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Warum darf Google mehr? – Haftung für Links, Sharing und Embedding – Rechtsbelehrung Folge 50 (Jura-Podcast)

Warum darf Google mehr? – Haftung für Links, Sharing und Embedding – Rechtsbelehrung Folge 50 (Jura-Podcast)

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In unserer Jubiläumsfolge kehren wir wieder zu der ersten Folge
der Rechtsbelehrung zurück. Es geht wieder um die Frage der
Bildhaftung. Daneben geht es auch um die Haftung von Texten,
Videos und sonstigen Inhalten die entweder verlinkt, eingebettet
(z.B. ein YouTube-Video oder Bilder via Hotlinking) oder bei
Facebook geteilt werden. Es geht also Haftung für alltägliche
Handlungen.

Diese Haftung ist gelinde gesagt, ein bisschen unübersichtlich
geworden. Allerdings auch aufregend, zumindest juristisch
betrachtet. Wir nehmen Sie also auf eine historische Reise mit,
bei der es vor allem um zwei Fragen geht:

Wenn man fremde Inhalte (Bilder, Texte, Videos) entweder
verlinkt, eingebettet oder teilt, muss an der Quelle um Erlaubnis
fragen? Was ist, wenn das Bild an der Quelle illegal ist, weil der
Urheber (z.B. Fotograf), gar nicht wollte, dass sein Bild oder
dessen Bearbeitung ins Netz gelangt?

Dabei geht es von Landgerichten (LGs), über den Bundesgerichtshof
(BGH) bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und wieder zurück.
Dabei stellen wir fest, dass Googles Bildersuche immer besonders
bevorteilt wird. Das zeigte sich schon in dem Urteil zu den
Vorschaubildern in der Google-Bildersuche.

Der BGH erfand mit der „schlichten Einwilligung“ quasi eine neue
Erlaubnisart für die Vorschaubilder. Diese „kreative“
Rechtsprechung setzte sich im Hinblick auf die Urteile des EuGH
fort. Und auch die Rechtsprechung, die kommerziellen Nutzern
Kopfzerbrechen bereitet, ist für Googles Bildersuche vorteilhaft.

Die Bildersuche steht aber wieder vor Gericht, denn Google stellt
die Bilder in voller Größe dar. Fotografen erfahren
Traffic-Einbußen von angeblich bis zu 80% und haben daher
geklagt. Wir wagen eine Prognose, wie das Verfahren ausgehen
wird.

Auf Ihre Meinung sind wir in den Kommentaren wie immer gespannt
und freuen uns über Bewertungen bei iTunes. Danke sehr!

Shownotes

Viel Spaß beim Zuhören.

00:00:00 – Technische Fragen und Definition von Links, Hotlinks,
Framing und Embedding

00:18:00 – Wir fassen die Technik zusammen (wer sich auskennt,
kann bis hierher springen)

00:19:00 – Die Entscheidungen zur Google Bildersuche und
Analogien zum Fahrraddiebstahl in Berlin

00:29:00 – Zeit macht Recht – Warum Google auf Zeit spielen kann

00:32:00 – Die Entscheidung des EuGH zum Framing und Embedding

00:34:00 – Was ist eine öffentliche Zugänglichmachung und warum
nicht beim Framing?

00:37:00 – Willkommen im Spiegelkabinett

00:41:00 – Die Urheberrechtsrichtlinie und die unbenannte
öffentliche Wiedergabe

00:47:30 – Wir kollabieren und besprechen die Schattenseiten des
Framing

00:55:45 – Was ist Sharing, bzw. Teilen von Beiträgen in sozialen
Netzwerken?

00:57:30 – Links und Frames von Bildern, die ohne Willen des
Urhebers veröffentlicht worden sind.

01:09:30 – Wir widersprechen uns nach 50 Folgen selbst und alles
ist anders.

01:13:00 – Die Kehrtwende des LG Hamburg und Kriterien für die
Haftung

01:17:00 – Warum Hotlinking gefährlich bleibt

00:18:20 – Warum muss der Urheber nicht genannt werden?

01:22:00 – Wir sind wieder bei Google und erklären wie die
EuGH-Rechtsprechung auf die Vorschaubildrechtsprechung wirkt

01:24:00 – Die Klage von Freelens

01:30:00 – Zusammenfassung des Ergebnisses: Google darf mehr und
Privatpersonen werden bevorzugt.

01:33:30 – Die Hausmeistereien – Wir kommen auf die
Glühweinbecher zurück

01:42:00 – Neuer Milestone! Neues Setup!

Erwähnte Folgen

Abgemahnter Schlangenkuchen und Bilderrechte – Rechtsbelehrung
Folge 1

Linkhaftung – Rechtsbelehrung Folge 32 mit Dr. Ansgar Koreng

AdBlocker, Geld und Moral – Rechtsbelehrung Folge 39 mit
Fachanwalt Stephan Dirks

Artikel, Urteile und Links zur Folge

BGH, 17.07.2003 – I ZR 259/00 Paperboy – Hyperlinks und
Deeplinks auf Unterseite-/Inhalte einer frei zugänglichen Websize
stellen keinen Rechtsverstoß dar.

BGH, 29.04.2010 – I ZR 69/08 Vorschaubilder I – Google
verletzt mit Ausgabe von Vorschaubildern (sog. Thumbnails) nicht
die Rechte der Urheber der Bilder

BGH, 14.10.2010 – I ZR 191/08 AnyDVD– Auch Hyperlinks auf
rechtswidrige Inhalte sind von Meinungs- und Pressefreiheit
geschützt.

BGH, 19.10.2011 – I ZR 140/10 Vorschaubilder II –
Vorschaubilder sind auch dann in Ordnung, wenn die Bilder von
unberechtigten Dritten ins Internet eingestellt worden sind.

EuGH, 13.02.2014 – C-466/12 Svensson – Das Framing eines frei
zugänglichen Textes stellt keine „öffentliche Wiedergabe“ im
Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG dar.

EuGH, 21.10.2014 – C-348/13 – BestWater International –
Einbettung eines Videos in eine Website mittels Framing ist in
der Regel nicht rechtswidrig, wenn das Video sich ohnehin
öffentlich im Internet war.

EuGH, 08.09.2016 – C-160/15 – Wer Links mit
Gewinnerzielungsabsicht setzt, muss an der  Quelle
nachforschen, ob die Inhalte an der Quelle legal sind, sofern
dies zumutbar ist.

LG Hamburg, 18.11.2016 – 310 O 402/16 – Die Verlinkung von
fremden Websites, die Urheberrechtsverletzungen enthalten, ist
zumindest dann urheberrechtswidrig, wenn die Prüfung
Nachforschung an der Quelle kategorisch abgelehnt wurde.

LG Hamburg, 13.06.2017 – 310 O 117/17 – Kriterien für die
Nachforschungspflicht und Unzumutbarkeit der Nachprüfung beim
Affiliateportal.

BGH, 21.09.2017 – I ZR 11/16 BGH Vorschaubilder III – Es ist
Google nicht zuzumuten, die Legalität der in der Bildersuche
dargestellte Vorschaubilder zu klären.

GOOGLE-BILDERSUCHE FREELENS klagt gegen Google

Analyse: Ist die neue Google-Bildersuche rechtmäßig? von
Brian Scheuch bei heise.de

Klage Freelens gegen Google Bildersuche: Stand der Dinge
von Martin Mißfeldt

Und die erwähnten Damen „Les Horribles Cernettes“ vom
Cern-Institut, die angeblich Tim Berners Lee darum baten, Bilder
in HTML zu ermöglichen:

Teaser zur Folge

https://rechtsbelehrung.com/wp-content/uploads/2017/10/720x720-Folge50_mp4.mp4

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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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