Dashcams, Tesla und die Zulässigkeit mobiler Videoüberwachung – Rechtsbelehrung 91
Mit unserem Gast Dr. Matthias Lachenmann erläutern wir, warum die
meisten Dashcams verboten sind, Teslafahrer*innen mit Bußgeldern
und Unterlassungsverfügungen rechnen müssen und was sie dagegen
unternehmen können.
52 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Obwohl Dashcams von Datenschützern kritisch betrachtet werden,
sind sie im Straßenverkehr immer häufiger zu beobachten. Auch
neue Fahrzeuge sind zunehmend mit einer Vielzahl von Kameras
ausgestattet, die nicht nur den Fahrassistenzsystemen, sondern
auch der Beweissicherung im Fall eines Unfalls dienen können.
Die Fahrzeuge des Autoherstellers Tesla bieten sogar einen
„Sentry-Mode“ (bzw. Wächter-Modus), mit dem der Nahbereich des
Fahrzeugs im geparkten Zustand per Videokamera überwacht werden
kann.
Angesichts der hohen Anforderungen, die an Videoüberwachung
gestellt werden, scheint der Einsatz von Kameras im Autoverkehr
weniger streng bewertet zu werden. Denn anders als bei der
Videoüberwachung von Grundstücken, sind weder viele Gerichtsfälle
zu verzeichnen noch scheinen die Aufsichtsbehörden besonders
aktiv zu werden.
Zu Gast begrüßen wir, Dr. Matthias Lachenmann, Rechtsanwalt und
Partner in der Kanzlei BHO Legal PartG mbB sowie
Datenschutzbeauftragter (UDISzert). Dr. Lachenmann ist auf die
Beratung im Technologie- und Datenschutzrecht spezialisiert,
insbesondere mit Fokus auf internationalen Konzerndatenschutz,
Beschäftigtendatenschutz sowie Industrie 4.0 und ist Mitherausgeber
des Formularhandbuchs Datenschutzrecht im C. H. Beck-Verlag.
(Website, LinkedIn, Twitter)
Den Fragen nach Bevorzugung von Dashcams und der generellen
rechtlichen Beurteilung des Einsatzes mobiler Videoüberwachung,
gehen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Matthias Lachenmann
nach. Dabei teilt Dr. Lachenmann auch Erfahrungen aus seinen
Fällen mit, in denen es um die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen
als Beweismittel vor Gericht sowie eine behördliche Verfügung
gegen den Fahrer eines Tesla-Fahrzeugs ging.
Wir bedanken uns für die wertvolle Unterstützung, als auch die
Tipps zum Kauf einer Dashcam und wünschen Ihnen viel Vergnügen
beim Zuhören!
Vorschlag für Dashcam-Einstellungen in einem Tesla, der auf
Grundlage der Empfehlungen unseres Gastes erstellt wurde (Quelle).
Kapitel
00:03:45 – Vorstellung unseres Gastes sowie
des Themas.
00:04:00 – Was ist unter dem Begriff „Dashcam“
zu verstehen und welche anderen Typen von Kameras können
Autofahrzeuge sonst an Bord haben?
00:10:30 – Ist der Einsatz von Dashcams
zulässig und falls nein, welche Folgen drohen?
00:15:00 – Findet die DSGVO bei einer privaten
Dashcam-Nutzung überhaupt Anwendung?
00:18:00 – Sind die Nutzung der Tesla-Dashcams
und des Sentry-Modes zulässig?
00:22:00 – Abmahnungen von Teslafahrern – ein
Geschäftsmodel mit Zukunft?
00:24:00 – Ist ein Hinweis auf mögliche
Videoüberwachung am Fahrzeug zu empfehlen?
00:28:00 – Wäre die automatische Verpixelung
von Gesichtern eine Lösung?
00:32:00 – Laut BGH können Dashcam-Aufnahmen
als Beweismittel verwendet werden – ist das kein Widerspruch
zum Datenschutz?
00:35:00 – Worauf ist beim Dashcam-Kauf zu
achten?
00:39:00 – Kann es sogar passieren, dass man
zur Herausgabe der eigenen Aufnahmen verpflichtet wird?
00:40:00 – Sind Teslafahrzeuge wegen der
Videoüberwachungsfunktion ein Gewährleistungsfall?
Weiterführende Links
Dashcam-Funktion am Tesla: Datenschutzbehörde untersagt
Nutzung von RA Dr. Lachenmann.
Berliner Behörde verwarnt Tesla-Besitzer wegen Wächter im
teslamag.de.
So verstösst Tesla gegen das Schweizer Datenschutzgesetz.
BigBrotherAward 2020 für Tesla.
BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17 zur
Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im
Unfallhaftpflichtprozess (Pressemitteilung).
Der Beitrag Dashcams, Tesla und die Zulässigkeit mobiler
Videoüberwachung – Rechtsbelehrung 91 erschien zuerst auf
Rechtsbelehrung.
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