Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit gefälschten Corona-Impfpässen

Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit gefälschten Corona-Impfpässen

6 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Während bundesweit verstärkt die 2G-Plus-Regelung zur Anwendung
kommt und über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert wird, häufen
sich die Berichte über Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der
Verwendung gefälschter Impfausweise. Oft kommen diese zur Erlangung
eines digitalen Impfzertifikats durch Vorlage des Impfausweises in
einer Apotheke zum Einsatz. Über die Strafbarkeit eines solchen
Verhaltens war sich die Rechtsprechung lange uneinig. Das
Landgericht Osnabrück hat sich in einer Entscheidung vom 26.
Oktober 2021 (3 Qs 38/21) dafür ausgesprochen, dass das Vorzeigen
eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke zur Erlangung
eines digitalen Impfzertifikats nicht strafbar sei, weil es
schlicht keinen passenden Straftatbestand für dieses Verhalten
gebe. Ende 2021 hat sich der Gesetzgeber der Thematik angenommen
und mit Beschluss vom 18. November 2021 ein Reformgesetz
verabschiedet, das Strafbarkeitslücken im Zusammenhang mit dem
Ausstellen und Gebrauchen gefälschter Impfausweise schließen soll.
Dr. Christian Rosinus bespricht, unter welchen Voraussetzungen das
Gebrauchen eines gefälschten Impfausweises nach alter Rechtslage
straflos bleiben konnte und welche Strafbarkeitsrisiken seit
Inkrafttreten der Neuregelung am 24. November 2021 für Aussteller
und Nutzer gefälschter Impfausweise bestehen.
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

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