Podcaster
Episoden
17.02.2026
46 Minuten
Wer krank ist und eine Antwort auf die Frage sucht, was die
Symptome zu bedeuten haben, dem hilft eine Diagnose weiter. Das
klingt einfacher, als es ist, denn nicht immer gelingt eine klare
Zuordnung der Symptome zu einer Krankheit. Individuelle Faktoren
oder Vorerkrankungen können den Verlauf einer Erkrankung derart
beeinflussen, dass die Diagnose schwerfällt. Und manchmal liegt
auch eine seltene Erkrankung vor, zu deren Charakteristika gehört,
dass vergleichsweise wenige Erfahrungswerte und Daten darüber
vorliegen. Digitalität trägt maßgeblich dazu bei, seltene
Erkrankungen überhaupt als solche zu identifizieren. Was folgt
daraus für die Unterstützung von Betroffenen? Und was leistet
insbesondere „Künstliche Intelligenz“ in diesem Feld? Der Arzt Dr.
Michael von Wagner ist intensiv mit Digitalität in der
medizinischen Versorgung befasst: Er ist ärztlicher Leiter der
Stabsstelle Medizinische Informationssysteme und Digitalisierung,
Chief Medical Informatics Officer (CMIO) und Geschäftsführender
Direktor des University Center for Digital Healthcare. Im
Digitalgespräch beschreibt der Experte, wie Digitalität den Blick
für die Individualität von Erkrankungen geschärft hat und sich
Krankheitsbilder ausdifferenzieren. Er erklärt, was seltene
Erkrankungen auszeichnet, wie Betroffene digitale Möglichkeiten
nutzen, und welche Bemühungen die Digitalstrategien in der
medizinischen Versorgung schwer diagnostizierbarer Krankheiten
kennzeichnen. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra
Gehring diskutiert von Wagner, welche Konsequenzen sich daraus für
die Unterscheidung „krank“ und „gesund“ ergeben, und ob die alten
Kontroversen um das Reizwort „Datenschutz“ als überwunden gelten
können. Link zum Originalbeitrag:
https://zevedi.de/digitalgespraech-75-michael-von-wagner/ Link zum
University Center for Digital Healthcare der Universitätsklinik
Frankfurt am Main:
https://www.unimedizin-ffm.de/ueber-uns/university-center-for-digital-healthcare-ucdhc
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27.01.2026
56 Minuten
Plötzlich das eigene Gesicht wie lebensecht auf Bildern zu sehen,
die fiktive Situationen zeigen, oder die eigenen Stimme Sätze sagen
zu hören, die man nie gesprochen hat: Diese Vorstellung ist
beunruhigend. Mit generativer KI können inzwischen spielend leicht
täuschend echte Medieninhalte erzeugt werden, die reale Personen in
erfundene Kontexte setzen. In der Öffentlichkeit haben vor allem
böswillige Deepfakes viel Aufmerksamkeit erregt, denn die Empörung
über den Missbrauch generativer KI ist groß: Der Ausdruck Deepfakes
wird verbunden mit Betrug, Manipulation der Öffentlichkeit, und
pornografischen oder intimen Darstellungen ohne Einverständnis der
abgebildeten Personen. Dieselbe Technologie kann freilich auch für
vergleichsweise harmlose Zwecke eingesetzt werden: In Kunst und
Kultur wird mit den neuen Möglichkeiten experimentiert, geschützt
von der Kunstfreiheit und mit Freude gerade an dem, was vom Realen,
Erwartbaren abweicht und nicht „Fake“ im Sinne von Täuschung sein
soll. Und in der schnellen, wirtschaftlich orientierten Produktion
von Bild- und Tonmaterialien für Werbung oder in der
Unterhaltungsindustrie führen KI-Technologien nicht nur zu
Zeitersparnis und neuen Workflows, sondern eröffnen auch einen
potentiellen Markt für Persönlichkeitsmerkmale, die als Grundlage
für KI-generierte Inhalte dienen – auch über den Tod der
Menschen hinaus, deren Erscheinung diese Inhalte nachempfinden.
Sind diese Fälle eine Herausforderung für Recht und Justiz?
Viktoria Kraetzig ist Privatdozentin für Bürgerliches Recht,
Wirtschaftsrecht und Informationsrecht an der Goethe-Universität
Frankfurt am Main und befasst sich als Juristin unter anderem
intensiv mit Fragen zu Urheber- und Medienrecht. Im Digitalgespräch
erklärt die Expertin, wie die Rechtswissenschaften das Phänomen
„Deepfakes“ fassen und ob die bestehenden Instrumente ausreichen,
um es in seiner Bedrohlichkeit einzuhegen. Sie beschreibt, welche
Rechtsgüter von der Diskussion um Deepfake-Technologien berührt
werden und welche Fragen unter Juristen strittig sind. Mit den
Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert
Kraetzig, worin sich die neuen KI-generierten Bilder von den
bisherigen Beispielen aus Werbung oder Satire unterscheiden, welche
Rolle Geschmack und persönliche Schmerzgrenzen spielen – und warum
die Rechtsdurchsetzung in digitalen Räumen an ihre Grenzen kommt.
Link zum Originalbeitrag:
https://zevedi.de/digitalgespraech-074-viktoria-kraetzig Zu einem
Bericht über das Urteil des Landgerichts Berlin über die
Nachbildung einer Synchronstimme mittels KI bei heise online:
https://www.heise.de/news/Persoenlichkeitsrecht-Synchronstimme-ist-vor-KI-Nachahmung-geschuetzt-10623565.html
Zu einem Bericht über das Hirschhausen-Urteil auf der Webseite des
WDR:
https://presse.wdr.de/plounge/wdr/unternehmen/2025/03/20250328_hirschhausen_urteil.html
Zu Viktoria Kraetzigs Profil auf der Webseite der
Goethe-Universität:
https://www.jura.uni-frankfurt.de/122384174/ContentPage_122384174
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09.12.2025
47 Minuten
Spätestens, seit 60 deutschsprachige Hochschulen im Frühjahr 2025
gemeinsam ihren Austritt aus dem Sozialen Netzwerk X verkündeten,
ist offiziell: Für wissenschaftliche Einrichtungen fordert der
Umgang mit sozialen Medien eine permanente Prüfung und Reflexion
der Ziele und des Selbstverständnisses, mit dem Social Media Teil
der Kommunikationsstrategien von Hochschulen integriert ist. Die
Plattformen bieten schnellen Zugang zu potentiell breiten
Öffentlichkeiten und direktem Austausch mit ganz unterschiedlichen
Zielgruppen, ermöglichen individuelle Präsentationsformen, erzeugen
ein Gefühl von Nahbarkeit und machen die Vielfalt der Themen
sichtbar, für die Hochschulen stehen. Freilich wissen wir von viel
diskutierten negativen Aspekte Sozialer Medien – von Hatespeech und
Shitstorms über Falschdarstellungen und Algorithmen, die
Emotionalisierung statt Sachlichkeit belohnen. All das scheint
nicht nur besonders schlecht zu den Ansprüchen guter
Wissenschaftskommunikation zu passen, es schreckt
Wissenschaftler:innen auch ab, ihre Forschung in unseriösen
Umgebungen zu präsentieren und sich persönlichen Anfeindungen
auszusetzen. Solange Social Media als unverzichtbarer
Kommunikationskanal auch für Wissenschaft gilt, bewegt sich
Hochschulkommunikation in diesem Spannungsfeld. Dr. Patrick
Honecker ist Chief Communication Officer oder CCO an der
Technischen Universität Darmstadt. Im Digitalgespräch schildert der
Experte für Wissenschaftskommunikation und Kommunikationsstrategie,
welche Bedeutung Social Media für die Öffentlichkeitsarbeit von
Hochschulen wie auch die interne Kommunikation hat, und welche
wissenschaftsspezifischen Üblichkeiten wie auch Regeln dabei auf
die Logiken Sozialer Medien treffen. Mit den Gastgeberinnen Marlene
Görger und Petra Gehring diskutiert Honecker, wie sich
wissenschaftliche Einrichtungen angesichts problematischer Effekte
in und durch Social Media verhalten können – und welche Folgen der
Einsatz von KI in der Öffentlichkeitsarbeit auch auf Social Media
haben könnte. Link zum Originalbeitrag:
https://zevedi.de/digitalgespraech-073-patrick-honecker/ Link zur
Webseite des Scicomm-Supports, der Wissenschaftler:innen berät, die
bei ihrer Wissenschaftskommunikation digitalen Angriffen ausgesetzt
sind: https://scicomm-support.de/ Link zur Social Media-Netiquette
der Technischen Universität Darmstadt:
https://download.hrz.tu-darmstadt.de/media/DezIF/Netiquette-TU-Darmstadt.pdf
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18.11.2025
44 Minuten
Die KI-Verordnung oder der „AI Act“ der EU, tritt seit Beginn 2025
sukzessive in Kraft und reguliert schon heute die Entwicklung und
den Einsatz von KI-Systemen, die in Europa zum Einsatz kommen
sollen. Mit dem umfangreichen Regelwerk stellt sich der Gesetzgeber
einer großen Herausforderung: Die Wirkung von KI-Technologien, die
über Staatsgrenzen hinweg massive Transformationen provozieren,
soll in demokratischen Prozessen soweit beherrscht werden, dass
große Risiken identifiziert und vermieden werden können. Dabei wird
mitgedacht, dass sich der Gegenstand KI fortlaufen entwickelt und
nicht losgelöst von seinem Anwendungskontext betrachtet oder
bewertet werden kann. In der Praxis heißt das auch, dass sich
sowohl Entwickler als auch Anwender von KI-Systemen auf neue
Pflichten einstellen und verstehen lernen müssen, KI-Systeme nicht
nur sinnvoll einzusetzen, sondern sie hinsichtlich ihrer Risiken im
konkreten Einzelfall zu bewerten. Auch fordert der AI-Act explizit,
bei Nutzerinnen und Nutzern spezifische KI-Kompetenz zu entwickeln.
Dass neue Regulierung immer auch neuen Aufwand bedeutet, den
Unternehmen, Behörden und Zivilgesellschaft nun betreiben müssen,
ist klar. Dazu, dass das in der Breite gelingt, kann auch die
Wissenschaft einen Beitrag leisten. Domenik Wendt ist Professor für
Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht und Europarecht
an der Frankfurt University of Applied Sciences und ausgewiesener
Experte für das Recht der KI und den AI Act im Besonderen. Im
Digitalgespräch erklärt er, was wesentliche Kernelemente des AI
Acts sind und welche schon heute gelten. Er beschreibt, wie sich
Unternehmen und Behörden aufstellen, um die Forderungen der EU
umzusetzen, und welche Unterstützung es gibt, die KI-Verordnung zu
verstehen und im eigenen Kontext zu befolgen. Mit den
Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Wendt,
wie Regulation und Kompetenzaufbau ineinandergreifen, wie es
möglich ist, dass der AI Act zwar gewisse Anwendungen ganz
verbietet und andere streng reguliert, aber dennoch mehr Raum für
Innovation und Entwicklung zulässt, als manche vielleicht
befürchten – und ob der AI Act in der Lage ist, auch angesichts
tiefgreifender gesellschaftlicher Wirkungen von KI-Systemen Risiken
zu reduzieren und Schaden abzuwenden. Link zum Originalbeitrag:
https://zevedi.de/digitalgespraech-072-domenik-wendt Link zum
Digitalgespräch Folge 48 "Der AI Act der EU: Wie er zustande kam
und wie er KI reguliert" mit Domenik Wendt :
https://zevedi.de/digitalgespraech-048-domenik-wendt/ Link zum
KI-Service Desk der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/start_ki.html
Link zum Hinweispapier „KI-Kompetenzen nach Artikel 4
KI-Verordnung“ der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/_functions/Hinweispapier.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Link zum Paper „KI-Kompetenzanforderungen nach Art. 4 AI Act. –
Juristische Analyse und praxisorientierte Maßnahmen“ unter
Beteiligung der Frankfurt University of Applied Sciences:
https://zenodo.org/records/17407983
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28.10.2025
51 Minuten
Mit dem AI Act versucht der europäische Gesetzgeber einen
schwierigen Balance-Akt: Einerseits ist effektive Regulierung
hochriskanter, in der Entwicklung befindlicher Technologien nötig,
die bereits heute gravierende gesellschaftliche Effekte zeitigen.
Andererseits soll Europa an den Chancen ebendieser technologischen
Entwicklung teilhaben, also nicht einfach bremsen, sondern
gestalten. Ein Instrument dieser regulativen Innovationsförderung
sollen KI-Reallabore oder „Sandboxes“ sein: Sie sind als besondere
Testumgebungen für KI-Produkte kurz vor der Marktreife konzipiert,
als behördliche Anlaufstelle und Unterstützung für Unternehmen und
Startups – und auch als Lernfelder für die beaufsichtigenden
Behörden, die ihre Verwaltungsprozesse an den unscharfen Gegenstand
„KI“ anpassen müssen. Gelernt werden soll im und durch das
Reallabor also einerseits, wie man KI-Anwendungen so designen kann,
dass die Sicherheitsanforderungen des AI Act erfüllt werden, aber
auch, wie man entsprechende Prüfkriterien klug in
Verwaltungsprozessen abbilden sollte. Keine leichte Aufgabe für die
EU-Mitgliedsstaaten, denen nicht viel Zeit bleibt, erste „AI
Sandboxes“ zu realisieren: Am 2. August 2026 müssen diese
neuartigen Behördentypen zumindest formal existieren und ins
Arbeiten gekommen sein. Johannes Buchheim ist Professor für
Öffentliches Recht und das Recht der Digitalisierung an der
Philipps-Universität Marburg. Im Digitalgespräch erklärt der
Experte für Verwaltungsrecht und Fragen der Rechtsordnung in der
digitalen Gesellschaft, welche Funktion die KI-Reallabore bei der
Umsetzung des AI Act einnehmen und welche Maßnahmen die EU dafür
von ihren Mitgliedern fordert. Er beschreibt, welche Formen von
KI-Reallaboren für unterschiedliche konkrete Technologien denkbar
wären, wer sich mit der Entwicklung dieser öffentlichen
Einrichtungen befasst, und was sich politische Entscheidungsträger
davon erhoffen. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra
Gehring diskutiert Buchheim, welche Vorstellungen, Erwartungen und
Befürchtungen bei den beteiligten Akteuren mitschwingen könnten,
wie die Rahmenbedingungen für KI-Reallabore zu den Anforderungen
von Wirtschaftsunternehmen im Wettbewerb passen, ob und wenn ja
unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Reallaboren für
KI-Entwickler attraktiv ist – und wie mit Transparenz und
Informationspflichten eine kritische Öffentlichkeit hergestellt
werden muss, um diese Form staatlich finanzierter Ertüchtigung
potentiell hochriskanter Technologien demokratisch zu legitimieren.
Link zum Originalbeitrag:
https://zevedi.de/digitalgespraech-071-johannes-buchheim Link zu
Informationen zu KI-Reallaboren auf der Webseite der
Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/5_Innovationen/start.html
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Über diesen Podcast
Das Digitalgespräch ist ein Podcast von ZEVEDI, dem Zentrum
verantwortungsbewusste Digitalisierung. Er wendet sich an Menschen,
die aus erster Hand wissen wollen, was sich im Feld der Digitalität
konkret tut und vor welchen Herausforderungen Wissenschaft und
Politik dabei stehen. Im Digitalgespräch kommen Expert:innen zu
Wort, die ihr Wissen zu aktuellen Arbeitsgebieten, Projekten und
Forschungsperspektiven mit den Gastgeberinnen – Marlene Görger und
Petra Gehring – teilen. Der Scheinwerfer fällt dabei auf komplexe
Handlungsfelder und sorgt so dafür, dass sich der Nebel großer
Schlagworte lichtet. Teils geht es um Themen, die unter Fachleuten
gerade heiß diskutiert werden, teils ist von Dingen zu hören, die
womöglich erst in Zukunft in das Sichtfeld der breiteren
Öffentlichkeit gelangen. Impressum: https://zevedi.de/impressum/
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