
ihre Bonität. Zudem machen immer wieder Nachrichten über
gefälschte Briefe betrügerischer Absender Schlagzeilen, die so
manche Empfänger allerdings für echt halten. "Die Sorge vieler
Menschen ist natürlich berechtigt. Schließlich hat ein
Inkassoverfahren ein äußerst negatives Image", erklärt Philipp
Kadel von der DIAGONAL Gruppe.  Worauf es bei einem
transparenten Inkassoverfahren ankommt und wie man gefälschte
Briefe vermeintlicher Inkassobüros erkennt, verrät Kadel
uns.


 


1. Ein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister dient als
Nachweis


 


So ist es ohne einen Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister in
Deutschland nicht möglich, legal ein Inkassounternehmen zu
betreiben. Unter der Adresse www.rechtsdienstleistungsregister.de
sind überdies legal operierende Inkassounternehmen zu
finden.  


 


 


2. Auf eine deutsche Bankverbindung achten


Ist auf der Mahnung keine deutsche Bankverbindung zu entdecken,
sollten Angeschriebene Vorsicht walten lassen. Ob die angegebene
IBAN zu einem deutschen Konto gehört, lässt sich an den beiden
ersten Buchstaben "DE" erkennen. Seriöse, in Deutschland tätige
Inkassounternehmen verfügen immer über ein deutsches Konto
sowie einen deutschen Unternehmenssitz.


 


3. Gläubiger und Forderungsgrund müssen eindeutig erkennbar
sein


Das Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG im
Paragraph 13a) schreibt zudem vor, dass der Gläubiger genannt
werden muss. Welche natürliche Person oder welche juristische
Person, welche Firma ist der Auftraggeber des Inkassobüros? Des
Weiteren ist es zwingend erforderlich, dass der Grund für eine
Forderung genannt wird.


 


4. Transparenz bei der Zinsberechnung


Eine seriöse Mahnung enthält ferner eine Zinsberechnung und gibt
Aufschluss darüber, wie sich diese Zinsen errechnen. Generell
kommt hier der klassische Verzugszins nach Paragraph 288 BGB zur
Anwendung. In einer Forderungsaufstellung muss für den Schuldner
also eindeutig erkennbar sein, wie hoch die Zinsen sind und wie
viel Zinsen pro Tag anfallen.


 


5. Transparenz ist ein entscheidendes Kriterium für ein
seriöses Inkassoverfahren


Heutzutage verfügen Verbraucher also über unterschiedliche
Möglichkeiten, die Seriosität eines Inkassobüros zu überprüfen.
 





 


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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20240227_kvp.mp3

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