Das Presserecht – Grundwissen für JournalistInnen und BloggerInnen – Rechtsbelehrung 89

Das Presserecht – Grundwissen für JournalistInnen und BloggerInnen – Rechtsbelehrung 89

Gehören Blogs und Podcasts zur Presse, darf jeder einen Presseausweis ausstellen, müssen Interviews freigegeben werden, was müssen InvestigativjournalistInnen beachten und warum das "Presserecht" nicht nur für Pressevertreter.
1 Stunde 29 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren

Stehen Herrn Richter als Berufsjournalisten mehr Rechte zu als
Dr. Schwenke, der seine Ansichten „lediglich“ über einen Blog und
einen Podcast verbreitet?


Mit dieser Frage beginnend, klären wir zuerst, wer überhaupt zu
„der Presse“ im rechtlichen Sinne gehört. Anschließend betrachten
wir die Vorzüge, aber auch die Bürden der Presseangehörigen.


In diesem Rahmen sprechen wir u.a. über die Grenzen des
Investigativjournalismus, Verdachtsberichterstattung, den
Presseausweis sowie Zugangsrechte zu Veranstaltungen, Abgrenzung
zwischen PR und redaktioneller Berichterstattung als auch über
das Recht am eigenen Bild und Schadensersatzansprüche, wenn z.B.
Bildnisse von Günther Jauch oder Traumschiffkapitänen zu Unrecht
veröffentlicht werden.
Zu Gast begrüßen wir Frau Dr. Diana Ettig, LL.M.,
Rechtsanwältin, Of Counsel bei Spirit Legal und Fachanwältin für
Urheber- und Medienrecht mit besonderer Expertise im
Datenschutzrecht (Website, LinkedIn, Twitter).

Als Expertin für das Presserecht steht uns Frau Rechtsanwältin
und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Dr. Diana Ettig,
LL.M. zur Seite. Dank ihr erfahren wir vor allem, dass es häufig
gar nicht so relevant ist, ob man ein Teil der Presse ist.


Vielmehr kommt es darauf an, dass man die unter dem Begriff
„Presserecht“ zusammengefassten gesetzlichen Vorgaben beachtet.
Daher empfehlen wir diese Folge nicht nur den Angehörigen der
Presse, sondern allen ZuhörerInnen, die an der öffentlichen
Meinungsbildung teilnehmen. Auch wenn sie kein Presseverlag sind,
sondern in Blogs oder Podcasts publizieren.


Wir bedanken uns herzlichst bei Dr. Ettig und wünschen viel
Vergnügen beim Zuhören!
Kapitel

00:03:45 – Vorstellung unserer Gästin sowie des Presserechts
als Rechtsgebiet.

00:10:00 – Welche Funktion und Verbindlichkeit hat der
Pressekodex?

00:15:30 – Wer ist „Presse“/ JournalistIn und welche
Privilegien bringt dieser Status mit sich?

00:21:00 – Unterschiede zwischen Meinungen und Tatsachen.

00:25:00 – Der Presseausweis und Recht auf Zugang zu
Veranstaltungen.

00:35:00 – Apothekenrundschau, Bäckerblume und Influencer
oder die Frage nach dem Unterschied zwischen PR und Presse.

00:41:00 – Genießen InvestigativjournalistInnen rechtliche
Vorteile?

00:46:00 – Wo liegt die Grenze zwischen zulässiger und
unzulässiger Berichterstattung und dürfen Gewinnspiele mit
Traumschiffkapitänen bebildert werden?

00:56:00 – Verdachtsberichterstattung und strategische
Prozessführung.

01:09:30 – Gegendarstellung, Schadensersatzforderungen und
andere Möglichkeiten sich gegen unzulässige Berichterstattung zu
wehren.

01:12:30 – Müssen Interviews von den Interviewten freigegeben
werden und wer haftet für die Interviewinhalte?

01:22:00 – Das Laienprivileg und der Schutz des Vertrauens in
die Aussagen der Presse.



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BloggerInnen – Rechtsbelehrung 89 erschien zuerst auf
Rechtsbelehrung.

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