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Sommer 1909: In Niedergerlafingen im Kanton Solothurn betreibt
Gottlieb Kurth eine Hundemetzgerei und macht damit sehr gute
Geschäfte. Am 1 Juli 1909 verbietet der Bundesrat per Verordnung
den Verkehr mit Hunde- und Katzenfleisch. Gottlieb Kurth
schlachtet und verkauft jedoch weiterhin Hunde und wird in der
Folge wiederholt wegen Übertretung des Verbots verzeigt. Der Fall
landet schliesslich vor dem Bundesgericht. Doch auch noch über
100 Jahre nach dem Bundesgerichtsentscheid sorgt der Verzehr von
Hundefleisch in der Schweiz weiter für Diskussionen.
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„BGE 39 I 407 - Hundemetzgerei“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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