Um die Frage, wie oder woran du ein gutes bzw. schlechtes
Ausbildungsunternehmen erkennst, geht es in der
einhundertneunundsechzigsten Episode des IT-Berufe-Podcasts. Inhalt
Viele angehende Azubis fragen sich (und auch mich), woran sie
erkennen, ob sie sich bei einem "guten" Ausbildungsunternehmen
bewerben. Und auch Azubis, die schon eine Ausbildungsstelle haben,
sollten in den ersten Monaten der Ausbildung - also in der
Probezeit - genau prüfen, ob sie wirklich in den nächsten drei
Jahren in ihrem Unternehmen vernünftig ausgebildet werden. Worauf
man dabei achten kann, erzähle ich heute im Podcast. Vorweg: Meiner
Erfahrung nach bildet der Großteil der Ausbildungsunternehmen
vernünftig aus! Trotzdem gibt es auch immer wieder schwarze Schafe,
die Azubis nicht ausbilden, sondern ausbeuten. Und darunter leiden
dann nicht die Unternehmen, sondern die Azubis, die oft insb. bei
der Prüfungsvobereitung alleine gelassen werden und dementsprechend
schlechte Prüfungsergebnisse abliefern. Die möglichen Anzeichen für
eine schlechte Ausbildung auf der folgenden Liste sind erstmal nur
Indizien! Wenn einzelne Dinge davon ab und an mal in deinem
Unternehmen vorkommen, muss das nichts heißen. Unter gewissen
Umständen sind sogar dauerhafte "Probleme" tragbar, wenn drumherum
alles andere passt. Urteile also bitte nicht vorschnell, nur weil
du hier ein bestimmtes Stichwort gelesen hast! Und zu einer
Ausbildung gehören immer zwei Seiten! Auch du musst deinen Teil zu
einer guten Ausbildung beitragen und kannst nicht erwarten, alles
auf dem Silbertablett serviert zu bekommen. Schließlich sollst du
nach der Ausbildung selbstständig handlungsfähig sein und deinen
Job machen können. Was kannst du tun, wenn du nicht richtig
ausgebildet wirst? Suche das Gespräch mit deinem/deiner
Ausbilder:in/Chef:in. Geh mit deinem Ausbildungsnachweis zur IHK
(Ausbildungsberater:in). Wechsle den Ausbildungsbetrieb (ggfs. mit
Hilfe der IHK). Immer gilt: Suche bei Problemen in der Ausbildung
immer zuerst das Gespräch mit deinem/deiner Ausbilder:in und nimm
nicht "hinter ihrem Rücken" Kontakt zur IHK auf. Vielleicht gibt es
eine gute Erklärung für die aktuelle Situation und sie dauert nicht
länger an. Und alle Menschen - auch du und ich - machen mal Fehler,
also erwarte nicht die "perfekte" Ausbildung. Das ist
unrealistisch. Formelle Anforderungen an Ausbildungsunternehmen und
Ausbilder:innen Ausbildende haben dafür zu sorgen, dass den
Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird,
die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die
Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form
planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass
das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht
werden kann, selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine
Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen, Auszubildenden
kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe
und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur
Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und
Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des
Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind,
Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten, dafür zu
sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich
und körperlich nicht gefährdet werden. (BBiG, §14, Absatz 1) Die
Punkte 1 bis 3 sagen im Prinzip aus, dass du vernünftig ausgebildet
werden musst. Du sollst nach der Ausbildung in der Lage sein,
deinen Beruf selbstständig auszuüben. Diese Aufgabe kann dein
Unternehmen auch nicht delegieren, sondern muss sich selbst darum
kümmern. Außerdem muss dein Unternehmen dich auch finanziell
unterstützen, wenn du Ausbildungsmittel (in der IT z.B. Fachbücher)
benötigst. Die Ausbildung in Deutschland heißt nicht umsonst duale
Ausbildung, denn ein wichtiger Teil dabei ist die Berufsschule.
Klar, dass du am Unterricht teilnehmen können musst, oder? Der
letzte Punkt überrascht dich vielleicht, ist aber auch eine
wichtige Aufgabe des Ausbildungsunternehmens. Es gibt ja durchaus
auch Azubis, die mit 16 oder 17 Jahren in die Ausbildung starten.
Da kann man wohl noch nicht von einem "gefestigten Charakter"
sprechen. ;-) Als Ergänzung zu 2.: Eine Ausbildungsstätte, in der
die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt
als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der
Ausbildungsstätte vermittelt werden. BBiG, §27, Absatz 2
Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise
nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig
durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den
Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. BBiG, §14, Absatz 2
Das sollte für sich selbst sprechen. Auszubildenden dürfen nur
Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und
ihren körperlichen Kräften angemessen sind. BBiG, §14, Absatz 3
"Azubi-Aufgaben" (Kaffee kochen, Spülmaschine ausräumen etc.)
dürfen nicht die Regel sein. Auszubildende dürfen nur eingestellt
und ausgebildet werden, wenn die Zahl der Auszubildenden in einem
angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur
Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass
anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird. BBiG, §27,
Absatz 1, Satz 2 Mehr Azubis als Mitarbeiter:innen sind ein
schlechtes Zeichen. Auszubildende darf nur einstellen, wer
persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer
persönlich und fachlich geeignet ist. BBiG, §28, Absatz 1
Ausbilder:innen haben eine wichtige Aufgabe, für die sie
entsprechend qualifiziert sein müssen, z.B. weil sie selbst eine
Ausbildung oder ein Hochschulstudium in diesem Beruf absolviert
haben. Es werden auch bestimmte pädagogische Anforderungen
gestellt. Diese werden durch eine Ausbildung nach AEVO erworben.
Außerdem sollte der/die Ausbilder:in eine "angemessene Zeit" im
Beruf praktisch gearbeitet haben. Wenn der gerade fertige Azubi
direkt zum/zur Ausbilder:in wird, ist das also etwas seltsam.
Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und
arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte
erforderlich sind. BBiG, §30, Absatz 1 Prüfung bereits im
Bewerbungsprozess Wird erwartet, dass ich Ausbildungsinhalte schon
vor der Ausbildung kann? Gibt es einen betrieblichen
Ausbildungsplan? Gibt es eine:n "richtige:n" Ausbilder:in mit
Ausbilderschein (AEVO)? Welche Prüfungsleistungen haben die
bisherigen Azubis erreicht? Wurden die bisherigen Azubis
übernommen? Liegt die Höhe der Azubivergütung (deutlich) über dem
Mindestlohn? Wie werden in der Ausbildung Lernerfolgskontrollen
durchgeführt? Wie läuft die Prüfungsvorbereitung im Unternehmen ab?
Welche Azubi-Projekte wurden in den letzten Jahren durchgeführt?
Hat das Unternehmen mehr Azubis als Mitarbeiter:innen? Während der
Probezeit Herrscht ein vernünftiger Umgangston? Kümmert sich jemand
um mich? Mache ich viel "Fließbandarbeit"? Habe ich immer etwas zu
tun oder viel "Leerlauf"? Habe ich Zeit zum Lernen während der
Arbeitszeit? Kann ich Fragen stellen? Ist mein:e Ausbilder:in
fachlich kompetent? Bekomme ich Feedback zu meiner Arbeit? Ist ein
strukturierter Ablauf der Ausbildung zu erkennen? Werden meine
Bücher etc. bezahlt? Muss ich nur "Azubi-Tätigkeiten" (Kaffee
kochen, Rasen mähen etc.) durchführen? Muss ich viele Überstunden
machen? Muss ich zu seltsamen Zeiten oder sehr unregelmäßig
arbeiten? Werde ich pünktlich bezahlt? Werde ich für die
Berufsschule freigestellt? Muss ich vor/nach der Berufsschule noch
ins Unternehmen kommen? Darf ich das Berichtsheft während der
Arbeitszeit führen? Wird das Berichtsheft regelmäßig kontrolliert
und abgezeichnet? Muss ich im Berichtsheft lügen?
Literaturempfehlungen Die Umsetzungshilfen für den jeweiligen
Ausbildungsberuf kann ich absolut empfehlen. Sie enthalten viele
Praxistipps für Ausbilder:innen in der IT, damit die Ausbildung
eben nicht zur Ausbeutung wird. BIBB-Umsetzungshilfen
Fachinformatiker/Fachinformatikerin (Ausbildung gestalten)* * Links
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Berufsbildungsgesetz (BBiG)
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