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  4. Warum "Rasse" im Grundgesetz bleiben muss
Im Grundgesetz steht „Rasse“. Da schrillen doch alle
Alarmglocken. In Artikel 3 steht: „Niemand darf wegen seines
Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden.“

Für viele Menschen ist der Begriff „Rasse“ aus verständlichen
Gründen aber viel zu vorbelastet, um im Grundgesetz zu stehen.
Schließlich wissen wir doch eigentlich: sowas wie Menschenrassen
gibt's gar nicht! Die Politik hat das schon länger auf dem
Schirm, und auch im aktuellen Koalitionsvertrag steht: Der
Begriff muss raus – ersetzt werden!

Aber was, wenn der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz stehen bleiben
sollte? Ja sogar muss! Wir klären in dieser Folge STUDIO KOMPLEX,
warum das so ist.

Unsere Gesprächspartner*innen:

Hadija Haruna-Oelker

Stefan Richter

Elisabeth Kaneza

Idil Baydar

Riem Spielhaus

Tarik Tabbara

Pegah Edalatian

Tahera Ameer

Günther Krings

Was euch noch interessieren könnte:

Das Grundgesetz

Das komplette Gedicht von Amanda Gorman

Die Jenaer Erklärung

Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition

Die Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zur Debatte um den
Begriff „Rasse“

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„Warum "Rasse" im Grundgesetz bleiben muss“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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