Rechtsbelehrung – Obiter Dictum 02 (keine Corona & Strafrecht-Folge)
Vom Scheitern einer Podcastfolge und ob man sich durch Ansteckung
einer Person mit Corona, der schweren Körperverletzung oder gar des
Mordes strafbar machen kann.
1 Stunde 18 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Obiter Dictum ist unser Format, in dem wir über Hausmeistereien
und Reaktionen auf HörerInnenkommentare sprechen (wollen).
In der zweiten Folge befindet sich Dr. Schwenke in Quarantäne und
anlassbezogen sprechen wir über das Scheitern der Vorbereitungen
einer Rechtsbelehrung-Folge, in der es um die Ansteckung mit
Covid-19 und das Strafrecht gehen sollte.
Allerdings schießen wir bei der Aufbereitung der Vorbereitung
soweit über das Ziel hinaus und befassen uns dabei auch noch so
vertieft mit dem Thema, dass es eine reguläre Folge hätte werden
können, was es dann aber – aus Gründen, die ausführlich dargelegt
werden – doch nicht geworden ist.
Lassen Sie uns gerne in den Kommentaren wissen, was Sie davon
halten, wenn wir mal nicht ganz stringent sind, sondern uns einem
Thema in einem lockeren Gespräch nähern.
Das wäre schon alleine deswegen gut, damit mir wir auch wieder in
der nächsten Obiter Dictum Folge, etwas haben, über das wir reden
können – es soll ja um Ihre Kommentare gehen!
Und damit viel Vergnügen beim Zuhören, wie eine Corona-Infektion
zu Mord, Totschlag, gefährlicher Körperverletzung oder Nötigung
führen kann. PS: Die Umfrage unter rechtsbelehrung.com/umfrage
läuft noch bis zum 15. Dezember und wir freuen uns nach wie vor
über Teilnehmer*innen!
Der Beitrag Rechtsbelehrung – Obiter Dictum 02 (keine Corona
& Strafrecht-Folge) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.
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