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Beschreibung
vor 2 Tagen
Im Jahr 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem
historischen Beschluss das Klimaschutzgesetz für teilweise
verfassungswidrig. Die Entscheidung machte weltweit Schlagzeilen
und etablierte einen neuen Gedanken: Klimaschutz ist kein
abstraktes politisches Ziel, sondern dient auch dem Schutz der
durch das Grundgesetz geschützten Freiheitsrechte der Menschen
und Bürger.
Der Klima-Beschluss und seine Begründung
Doch was genau hat das BVerfG entschieden, und welche
Auswirkungen hatte der Beschluss am Ende? Darüber sprechen wir
mit Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, dessen Ansichten in seiner
Habilitationsschrift die Entscheidung des BVerfG maßgeblich
prägten.
Mit Prof. Ekardt sprechen wir u.a. darüber, wie die
Verfassungsbeschwerde zustande kam und welche Rolle der im
Grundgesetz verankerte Schutz natürlicher Lebensgrundlagen gem.
Art. 20a GG spielte (Spoiler: erstaunlich wenig).
Doppelte Freiheitsgefährdung durch die Klimarkrise
Entscheidend war vielmehr ein Gedanke, den Prof. Ekardt
maßgeblich entwickelt hat, die sogenannte doppelte
Freiheitsgefährdung. Die Idee dahinter ist, dass unsere
Freiheitsrechte, also das Recht, selbstbestimmt zu leben, durch
den menschengemachte Klimakatastrophe gleich auf zwei Wegen
bedroht werden.
Erstens direkt, weil die Zerstörung unserer natürlichen
Lebensgrundlagen unsere Entfaltungsmöglichkeiten einschränkt. Und
zweitens indirekt, weil ein zu langes Abwarten dazu führt, dass
der Staat irgendwann drastische Maßnahmen ergreifen muss – mit
dem Risiko, dass dabei autoritäre Strukturen entstehen.
Unser Gast: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. ist apl.
Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der
Universität Rostock sowie Gründer und Leiter der Forschungsstelle
Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin. Seit 2013
ist er zudem ehrenamtlicher Landesvorsitzender des BUND Sachsen.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Recht, Ethik, Politik und
Transformationsbedingungen der Nachhaltigkeit. Er war maßgeblich an
der erfolgreichen Klimaklage vor dem BVerfG 2021 beteiligt, in der
das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und
die 1,5-Grad-Grenze als verfassungsrechtlich bindend eingestuft
wurde. 2024 folgte eine weitere Klimaklage sowie, weltweit
erstmalig, eine Biodiversitätsklage gegen Bundesregierung und
Bundestag. Zu seinen wichtigsten Publikationen zählen „Theorie der
Nachhaltigkeit“ (4. Aufl., Nomos), „Sustainability“ (2. Aufl.,
Springer) und „Postfossile Freiheit: Warum Demokratie,
Umweltschutz, Wohlstand und Frieden nur gemeinsam gelingen“
(Bonifatius).
Darüber hinaus diskutieren wir, wie sich der Klimawandel als
Ursache künftiger Schäden rechtlich nachweisen lässt, welche
internationalen Auswirkungen der Klimabeschluss bis hin zu EGMR
und IGH entfaltet hat und warum der Klimawandel nicht das einzige
Umweltproblem ist, das verfassungsrechtlich eingeklagt wird.
Schließlich stellen wir die Frage, ob man direkt gegen die
fossile Industrie klagen kann und ob die Natur selbst eigene
Rechte haben sollte, die sie vor Gericht geltend machen könnte.
Wir bedanken uns herzlich bei Prof. Ekardt für die spannenden
Einblicke in die Welt des Klimaschutzrechts und wünschen Euch
viel Vergnügen beim Zuhören!
Kapitelmarken
00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Prof.
Felix Ekardt.
00:03:00 – Wie kam der erste Klima-Beschluss des BVerfG
zustande und warum ist Klimaschutz eine Voraussetzung der
Freiheit?
00:15:00 – Welche Verbände und Personen waren an der
Verfassungsbeschwerde beteiligt und spielt es eine Rolle, wer
klagt?
00:19:30 – Welche Rolle spielte Art. 20a GG und die doppelte
Freiheitsgefährdung: Zerstörung physischer Lebensgrundlagen und
autoritäre Strukturen durch die Dringlichkeit der Maßnahmen.
00:25:00 – Wie lässt sich nachweisen, dass der Klimawandel
für künftige Schäden kausal ist und wie wird die
Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet?
00:32:00 – Welche nationalen und internationalen Auswirkungen
hatte der Klima-Beschluss des BVerfG – bis hin zu EGMR und IGH?
00:41:00 – Klimawandel ist nicht das einzige Umweltproblem:
Verfassungsbeschwerde auf mehr Biodiversität.
00:48:00 – Welches Gewicht kann der Klimaschutz im Klagewege
haben, wenn die Politik sich nicht an die Ergebnisse hält?
00:54:00 – Kann man auf Grundlage des Klimaschutzes direkt
gegen die fossile Industrie klagen?
00:59:00 – Hat die Natur eigene Rechte, die sie einklagen
könnte?
Besprochene Urteile:
Der Klima-Beschluss des BVerfG (BVerfG, 24.03.2021 – 1 BvR
2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1
BvR 78/20).
Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde.
LG Erfurt zu „Rechten der Natur“ (8 O 836/22, 17.10.2024).
DUH v. Bundesregierung – Klimaschutzprogramm (BVerwG, Urt. v.
29.01.2026, Az. 7 C 6.24).
Verein KlimaSeniorinnen Schweiz v. Schweiz (EGMR, 09.04.2024
– 53600/20).
Der Beitrag Klima- und Umweltklagen – Rechtsbelehrung 146
erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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