Risikoanalyse nach dem Lieferkettengesetz - Was gilt für Unternehmen?

Risikoanalyse nach dem Lieferkettengesetz - Was gilt für Unternehmen?

8 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz –
kurz Lieferkettengesetz – für Unternehmen mit mindestens 3.000
Arbeitnehmern im Inland in Kraft. Dieses Gesetz soll
Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch die Anordnung von
Sorgfaltspflichten für die Unternehmen verhindern. Das Besondere
der Regelung ist, dass auch das Handeln der Vertragspartner und
weiterer mittelbarer Zulieferer erfasst wird. Die Verantwortung
deutscher Unternehmer endet dann nicht mehr am eigenen Werktor.
Eine Kernpflicht des Lieferkettengesetzes besteht in der
sorgfältigen Risikoanalyse. Hierbei sollen Risiken erstens erkannt,
zweitens bewertet und zuletzt dokumentiert werden. Aufgrund der
aktuellen wirtschaftlichen und politischen Landschaft birgt die
Umsetzung der Risikoanalyse in der Praxis stellenweise erhebliche
Schwierigkeiten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen
Pflichten ist empfehlenswert, denn bei Missachtung können
empfindliche Geldbußen drohen. Dr. Christian Rosinus gibt in dieser
Folge einen Überblick, welche Unternehmen von dem neuen Gesetz
betroffen sind, welche Risiken drohen können und welche
Handlungsoptionen bestehen.

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