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Beschreibung
vor 5 Jahren
...die Verkündung des Urteils – ab 01:26 Minuten Der Angeklagte
wurde wegen Mordes in zwei Fällen, wegen versuchten Mordes in 66
Fällen, wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung,
fahrlässiger Körperverletzung und Volksverhetzung zu einer
lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung
verurteilt. Außerdem stellte der Senat die besondere Schwere der
Schuld fest. Die Reaktion im Gerichtssaal darauf war sehr still.
Aber nach der Verkündung des Urteils folgte die Begründung des
Gerichts. Insgesamt dauerte der Prozesstag vier Stunden. Die
vorsitzende Richterin Ursula Mertens sagte während der Begründung,
dass die emotionale Kälte des Angeklagten sie und ihre Kollegen
tief getroffen habe. Sie habe schon viele schwere Verfahren
miterlebt, aber dieses Verfahren stelle alles in den Schatten.
Außerdem stellte sie fest, dass der Attentäter nur laut
Strafgesetzbuch ein Einzeltäter sei. Denn er habe natürlich im
Internet nach Gleichgesinnten gesucht, sich ausgetauscht und sich
weiter radikalisiert. ...die ersten Reaktionen auf das Urteil – ab
07:50 Minuten Noch während die Begründung für das Urteil lief,
kamen bereits die ersten Reaktionen per Pressemitteilung, wie zum
Beispiel von Ministerpräsident Haseloff, der den Prozess als fair
bezeichnet und betont, dass das Urteil zeigt, dass wir in einem
Rechtsstaat leben. Auch Josef Schuster, Präsident des Zentralrates
der Juden, spricht von einem klaren Bekenntnis gegen Antisemitismus
in jeder Form. ...Kritikpunkte am Urteil bzw. seiner Begründung –
ab 09:22 Minuten Mit dem Strafmaß sind auch die Betroffenen der
Nebenklage zufrieden. Aber darüber hinaus gibt es auch gravierende
Kritik an der Begründung des Gerichtsurteils. So wurde noch einmal
auf große Lücken in dem Verfahren hingewiesen, wie z.B. die Rolle
der Eltern. Ismet Tekin wollte, dass sein Aufeinandertreffen mit
dem Attentäter als versuchter Mord eingeordnet wird. Das Gericht
hat sich dagegen entschieden, weil dem Angeklagten die
Vorsätzlichkeit nicht nachgewiesen werden konnte. Für Tekin und
seinen Anwalt ist dieses Urteil eine große Enttäuschung. Er und
sein Anwalt prüfen die Möglichkeit der Revision. Auch bei Aftax
Ibrahim wurde das Verhalten des Attentäters nicht als versuchter
Mord eingeordnet. Er wurde vom Angeklagten auf der Flucht
angefahren. Das Gericht wertete das als fahrlässige
Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des
Straßenverkehrs. Mit dieser Begründung wird den beiden Betroffenen
die juristische Anerkennung ihres Traumas und des Schmerzes
verwehrt und es bleibt eine offene Wunde im Prozess. So hat
Nebenklägerin Christina Feist die Urteilsbegründung kritisiert.
wurde wegen Mordes in zwei Fällen, wegen versuchten Mordes in 66
Fällen, wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung,
fahrlässiger Körperverletzung und Volksverhetzung zu einer
lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung
verurteilt. Außerdem stellte der Senat die besondere Schwere der
Schuld fest. Die Reaktion im Gerichtssaal darauf war sehr still.
Aber nach der Verkündung des Urteils folgte die Begründung des
Gerichts. Insgesamt dauerte der Prozesstag vier Stunden. Die
vorsitzende Richterin Ursula Mertens sagte während der Begründung,
dass die emotionale Kälte des Angeklagten sie und ihre Kollegen
tief getroffen habe. Sie habe schon viele schwere Verfahren
miterlebt, aber dieses Verfahren stelle alles in den Schatten.
Außerdem stellte sie fest, dass der Attentäter nur laut
Strafgesetzbuch ein Einzeltäter sei. Denn er habe natürlich im
Internet nach Gleichgesinnten gesucht, sich ausgetauscht und sich
weiter radikalisiert. ...die ersten Reaktionen auf das Urteil – ab
07:50 Minuten Noch während die Begründung für das Urteil lief,
kamen bereits die ersten Reaktionen per Pressemitteilung, wie zum
Beispiel von Ministerpräsident Haseloff, der den Prozess als fair
bezeichnet und betont, dass das Urteil zeigt, dass wir in einem
Rechtsstaat leben. Auch Josef Schuster, Präsident des Zentralrates
der Juden, spricht von einem klaren Bekenntnis gegen Antisemitismus
in jeder Form. ...Kritikpunkte am Urteil bzw. seiner Begründung –
ab 09:22 Minuten Mit dem Strafmaß sind auch die Betroffenen der
Nebenklage zufrieden. Aber darüber hinaus gibt es auch gravierende
Kritik an der Begründung des Gerichtsurteils. So wurde noch einmal
auf große Lücken in dem Verfahren hingewiesen, wie z.B. die Rolle
der Eltern. Ismet Tekin wollte, dass sein Aufeinandertreffen mit
dem Attentäter als versuchter Mord eingeordnet wird. Das Gericht
hat sich dagegen entschieden, weil dem Angeklagten die
Vorsätzlichkeit nicht nachgewiesen werden konnte. Für Tekin und
seinen Anwalt ist dieses Urteil eine große Enttäuschung. Er und
sein Anwalt prüfen die Möglichkeit der Revision. Auch bei Aftax
Ibrahim wurde das Verhalten des Attentäters nicht als versuchter
Mord eingeordnet. Er wurde vom Angeklagten auf der Flucht
angefahren. Das Gericht wertete das als fahrlässige
Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des
Straßenverkehrs. Mit dieser Begründung wird den beiden Betroffenen
die juristische Anerkennung ihres Traumas und des Schmerzes
verwehrt und es bleibt eine offene Wunde im Prozess. So hat
Nebenklägerin Christina Feist die Urteilsbegründung kritisiert.
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