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Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft Archiv

172 Episoden
1 Stunde 32 Minuten
Entsprechend dem häufig geäußerten Wunsch unser ZuhörerInnen, beschäftigen wir uns in dieser Folge ausschließlich mit der Impressumspflicht.

Dabei erläutern wir nicht nur, welche Onlineangebote über ein Impressum verfügen und welche Inhalte in den Impressen aufgenommen werden müssen. Zusätzlich gehen wir auch auf die praktischen Risiken von Privatpersonen und Unternehmen ein, die z.B. auf Angaben zur Person oder der eigenen Adresse verzichten möchten.

Mit der Folge aktualisieren wir auch unsere Folge Nr. 3 und stellen fest, dass sie mit Aufnahme im Februar 2013 fast schon eine Dekade zurückliegt! Da wurde das Update wirklich notwendig, zumal es in der Zwischenzeit viele, vor allem positive Entscheidungen und Gesetzesänderungen gegeben hat.

Zusammenfassung des Podcasts und kostenloser Impressumsgenerator

Zu der Folge gibt es auf der Plattform von Dr. Schwenke eine Zusammenfassung, in der in über 50 Fragen & Antworten noch weitere Details und Anwendungsfälle, z.B. Chatbots, Messengern oder Podcasts berücksichtigt werden: „Der ultimative Impressumsratgeber: FAQ für Webseiten, Social Media, Apps, Bots und Messenger„. Für die praktische Umsetzung, steht der kostenlose Impressumsgenerator zur Verfügung.

Kapitel

00:00:00 – Begrüßung und Vorstellung des Themas

00:05:00 – Einfach gefragt: Wer benötigt ein Impressum? Telemedien- Tele- und Individualkommunikation (Webseiten, Social Media, Foren und Branchenbücher).

00:16:50 – Welchen Zweck erfüllt das Impressum?

00:18:00 – Wann müssen geschäftliche Webseiten ein Impressum anbieten und wann (auch) private Onlineangebote?

00:22:00 – Warum auch nichtgeschäftliche Webseiten ein Impressum benötigen.

00:26:30 – Angaben zum Namen und Anschrift – kann man auf sie verzichten und darf man c/o-Adressen oder virtuelle Briefkästen nutzen?

00:32:30 – Impressumspflicht bei Corporate Influencern.

00:38:00 – Die „Impressumspflicht“ der DSGVO und inhaltliche Verantwortlichkeit nach dem Medienstaatsvertrag.

00:44:00 – Muss auch ein Jugendschutzbeauftragter angegeben werden?

00:46:00 – Kennzeichnungspflichten für Social Bots.

00:49:00 – Pflicht zur Angabe von E-Mailadressen und Telefonnummern, Kontaktformularen und anderen unmittelbaren Kontaktmöglichkeiten.

00:58:00 – Müssen die Fundstellen der jeweiligen Gesetze angegeben werden?

01:00:00 – Pflichtangaben für Unternehmen.

01:05:00 – Impressen im Grafikformat und Kontaktmöglichkeiten via Social Media.

01:07:00 – Angabe der Umsatzsteueridentifikations- und der Wirtschaftsidentifikationsnummer sowie zulassungspflichtigen Berufsgruppen (Anwälte, Ärztinnen, etc.).

01:09:00 – Angabepflichten für Anbieter audiovisueller Dienste (Youtuber und andere Influencer).

00:10:00 – Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit von Link- und Inhalts-Disclaimern.

01:13:30 – Gesetzlicher Schutz gegen den Abmahnungsmissbrauch.

01:??:00 – Platzierung des Impressums: Einfach erkennbar, unmittelbar erreichbar, ständig verfügbar.

01:22:00 – Facebook, Instagram, Twitter & CO – die Umsetzung der Impressumspflicht in Social Media.

01:29:00 – Sind fremdsprachige Impressen notwendig?

Der Beitrag Impressum – Das große Update – Rechtsbelehrung 94 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 18 Minuten
Wie kein anderes Rechtsgebiet setzt das Patentrecht ein technisches Sachverständnis bei seinen Anwendern voraus. Daher freuen wir uns, dass unser Gast nicht nur ein Patentanwalt sondern zugleich ein promovierter Physiker ist.

Dr. Niels Meiser führt uns in die Welt des technischen Ideenschutzes ein, erläutert die Voraussetzungen einer Patentregistrierung und ihrer Kosten. Ebenfalls sprechen wir auch über den grundsätzlich Sinn und Zweck von Patenten sowie das Recht der Allgemeinheit auf Zwangslizenzen oder gar die Aussetzung des Patentschutzes.

Zu Gast begrüßen wir Dr. Niels Meiser, Dipl.-Phys., Patentanwalt sowie Europäischer Patent-, Marken- und Geschmacksmusteranwalt. Er studierte Physik mit Studienrichtung technische Physik an der Leibniz Universität Hannover (Schwerpunkte: Optik, Photonik, Biophysik); anschließend promovierte er am Institut für angewandte Physik der KTH Stockholm (Schwerpunkte: modengekoppelte Festkörperlaser, nichtlineare Optik, Halbleiterabsorber).

Wir erfahren ebenfalls, warum Lego „Bauklötze“ patentieren durfte, selbst Dinge wie Fliegengitter noch viel Raum für neue Erfindungen bieten und warum zumindest einem der Podcast-Gastgeber, die Karriere als Erfinder wohl eher versagt bleiben wird.

Zum Abschluss erklärt uns Dr. Meiser, wie man zum Patentanwalt wird und welche Voraussetzungen zuvor zu meistern sind.

Wir bedanken uns herzlichst bei unserem Gast und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören!

Kapitel

00:02:00 – Begrüßung unseres Gastes und Vorstellung des Themas.

00:09:00 – Patente, Ideenschutz, Urheber- und Designrechte.

00:13:00 – Lego und der Produktschutz bei abgelaufenen Patenten.

00:17:30 – Fliegengitter oder warum es noch viel Neues zu erfinden gibt.

00:21:30 – Der Wurst-Swipe-Maschine für Tinder patentierbar?

00:27:00 – Blitzableiter und der Unterschied zwischen Entdeckern und Erfindern.

00:29:00 – Was kostet eine Patentanmeldung und für welche Länder gilt sie?

00:33:00 – Rube Goldberg, Gen-Patente und die Verwertungsmöglichkeit als Voraussetzung des Patents.

00:37:00 – Arbeitnehmer als Erfinder und die Frage, wem ein Patent gehört.

00:48:00 – Zwangslizenzen und Aufhebung des Patentschutzes von Impfstoffen zum Wohle der Allgemeinheit.

00:54:00 – „One-Klick-Shopping“ von Amazon und die Patentierung von „Software“.

01:03:00 – Kann man Patente für die Allgemeinheit freigeben?

01:06:30 – Das Berufsbild der Patentanwaltschaft und warum man als Dr. der Physik im Recht tätig ist.

Der Beitrag Patentrecht – Lego, Fliegengitter und (un)sinnige Erfindungen – Rechtsbelehrung 93 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde
Foto: Rechtsanwalt Stephan Dirks

So kontrovers wie die Diskussionen zu den Themen „Lucca-App“ sowie „Microsoft und Datenschutz“ geführt werden, bildeten sich auch beim Feedback auf unsere entsprechenden Folgen zwei Lager.

Während ein Teil der HörerInnen unsere Kritik an der Vergabe der Luca-App-Lizenzen befürwortete, fand der andere Teil, dass beim Datenschutz die „Kirche im Dorf belassen“ werden sollte.

Bei der Diskussion zu Microsoft waren wir einem Hörer gar zu unkritisch und er fragte sich, ob unser Gast Johannes Nehlsen von Microsoft bezahlt wurde. Hierzu können wir nur antworten: nein, auch wenn er es wegen seiner datenschutzrechtlichen Hilfestellungen zu Microsoft-Produkten verdient hätte.

Auf dieses und weiteres Feedback gehen wir in der aktuellen Folge unseres Formats „Obiter Dictum“ ein. Zudem sprechen wir über die Bewerbung von unserem Gast Dr. Malte Engeler als Berliner Datenschutzbeauftragten, die Bildabmahnung von Ladefuchs, beantworten die Fragen unserer Hörerschaft und geben kosmetische Ratschläge.

Viel Vergnügen beim Zuhören!

Angesprochene Folgen:

Digitales Kinderzimmer #88.

Das Presserecht – Grundwissen für JournalistInnen und BloggerInnen #89.

Luca – Eine App, viele Desaster #90.

Dashcams, Tesla und die Zulässigkeit mobiler Videoüberwachung #91.

Microsoft und Datenschutz – Eine Frage der Balance? #92.

Podcast-Tipp: „Auslegungssache„, Datenschutz-Podcast des c’t-Magazins.

Kapitel

00:00:00 – Kommentare zu Dashcams, Luca App und Microsoft und News von unseren Gästen und die Politisierung des Datenschutzes.

00:35:00 – Folgenideen, Entschuldigung an Hundebesitzer, Etikette und Gegendarstellung zum Traumschiff.

00:40:00 – Ladefuchs und die teuren Folgen eine Bildabmahnung.

00:50:00 – HörerInnenfragen und kosmetische Ratschläge.

Der Beitrag Gekaufte Gäste – Rechtsbelehrung – Obiter Dictum 4 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 9 Minuten
Windows-Betriebssystem, Office-Anwendungen, Speicherplatz in der Cloud oder Kommunikation via Teams – kaum ein Unternehmen ist derart mit dem Privat- und Berufsleben von Menschen verzahnt, wie Microsoft.

Zugleich sieht sich Microsoft der vielfältigen Kritik seitens der Datenschützer ausgesetzt. Diese lehnen Microsoft zum Teil kategorisch mit dem Grund ab, dass Microsoft in den USA und damit in einem datenschutzrechtlich grundsätzlich unsicheren Drittland sitzt. Ferner wird Microsoft vorgeworfen, dass der Dienst Daten verarbeitet, ohne dass dies aus Sicht der Nutzer erforderlich sei oder, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen nicht getroffen wurden.

Unser Gast ist Johannes Nehlsen (Twitter). von der Universität Würzburg, der neben seiner Tätigkeit im Rechenzentrum zugleich die Funktion der Stabsstelle IT-Recht für die bayerischen staatlichen Hochschulen und Universitäten wahrnimmt und sie als Ansprechpartner in Sachen Datenschutz, Lizenzrecht, IT-Vertragsrecht, E-Government und Informationssicherheitsrecht berät.

Diese Diskrepanz zwischen der gelebten Praxis und den Datenschutzbedenken beeinflusst auch die tägliche Arbeit unseres Gastes. In seiner Funktion als „Stabsstelle IT-Recht für die bayerischen staatlichen Hochschulen und Universitäten“ muss Johannes Nehlsen die Balance zwischen den datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie den Bedürfnissen von Forschern, Studenten und Verwaltungseinrichtungen sicherstellen.

In der aktuellen Folge erklärt er uns, wie er diese schwierige Aufgabe bewältigt und dabei den Hochschulen hilft, die Nutzung von Microsoft möglichst rechtskonform auszugestalten.

Seine Erfahrungen und Ratschläge beschränken sich dabei jedoch nicht nur auf die Hochschulen, sondern sind auch für andere öffentlich-rechtliche Stellen und Unternehmern von Bedeutung.

Wir bedanken uns bei Johannes für den sehr aufschlussreichen Besuch und wünschen unseren Zuhörerinnen und Zuhörern viel Vergnügen beim Zuhören!

Kapitel

00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes.

00:07:00 – Lässt sich Windows 10 rechtssicher nutzen?

00:18:00 – Sicherheit gegen mögliche Datenpreisgabe – Ein fairer Tausch?

00:25:00 – Der Kauf von Microsoftlizenzen und die Unterschiede zwischen Kauf und Miete.

00:31:00 – Wie lange ist die Cloud verfügbar?

00:39:00 – Risiko für Berufsgeheimnisträger.

00:44:00 – Auftragsverarbeitungsvertrag und gemeinsame Verantwortlichkeit.

00:47:00 – Potenzieller Zugriff auf Daten durch US-Unternehmen und der Risikoansatz.

00:50:30 – Wie sieht die Hochschulpraxis aus, gelten hier andere Regeln und Gepflogenheiten als bei Unternehmen?

00:55:00 – Lock-In-Effekte und die ideelle Perspektive .

00:59:00 – Wie kann man die Risiken beim Einsatz von Microsoftdiensten mindern?

01:04:30 – Schritt halten mit der Softwareentwicklung und Schutz im Privatbereich.

Links zur Folge

Microsoft 365 ein Lösungsangebot – Von Johannes Nehlsen betreute Übersicht mit Verträgen, Hilfestellungen und Lösungen zu Nutzungsszenarien beim Einsatz von Microsoft 365.

Microsoft-Servicevertrag.

Microsoft Customer Agreement – Berufsgeheimnisträger Zusatzvereinbarung.

Anforderungen an den Einsatz von Clouddiensten für Berufsgeheimnisträger.

Datenschutzdokumentation für Windows.

Übersicht über die Datenschutzsteuerungen für Microsoft 365 Apps for Enterprise.

Microsoft: Bundesministerien kauften Software für 178 Millionen Euro, Cloud: Microsoft steht vor Prestigeprojekt mit Bundesregierung.

EDPS Public Paper on Outcome of own-initiative investigation into EU institutions’ use of Microsoft products and services.

Data protection impact assessments DPIA’s Office 365 ProPlus, Windows 10 Enterprise, Office 365 online and mobile apps.

HBDI duldet übergangsweise (bis 31.7) den Einsatz von Videokonferenzsysteme in Schulen für weitgehend alle Anwendungen.

Pi-Hole: Das schwarze Loch für Werbung.

O&O ShutUp10:Das kostenlose Antispy-Tool für Windows 10.

Privacy Shield – wie es jetzt weitergeht – Rechtsbelehrung Folge #79.

Der Beitrag Microsoft und Datenschutz – Eine Frage der Balance? – Rechtsbelehrung 92 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
52 Minuten
Obwohl Dashcams von Datenschützern kritisch betrachtet werden, sind sie im Straßenverkehr immer häufiger zu beobachten. Auch neue Fahrzeuge sind zunehmend mit einer Vielzahl von Kameras ausgestattet, die nicht nur den Fahrassistenzsystemen, sondern auch der Beweissicherung im Fall eines Unfalls dienen können.

Die Fahrzeuge des Autoherstellers Tesla bieten sogar einen „Sentry-Mode“ (bzw. Wächter-Modus), mit dem der Nahbereich des Fahrzeugs im geparkten Zustand per Videokamera überwacht werden kann.

Angesichts der hohen Anforderungen, die an Videoüberwachung gestellt werden, scheint der Einsatz von Kameras im Autoverkehr weniger streng bewertet zu werden. Denn anders als bei der Videoüberwachung von Grundstücken, sind weder viele Gerichtsfälle zu verzeichnen noch scheinen die Aufsichtsbehörden besonders aktiv zu werden.

Zu Gast begrüßen wir, Dr. Matthias Lachenmann, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei BHO Legal PartG mbB sowie Datenschutzbeauftragter (UDISzert). Dr. Lachenmann ist auf die Beratung im Technologie- und Datenschutzrecht spezialisiert, insbesondere mit Fokus auf internationalen Konzerndatenschutz, Beschäftigtendatenschutz sowie Industrie 4.0 und ist Mitherausgeber des Formularhandbuchs Datenschutzrecht im C. H. Beck-Verlag. (Website, LinkedIn, Twitter)

Den Fragen nach Bevorzugung von Dashcams und der generellen rechtlichen Beurteilung des Einsatzes mobiler Videoüberwachung, gehen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Matthias Lachenmann nach. Dabei teilt Dr. Lachenmann auch Erfahrungen aus seinen Fällen mit, in denen es um die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht sowie eine behördliche Verfügung gegen den Fahrer eines Tesla-Fahrzeugs ging.

Wir bedanken uns für die wertvolle Unterstützung, als auch die Tipps zum Kauf einer Dashcam und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören!

Vorschlag für Dashcam-Einstellungen in einem Tesla, der auf Grundlage der Empfehlungen unseres Gastes erstellt wurde (Quelle). Kapitel

00:03:45 – Vorstellung unseres Gastes sowie des Themas.

00:04:00 – Was ist unter dem Begriff „Dashcam“ zu verstehen und welche anderen Typen von Kameras können Autofahrzeuge sonst an Bord haben?

00:10:30 – Ist der Einsatz von Dashcams zulässig und falls nein, welche Folgen drohen?

00:15:00 – Findet die DSGVO bei einer privaten Dashcam-Nutzung überhaupt Anwendung?

00:18:00 – Sind die Nutzung der Tesla-Dashcams und des Sentry-Modes zulässig?

00:22:00 – Abmahnungen von Teslafahrern – ein Geschäftsmodel mit Zukunft?

00:24:00 – Ist ein Hinweis auf mögliche Videoüberwachung am Fahrzeug zu empfehlen?

00:28:00 – Wäre die automatische Verpixelung von Gesichtern eine Lösung?

00:32:00 – Laut BGH können Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden – ist das kein Widerspruch zum Datenschutz?

00:35:00 – Worauf ist beim Dashcam-Kauf zu achten?

00:39:00 – Kann es sogar passieren, dass man zur Herausgabe der eigenen Aufnahmen verpflichtet wird?

00:40:00 – Sind Teslafahrzeuge wegen der Videoüberwachungsfunktion ein Gewährleistungsfall?

Weiterführende Links

Dashcam-Funktion am Tesla: Datenschutzbehörde untersagt Nutzung von RA Dr. Lachenmann. 

Berliner Behörde verwarnt Tesla-Besitzer wegen Wächter im teslamag.de.

So verstösst Tesla gegen das Schweizer Datenschutzgesetz.

BigBrotherAward 2020 für Tesla.

BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess (Pressemitteilung).

Der Beitrag Dashcams, Tesla und die Zulässigkeit mobiler Videoüberwachung – Rechtsbelehrung 91 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 21 Minuten
Vor einem Jahr haben wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Malte Engeler über die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts gesprochen und die Absicht einer zentralen Datenspeicherung kritisiert.

Die Corona-Warn-App ist dann erfreulicherweise wie von Datenschützern gewünscht erschienen (was jedoch eher Google und Apple zu verdanken ist). Doch sie bietet bisher (was sich bald ändern soll) keine Möglichkeit sogenannte Risiko-Cluster (z.B. eine Gaststätte oder eine Musikveranstaltung) zu erkennen und deren Teilnehmer über ein potenzielles Infektionsrisiko zu informieren.

Diese Funktionen verspricht die Luca-App, welche von einem Berliner Start-Up entwickelt und von dem (an dem Start-Up mittelbar beteiligten) Musiker Smudo öffentlich angepriesen wird.

Dabei hat die Luca-App so viel Erfolg, dass bereits zwölf Bundesländer Lizenzen zu ihrer Nutzung erworben haben und auf die Steuerzahler am Ende Kosten von insgesamt ca. 10 Millionen Euro zukommen werden.

Unterstützt werden wir von unserem Gast, Dr. Malte Engeler (Betreiber des Technikblogs deathmetalmods.de und der Mastodon-Instanz legal.social), derzeit als Richter am Verwaltungsgericht Schleswig tätig und zuvor als stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereichs am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein. Twitter Privat, Twitter Deathmetalmods, Mastodon: legal.social/@malteengeler.

Doch zugleich kommt Kritik vor allem von den Seiten der IT-Entwickler und der Datenschützer. Denn so wie es aussieht, verstößt Luca App gegen Sicherheitskonventionen, was angesichts ihrer angestrebten Verbreitung und der Verarbeitung von Gesundheitsdaten mehr als fragwürdig ist.

Welche Datenschutzmängel Luca unterstellt werden müssen und warum die Datenschutzbehörden in diesem Fall als Schutzinstanz versagt haben, erklärt Dr. Malte Engeler ebenso präzise wie fundiert in der aktuellen Folge.

Viel Vergnügen beim Zuhören und erneut ein großes Dankeschön an Dr. Engeler für den Besuch!

Kapitel

00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes.

00:05:00 – Was macht Luca App anders als die Corona-Warn-App und was ist an ihr auszusetzen?

00:25:00 – Wie Luca App die Deutschen disziplinieren könnte.

00:30:00 – Was sagen die Datenschutzbehörden und ist eine fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung nicht ohnehin ein KO-Kriterium?

00:40:00 – Zählt der Schein bei der Geldervergabe mehr als die Wirkung?

00:46:00 – Haben die zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden versagt?

00:56:00 – Offenheit des Quellcodes und Urheberrechtsverstöße (gegen die GPL-Lizenz).

01:10:00 – Können die Länder von den Verträgen zurücktreten?

00:16:00 – Jan Böhmermann und Unzuverlässigkeit des QR-Code-Verfahrens.

01:20:00 – Ausblick auf die nächste Folge zum Thema „Tesla, Dashcams und Videoüberwachung“.

Weiterführende Links

Digitale Gästelisten Das zentrale Problem von Luca bei Netzpolitik.org.

„Einfach grottig“ – dieser Trick entlarvt den fatalen Fehler der Luca-App bei Welt.de.

Die Luca-App: Dilettantisch und sinnlos bei Telepolis.

„Marketing, Druck und zweifelhafte Vergabeverfahren stehen hinter dem Erfolg“ – Thread von Journalistin Eva Wolfangel.

„Magisches Denken“ Logbuch:Netzpolitik Spezial zur Luca-App und der Corona-Warn-App – Podcast mit Linus Neumann, Tim Pritlove und Eva Wolfangel.

Wie man selbst QR-Codes generieren kann – Thread von Allen Reynolds.

Alles nur geklaut? So entstand die Anti-Corona-App „Luca“ bei Welt.de.

Weniger Datenschutz hilft auch nicht gegen Covid-19 vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber bei Spiegel.de.

Warum die Cluster-Erkennung der Corona-App wenig bringt bei Golem.de.

Corona-Warn-App soll nach Ostern ein Check-in-System bekommen bei Spiegel.de.

Gastronomie in Berlin: Bezirk Mitte will Restaurants wieder öffnen bei der Berliner Zeitung.

Sündenbock Datenschutz: „Das ist etwas, wo der Datenschutz eine Rolle spielt” von Prof. Nico Härting bei CR-Online.

Corona-Warn-App: Stört der Datenschutz? von Henning Tillmann.

Luca App Source Code Audit IV: Die Sache mit dem geklautem Source Code von Patrick Ahlbrecht.

Der Beitrag Luca – Eine App, viele Desaster – Rechtsbelehrung 90 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 29 Minuten
Stehen Herrn Richter als Berufsjournalisten mehr Rechte zu als Dr. Schwenke, der seine Ansichten „lediglich“ über einen Blog und einen Podcast verbreitet?

Mit dieser Frage beginnend, klären wir zuerst, wer überhaupt zu „der Presse“ im rechtlichen Sinne gehört. Anschließend betrachten wir die Vorzüge, aber auch die Bürden der Presseangehörigen.

In diesem Rahmen sprechen wir u.a. über die Grenzen des Investigativjournalismus, Verdachtsberichterstattung, den Presseausweis sowie Zugangsrechte zu Veranstaltungen, Abgrenzung zwischen PR und redaktioneller Berichterstattung als auch über das Recht am eigenen Bild und Schadensersatzansprüche, wenn z.B. Bildnisse von Günther Jauch oder Traumschiffkapitänen zu Unrecht veröffentlicht werden.

Zu Gast begrüßen wir Frau Dr. Diana Ettig, LL.M., Rechtsanwältin, Of Counsel bei Spirit Legal und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht mit besonderer Expertise im Datenschutzrecht (Website, LinkedIn, Twitter).

Als Expertin für das Presserecht steht uns Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Dr. Diana Ettig, LL.M. zur Seite. Dank ihr erfahren wir vor allem, dass es häufig gar nicht so relevant ist, ob man ein Teil der Presse ist.

Vielmehr kommt es darauf an, dass man die unter dem Begriff „Presserecht“ zusammengefassten gesetzlichen Vorgaben beachtet. Daher empfehlen wir diese Folge nicht nur den Angehörigen der Presse, sondern allen ZuhörerInnen, die an der öffentlichen Meinungsbildung teilnehmen. Auch wenn sie kein Presseverlag sind, sondern in Blogs oder Podcasts publizieren.

Wir bedanken uns herzlichst bei Dr. Ettig und wünschen viel Vergnügen beim Zuhören!

Kapitel

00:03:45 – Vorstellung unserer Gästin sowie des Presserechts als Rechtsgebiet.

00:10:00 – Welche Funktion und Verbindlichkeit hat der Pressekodex?

00:15:30 – Wer ist „Presse“/ JournalistIn und welche Privilegien bringt dieser Status mit sich?

00:21:00 – Unterschiede zwischen Meinungen und Tatsachen.

00:25:00 – Der Presseausweis und Recht auf Zugang zu Veranstaltungen.

00:35:00 – Apothekenrundschau, Bäckerblume und Influencer oder die Frage nach dem Unterschied zwischen PR und Presse.

00:41:00 – Genießen InvestigativjournalistInnen rechtliche Vorteile?

00:46:00 – Wo liegt die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Berichterstattung und dürfen Gewinnspiele mit Traumschiffkapitänen bebildert werden?

00:56:00 – Verdachtsberichterstattung und strategische Prozessführung.

01:09:30 – Gegendarstellung, Schadensersatzforderungen und andere Möglichkeiten sich gegen unzulässige Berichterstattung zu wehren.

01:12:30 – Müssen Interviews von den Interviewten freigegeben werden und wer haftet für die Interviewinhalte?

01:22:00 – Das Laienprivileg und der Schutz des Vertrauens in die Aussagen der Presse.

Der Beitrag Das Presserecht – Grundwissen für JournalistInnen und BloggerInnen – Rechtsbelehrung 89 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 22 Minuten
Eltern, ihre Kinder und der Zugang zu digitalen Angeboten oder Geräten sind schon aus einem erzieherischen Aspekt ein weites, komplexes und im praktischen Umgang kniffliges Feld.

Und als wäre das nicht genug, gibt es auch noch einen juristischen Aspekt, der beachtet werden sollte. Zum Glück gibt es die Rechtsbelehrung! Wir fragen: Haben Kinder – juristisch gesehen – nicht nur ein “Recht auf Zugang zum Internet” – sondern auch ein Recht auf Privatsphäre, dass elterliche Überwachungsmaßnahmen verbietet?

Und was ist beim Einsatz von digitalen Spielzeugen im Kinderzimmer zu beachten? Dürfen Eltern Bilder von ihren Kindern in Social Media veröffentlichen oder gar deren Influencer-Tätigkeiten managen?

Können sie umgekehrt die Social-Media-Nutzung kontrollieren einschränken, kontrollieren und womöglich gänzlich verbieten?

Mit der Unterstützung unserer Gästin Dr. Marie Herberger beantworten wir nicht nur diese Fragen. An deren Beispiel erläutern wir zugleich auch den rechtlichen Rahmen der Kindererziehung, die Rechte der Eltern, der Kinder sowie die Möglichkeit ihrer gerichtlichen Durchsetzung im Fall von Familienrechtsstreitigkeiten.

Denn eines wird im Rahmen des Podcasts klar: Jeder Fall ist anders und muss im Hinblick auf das Kindeswohl individuell beurteilt werden

Zu Gast begrüßen wir Dr. Marie Herberger, LL.M.

Wissenschaftliche Hilfskraft bei Universität Passau

LinkedIn, Blog: klartext-jura.de.

Wir bedanken uns Herzlichst bei Dr. Herberger und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören.

Linktipps und erwähnte Folgen

klartext-jura.de – Der Blog von Dr. Marie Herberger.

„Die Welt zu Gast im digitalen Kinderzimmer Ein Orientierungsversuch aus familienrechtlicher Sicht“ – Fachbeitrag von Dr. Marie Herberger in Juris, 2020, 444-449.

„nur30min – dann ist aber Schluß!“ – Podcast von Patricia Cammarata & Marcus Richter, der sich mit dem Thema “Kinder und digitale Medien” beschäftigt.

UN-Kinderrechtskonvention.

BGH, 27.08.2020 – III ZB 30/20 – Urteil zum digitalen Nachlass und Recht der Eltern zum Zugang eines Social-Media-Kontos ihres verstorbenen Kindes.

AG Bad Hersfeld, 15.05.2017 – F 120/17 EASO – Die mittlerweile aufgehobene Entscheidung zur WhatsApp-Nutzung eines Erziehungsberechtigten.

Cybergrooming und Kinderschutz – Rechtsbelehrung Folge #72.

WhatsApp, Messenger und Abmahnungen – Rechtsbelehrung Folge 47.

Sprechende Puppen und andere Minispione – Rechtsbelehrung Folge 44.

Der Digitale Nachlass – Rechtsbelehrung Folge 19 (Jura-Podcast für Sie, Ihre Erben und Diensteanbieter).

Kapitel

00:02:30 – UN-Kinderrechtskonvention und das Recht von Kindern auf Internet.

00:04:30 – Das Familienrecht und der „Grundsatz der Partnerschaftlichen Erziehung“ mit dem Ziel des „Kindeswohls“.

00:15:00 – Wo verlaufen die Altersgrenzen, wer ist ein Kind?

00:17:20 – Wie werden Familienrechtbeschlüsse umgesetzt?

00:26:00 – Computerspiele und Altersbeschränkungen.

00:29:00 – Werden FamilienrichterInnen besonders ausgebildet?

00:31:50 – Welche Rechte haben Eltern bei der Auswahl von Inhalten, Plattformen und Kommunikationspartnern.

00:38:00 – Abschaffung der Züchtigung als elterliches Recht und ist ein Klaps noch in Ordnung?.

00:44:00 – In welchem Umfang darf man Kinder bei der Internetnutzung überwachen?

00:54:00 – Strafbarkeit dank smarten Spielzeugen.

00:59:30 – Kinderbilder im Internet, was dürfen Eltern?

01:07:00 – Kinder als Influencer und dürfen Eltern Manager ihrer Kinder sein?

Der Beitrag Digitales Kinderzimmer – Rechtsbelehrung 88 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
33 Minuten
Fast hätten wir uns an das Vorhaben, alle zwei reguläre Folgen eine Zwischenbesprechung im „Obiter Dictum“ zu veröffentlichen, nicht gehalten.

Doch unsere Zerstreutheit kam uns zur Hilfe und so rekapitulieren wir in dieser Folge unseren Ausflug „ins Clubhouse“ und widmen uns den Kommentaren und Fragen unserer Zuhörerinnen.

Erfahren Sie also unter anderen, wie es um das Jurastudium des Herrn Richter steht und warum Dr. Schwenke die Fechtkunst dem Fußball vorzieht.

Viel Vergnügen beim Zuhören!

P.S. Sorry für die heisere Stimme, die leider der Aufnahmetechnik und keiner exzessiven Feierlaune geschuldet ist.

Der Beitrag Vom Fechten und Fußball – Rechtsbelehrung – Obiter Dictum 3 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 12 Minuten
Unser Gast: Rechtsanwalt Dr. Sebastian Louven, Beratungsfeld: Kartellrecht & Telekommunikationsrecht, Mitglied des Teams von Telemedicus. War wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Oldenburg. Web: louven.legal, LinkedIn, Twitter: @SebastianLouven.

In der heutigen Folge haben die Gastgeber zwei Anliegen:

Zum einen hat Dr. Schwenke hat eine Virtual-Reality-Brille Quest 2 des Anbieters Oculus erworben und musste dazu einen Verkäufer im Ausland bemühen. Denn angeblich würde das deutsche Bundeskartellamt den Verkauf in Deutschland untersagen, weil die VR-Brille ein Facebook-Konto voraussetzt. Nun wüsste der Käufer gerne, ob diese Kopplung rechtens ist und er sich dagegen persönlich vor Gericht wehren kann.

Zum anderen wollte Herr Richter erfahren, ob die von Facebook angekündigte (aber dann doch aufgeschobene) Zusammenführung von WhatsApp- und Facebook-Daten zulässig gewesen wäre oder es sich dabei um einen Missbrauch der Marktmacht durch Facebook gehandelt hätte.

Um diesen Fragen nachzugehen, haben die Podcast-Hosts erneut den auf das Kartellrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dr. Sebastian Louven eingeladen. Wer schon die erste Folge zum Kartellrecht mit Dr. Louven hörte, der kann sich auf die Rückkehr der drei Säulen des Kartellrechts und anschauliche Erklärungen dieses (lt. Dr Louven „einfachen“) Rechtsgebiets freuen.

Wir freuten uns über die Unterstützung, bedanken uns herzlich und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören!

Kapitel

00:00:00 – Vorstellung des Themas, Kopplung der VR-Brille Oculus Quest an den Facebook Account und Zusammenführung von WhatsApp- und Facebook-Daten.

00:06:45 – Update zu der letzten Folge und dem Vorgehend des Bundeskartellamtes.

00:10:40 – Die dogmatische Perspektive aka worum geht es rechtlich gesehen?

00:11:10 – Was ist die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte?

00:23:30 – Warum durfte die Oculus 2 nicht in Deutschland verkauft.

00:30:00 – Zusammenführung von Daten zwischen Facebook und WhatsApp-

00:40:00 – Änderungen des Kartellrechts (§ 19a GWB) und wen soll es eigentlich schützen?

00:45:00 – Was Plattformsperren und Stadionverbote gemeinsam haben.

00:52:00 – Wie bestimmt man die Marktmacht einer Plattform?

Weitere Quellen

Kartellrecht, Marktmacht und Facebook – Rechtsbelehrung Folge 53

§ 19a GWB wird zum ersten Mal umgesetzt von Dr. Sebastian Louven zur Untersuchung des Bundeskartellamts gegenüber Facebook im Hinblick auf VR-Brillen von Oculus.

BKartA eröffnet neues Facebook-Verfahren – was können Unternehmen jetzt tun? von Dr. Sebastian Louven, ebenfalls zum Thema Facebook und Oculus.

Der Beitrag Virtual Reality, Facebook, WhatsApp und Macht der Plattformen – Rechtsbelehrung Folge 87 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 10 Minuten
Zu Gast: Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Dozentin der Nordakademie, Gründerin Rechtsanwaltskanzlei Sieling, u.a. IT / Datenschutz / Arbeitsrecht, Twitter: @carola_sieling, LinkedIn

In der aktuellen Pandemiezeit wird der Ruf nach einer Kontakteminimierung durch eine Homeoffice-Pflicht laut. Als Antwort darauf verpflichtet die vom 27. Januar bis zum 18. März 2021 geltende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern die Tätigkeit im Homeoffice anzubieten.

Wir prüfen, ob damit wirklich die geforderte Homeoffice-Pflicht Einkehr hält, welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer generell im Hinblick auf ein Homeoffice haben, was datenschutzrechtlich zu beachten ist, ob der Vermieter um Zustimmung gebeten werden muss, und ob die Kosten des Homeoffice sei es ein Arbeitszimmer oder eine Arbeitsecke als Werbungskosten von der Einkommensteuer abzugsfähig sind.

Unterstützt werden wir von der Rechtsanwältin Carola Sieling bei der wir uns für den Besuch und die ihre Unterstützung herzlichst bedanken möchten.

Ebenso bedanken wir uns bei unseren HörerInnen für die Fragen! Danke schön!

Kapitel

00:00:00 – Vorstellung von Rechtsanwältin Carola Sieling und des Themas.

00:02:00 – Was ist ein Homeoffice, was ein Telearbeitsplatz und wann handelt es sich um ein mobiles Arbeiten?

00:11:00 – Darf der Arbeitgeber das Homeoffice anordnen?

00:18:00 – Muss der Arbeitgeber das Homeoffice finanzieren und Geräte bereitstellen oder Privatgräte der Mitarbeiter einsetzen?

00:27:30 – Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Homeoffice?

00:37:30 – Wie wird die Arbeitszeit und Datensicherheit im Homeoffice berechnet und kontrolliert?

00:50:00 – Müssen Mitarbeiter an Videokonferenzen per Video teilnehmen?

00:56:00 – Sind besondere Versicherungen erforderlich?

00:57:30 – Muss der Wohnungsvermieter einem Homeoffice zustimmen?

00:59:00 – Inwieweit kann ein Homeoffice als Arbeitszimmer oder generell von der Steuer abgesetzt werden?

01:05:30 – Steuerfreie Corona-Zuwendung.

Links und erwähnte Folgen:

Rechtsbelehrung #12 zu Videoüberwachung von Arbeitnehmern.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel Nr. 24/2020 v. 20.8.2020.

Der Beitrag Homeoffice – Rechtsbelehrung Folge 86 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 5 Minuten
Vielen herzlichen Dank für Eure Stimmen! Mit 2.700 Teilnehmerinnen und über 300 (!) Textbeiträgen übertraf die Hörerumfrage alle unsere Erwartungen. Nach deren Auswertung präsentieren wir in der Weihnachtsfolge die Ergebnisse, freuen uns über Komplimente und gehen auf Kritik sowie Vorschläge unserer Hörerschaft ein.

Wir wünschen viel Vergnügen mit den Einsichten in den Maschinenraum der Rechtsbelehrung und allen unseren Zuhörerinnen sowie Zuhörern einen entspannten Jahresausklang mit einem großartigen neuen Jahr.

Kapitel

00:03:00 – Teilnehmer- und Hörerzahlen.

00:06:45 – Wechen Berufen gehen unsere Zuhörerinnen nach?

00:13:00 – Länge des Podcastsund wofür sind Podcasts eigentlich da?

00:17:30 – Mehr Gäste oder weniger Gäste?

00:21:00 – Wie alt sind unsere Zuhörerinnen und Zuhörer.

00:21:50 – Die Geschlechterverteilung und warum wie gerne mehr weibliche Gästinnen hätten.

00:27:30 – Gendern als Zankapfel.

00:34:00 – Technik, Plattformen und Kapitelmarken.

00:40:30 – Feedback zu Obiter Dictum.

00:43:00 – Komplimente & Verben.

00:44:45 – Recht, Humor und das Lachan eal geistiger Rückzugzugsort

00:49:20 – Themenkomplexe, unterschiedliche Rechtsansichten und das Rechtsgefühl.

00:55:30 – Rund um die Tonqualität.

00:58:00 – Abschiedsgrüße (2x), Monetarisierung und ZUständigkeitenverteilung.

Ergebnisse

Im Folgenden eine Übersicht der Abstimmungsergebnisse (sorry für den Zuschnitt im Bild und warum die Statistik keine Zahlen hat, erklären wir im Podcast). Hinweis: Falls in Ihrem Podcatcher keine Grafiken zu sehen sind, rufen Sie bitte unseren Beitrag zur Folge auf.

Folge mit Aufruf zur Umfrage: Rechtsbelehrung – Obiter Dictum 01 (mit Hörerumfrage)

Unsere letzte Umfrage: Rückblick und große Hörerumfrage – Rechtsbelehrung Folge 33.

Der Beitrag Jahresendumfrageauswertung: Zahlen, Komplimente & Kritik – Rechtsbelehrung Folge 85 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
1 Stunde 18 Minuten
Obiter Dictum ist unser Format, in dem wir über Hausmeistereien und Reaktionen auf HörerInnenkommentare sprechen (wollen).

In der zweiten Folge befindet sich Dr. Schwenke in Quarantäne und anlassbezogen sprechen wir über das Scheitern der Vorbereitungen einer Rechtsbelehrung-Folge, in der es um die Ansteckung mit Covid-19 und das Strafrecht gehen sollte.

Allerdings schießen wir bei der Aufbereitung der Vorbereitung soweit über das Ziel hinaus und befassen uns dabei auch noch so vertieft mit dem Thema, dass es eine reguläre Folge hätte werden können, was es dann aber – aus Gründen, die ausführlich dargelegt werden – doch nicht geworden ist.

Lassen Sie uns gerne in den Kommentaren wissen, was Sie davon halten, wenn wir mal nicht ganz stringent sind, sondern uns einem Thema in einem lockeren Gespräch nähern.

Das wäre schon alleine deswegen gut, damit mir wir auch wieder in der nächsten Obiter Dictum Folge, etwas haben, über das wir reden können – es soll ja um Ihre Kommentare gehen!

Und damit viel Vergnügen beim Zuhören, wie eine Corona-Infektion zu Mord, Totschlag, gefährlicher Körperverletzung oder Nötigung führen kann. PS: Die Umfrage unter rechtsbelehrung.com/umfrage läuft noch bis zum 15. Dezember und wir freuen uns nach wie vor über Teilnehmer*innen!

Der Beitrag Rechtsbelehrung – Obiter Dictum 02 (keine Corona & Strafrecht-Folge) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
59 Minuten
Zur Hörerumfrage: https://rechtsbelehrung.com/umfrage.

Das heutige Thema ist an sich nicht neu. Es geht um einen weiteren Akt in den so genannten „Crypto Wars“, d. h. den Versuchen von staatlichen Stellen, Zugriff auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation der Nutzer zu erhalten.

Unterstützt werden wir von unserem Gast, Dr. Malte Engeler (Betreiber des Technikblogs deathmetalmods.de und der Mastodon-Instanz legal.social), derzeit als Richter am Verwaltungsgericht Schleswig tätig und zuvor als stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereichs am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein. Twitter Privat, Twitter Deathmetalmods, Mastodon: legal.social/@malteengeler.

Warum der aktuell in einer Resolution europäischer Regierungsvertreter geforderte Generalschlüssel, u. a. für Messenger, wie WhatsApp, Threema oder Signal auch bei diesem Versuch ein hohes Missbrauchspotential, aber einen geringe Nutzen in sich birgt, erläutert uns unser Gast Dr. Malte Engeler. Ebenso erklärt er, warum nach seiner Ansicht es ohnehin um die grundsätzliche Frage geht, ob Menschen in einer digitalen Welt noch ein Recht auf ein Geheimnis haben sollen.

Lesetipp: Die Zusammenfassung dieser Podcastfolge erhalten Sie im Artikel von Dr. Engeler: „Crypto Wars: Täglich grüßt das Murmeltier„.

Viel Vergnügen beim Zuhören!

Kapitelmarken

00:00:00 – Vorstellung des Themas und der aktuellen Resolution des Ministerrates.

00:04:00 – Was ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und wie wollen die Regierungen sie einschränken?

00:08:30 – Besteht bereits eine Pflicht zur Herausgabe verschlüsselter Daten oder deren Entschlüsselung?

00:11:20 – Stehen die Zusicherungen in den AGB der Anbieter der Herausgabe der Daten entgegen?

00:14:00 – Welche Behörden würden durch eine Gesetzesänderung zum Zugriff auf verschlüsselte Inhalte?

00:17:00 – Die Methode des steten Tropfens.

00:20:00 – Entsprechen die Forderungen der Regierungen nicht schlicht dem vordigitalem Stand der Dinge?

00:22:00 – Können nicht die organisatorischen Maßnahmen für die nötige Sicherheit sorgen?

00:26:30 – Gibt es ein Grundrecht auf Verschlüsselung?

00:32:00 – Wenn, dann müsste die Verschlüsselung verboten werden.

00:39:00 – Sind wir nicht alle ein bisschen zu dystopisch?

00:45:00 – Gibt es Alternativen zur Aufhebung der Verschlüsselung?

00:52:30 – Was kann ich gegen die Einschränkung der Verschlüsselungstechnologien unternehmen?

Weiterführende Quellen

Malte Engeler, DeathMetalMods: Crypto Wars: Täglich grüßt das Murmeltier.

ORF.at: Auf den Terroranschlag folgt EU-Verschlüsselungsverbot.

Gegen staatliche Hintertüren: Bundesverband IT-Sicherheit eV (TeleTrusT) kritisiert geplante EU-weite Aushebelung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

CCC | Nächste Schlacht in den CryptoWars: EU-Ministerrat plant Anschlag auf Verschlüsselung.

Gesellschaft für Informatik e.V. (GI): Die fortlaufende Debatte um Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V.: Aushebelung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung trifft die Falschen und leistet der IT-Sicherheit einen Bärendienst

Heise: Crypto Wars: Massive Proteste gegen EU-Angriff auf Verschlüsselung.

Digitalcourage.de: Error: Regierungen planen Angriff auf Verschlüsselung.

Diskussion bei LinkedIn (via Karsten U. Bartels).

Netzpolitik: Wirtschaft und Zivilgesellschaft stellen sich gegen Pläne der EU-Staaten.

Der Beitrag Angriff auf die Verschlüsselung – Rechtsbelehrung Folge 84 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
55 Minuten
Zur Hörerumfrage: https://rechtsbelehrung.com/umfrage.

Was die mediale Öffentlichkeit angeht, fristet die Informationsfreiheit ein Schattendasein. Auch viele Bürger kennen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und deren Auskunftsrechte gegenüber Behörden erst gar nicht.

Dabei kann das IFG, bzw. deren Vielzahl helfen, Behördenprozesse transparenter zu machen und für eine bessere Kontrolle der staatlichen Institutionen zu sorgen.

Um die Informationsfreiheit mehr in das ihr zustehende Scheinwerferlicht zu rücken, widmen wir die heutige Folge dem Informationsfreiheitsgesetz.

Dazu haben wir einen Gast eingeladen, der sich mit dem IFG nicht nur sehr gut auskennt, sondern es selbst häufig in Anspruch nimmt.

Unser Gast ist Rechtsanwalt Stefan Hessel, Experte im Bereich Cybersicherheit bei reuschlaw, Datenschutzrecht sowie Kenner und Anwender des Informationsfreiheitsgesetzes (Website, Twitter, LinkedIn).

Wir erfahren daher nicht nur die rechtlichen Hintergründe, sondern auch wie Informationsanfragen mit Hilfe der Plattform fragdenstaat.de am effektivsten gestellt und publiziert werden können.

Wir wünschen viel Spaß beim Zuhören und bei den Anfragen!

Kapitelmarken

00:02:00 – Vorstellung unseres Gastes und des Themas

00:03:00 – Was ist die Informationsfreiheit, „Private Daten schützen, öffentliche Daten nutzen“ und die Hackerethik.

00:04:45 – Was regelt das Informationsfreiheitsgesetz?

00:07:30 – Welche bekannten Beispiele gibt es zu welchen Informationen kann man Anfragen stellen?

00:11:30 – Was haben Datenschutzbehörden und Geheimdienste gemeinsam?

00:19:45 – Ist das nicht eine Förderung des Querulantentums und welche Rolle spielt das Urheberrecht?

00:22:45 – Dürfen für Informationsanfragen Gebühren berechnet werden?

00:26:00 – Wie kann man gegen eine Ablehnung der Auskunft vorgehen und wann ist sie begründet?

00:32:30 – Kritische Infrastrukturen – sollte nicht gerade hier hohe Transparenz herrschen? (Mehr dazu mit Herrn Richter im Chaosradio #263 des CCC).

00:37:30 – Wie stellt man eine Anfrage nach dem IFG und warum die Nutzung der Plattform Fragdenstaat.de empfehlenswert ist.

00:45:00 – Wie reagieren Behörden?

Der Beitrag Mehr Fragen wagen: Das Informationsfreiheitsgesetz – Rechtsbelehrung Folge 83 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.