#60: Unerwartete Neuerungen im Steuerrecht: Das ändert sich ab 2024

#60: Unerwartete Neuerungen im Steuerrecht: Das ändert sich ab 2024

vor 2 Jahren
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Beschreibung

vor 2 Jahren
Die kürzlich von der Regierung beschlossenen Steueränderungen, die
ab 2024 in Kraft treten werden (Wachstumschancengesetz), könnten
für Unternehmen jeder Größenordnung weitreichende Auswirkungen
haben. Dabei gab es seit dem ersten Entwurf im Juli 2023 nochmal
einige interessante Entwicklungen, die wir nun im Podcast
aufgreifen. Änderungen bei der Abschreibung: Die degressive
Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
erfährt eine befristete Wiedereinführung. Wir erklären, wie Sie
maximal das 2,5 Fache der linearen Abschreibung geltend machen
können. Degressive AfA für Wohngebäude, um der Wohnungsknappheit zu
begegnen: Es soll ein Wahlrecht zwischen linearer und degressiver
Abschreibung für Gebäude geben, die Wohnzwecken dienen und neu
gebaut wurden. Wir erläutern, unter welchen Bedingungen diese
Abschreibungsmodelle zur Verfügung stehen. Elektroautos als
Firmenwegen: Elektrofahrzeuge, die als Firmenwagen genutzt werden,
dürfen zukünftig einen Bruttolistenpreis von 80.000 EUR statt
bisher 60.000 EUR haben. Dann müssen für die private Nutzung des
Firmenwagens nur 0,25% statt 1% pro Monat vom Bruttolistenpreis
versteuert werden. Daraus kann sich ein erheblicher Steuervorteil
ergeben. Investitionsprämie: Neue Regelungen zur
Investitionsprämie, die Investitionen in den Klimaschutz steuerlich
fördern. Die Prämie beträgt 15% der Anschaffung, allerdings muss
ein Energiesparkonzept vorliegen. Ob allein die Kosten für den
Gutachter die Investitionsprämie von 15% aufbrauchen? E-Rechnung:
Die verpflichtende Einführung der eRechnung und ihre Bedeutung für
das B2B-Segment werden erörtert. Wir diskutieren, welche
Unternehmen von den Übergangsregelungen profitieren können.
Grunderwerbsteuer und MoPeG: Zum Abschluss werfen wir einen Blick
auf das MoPeG und dessen Einfluss auf die Grunderwerbsteuer sowie
die Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften. Leider könnte es
dazu kommen, dass eine wichtige Steuerbefreiung für die Übertragung
von Grundstücken auf Personengesellschaft wegfällt. Offensichtlich
wurde es übersehen hier eine Anpassung vorzunehmen. Zukünftig
könnte als Grunderwerbsteuer anfallen, wenn man sein Grundstück auf
eine Personengesellschaft überträgt, auch wenn man alle Anteile der
Gesellschaft hält. Nähere Informationen zum Podcast und alle
bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website:
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