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Beschreibung
vor 2 Jahren
Ist es verwerflich, am Kapitalmarkt zu handeln? Und sollten solche
Aktivitäten strenger reguliert oder sogar sanktioniert werden?
Sollte man mehr Steuern auf solche Einkünfte am Kapitalmarkt
zahlen? Wir diskutieren die unterschiedliche steuerliche Behandlung
von Aktienverkäufen und dem Handel mit Optionen und beleuchten,
warum Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit anderen Gewinnen, wie
zum Beispiel Zinsen, verrechnet werden können. Ein besonderer Fokus
liegt auf der gesetzlichen Beschränkung, die Verluste aus
Optionsgeschäften nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro anerkennt
– eine Regelung, die von der Großen Koalition 2021 eingeführt wurde
und kontrovers diskutiert wird. Wir betrachten die Auswirkungen
dieser Regelung anhand eines prägnanten Beispiels und erörtern die
Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, der aktuell beim
Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VIII B 113/23
verhandelt wird. Den Link zu der "beyound the obvious"
Podcast-Folge, über die Christian und Fabian sprechen, findest Du
hier: https://bto.podigee.io/228-neue-episode Nähere Informationen
zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen
Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und
stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung
selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen?
Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“
(Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026)
https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi
Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de
Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen:
https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder
Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an:
podcast@steuerversum.de
Aktivitäten strenger reguliert oder sogar sanktioniert werden?
Sollte man mehr Steuern auf solche Einkünfte am Kapitalmarkt
zahlen? Wir diskutieren die unterschiedliche steuerliche Behandlung
von Aktienverkäufen und dem Handel mit Optionen und beleuchten,
warum Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit anderen Gewinnen, wie
zum Beispiel Zinsen, verrechnet werden können. Ein besonderer Fokus
liegt auf der gesetzlichen Beschränkung, die Verluste aus
Optionsgeschäften nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro anerkennt
– eine Regelung, die von der Großen Koalition 2021 eingeführt wurde
und kontrovers diskutiert wird. Wir betrachten die Auswirkungen
dieser Regelung anhand eines prägnanten Beispiels und erörtern die
Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, der aktuell beim
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verhandelt wird. Den Link zu der "beyound the obvious"
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