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Anspruch und Wirklichkeit: Wie steht es um den Datenschutz?

Anspruch und Wirklichkeit: Wie steht es um den Datenschutz?

Digitalgespräch vor 4 Jahren
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Als der Europäische Gerichtshof am 16. Juli 2020 mit dem
sogenannten Schrems II-Urteil das Datenschutzabkommen Privacy
Shield für ungültig erklärte, war dem Austausch personenbezogener
Daten zwischen der EU und den USA auf einen Schlag die Legitimation
entzogen. Datenschützer hatten dieses Urteil längst kommen sehen,
denn das europäische Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist
mit der Realität der US-amerikanischen Datenverarbeitung
unvereinbar. Trotzdem hat diese neue Rechtslage die
Verantwortlichen vor eine gigantische Aufgabe gestellt: Es muss
garantiert werden, dass in allen gesellschaftlichen Bereichen
datenschutzkonforme Digitalisierung möglich wird. Deutschland ist
aber weit davon entfernt, zentrale Aufgaben wie Bildung und
Verwaltung datenschutzkonform digital organisieren zu können.
Rückgriffe auf Angebote, die personenbezogene Daten in die USA
übertragen, scheinen kaum vermeidbar – hier klaffen Anspruch und
Wirklichkeit auseinander. Alexander Roßnagel ist Professor für
öffentliches Recht an der Universität Kassel und jetzt
Datenschützer im Hauptberuf: Im März 2021 hat der Wissenschaftler
und Datenschutzexperte das Amt des Hessischen Beauftragten für
Datenschutz und Informationsfreiheit übernommen. Im Digitalgespräch
spricht er über den Arbeitsalltag und die dringendsten Aufgaben in
seiner Behörde, erklärt Möglichkeiten und Spielräume, Datenschutz
zu sichern und gibt Ausblicke auf kommende Herausforderungen. Mit
den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert er
außerdem die Bedeutung von Datenschutz für ein selbstbestimmtes
Leben und die Abwägung von Grundrechten und Werten, die sich daran
orientiert.
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„Anspruch und Wirklichkeit: Wie steht es um den Datenschutz?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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