Podcaster
Episoden
17.06.2020
19 Minuten
Was sollten VerMieter zu diesem häufigen Streitthema wissen, wie
sind Schönheitsreparaturen überhaupt definiert, wie setzt man diese
am Mietende durch, was ist bei der Prüfung der Gültigkeit der
verwendeten Schönheitsreparaturenklausel zu beachten?
Inhalt: Aufforderung des Vermieters an
Mieter bei Mietende die vertraglich vereinbarten und
fälligen Schönheitsreparaturen an der
Mietsache durchzuführen mit Fristsetzung
und Androhung Ablehnung weiterer
Nachbesserungsleitungen, Durchführung der Arbeiten
durch eine Fachfirma nach Fristablauf und /oder
Forderung Schadenersatz nachdem der Mieter die
Durchführung der Schönheitsreparaturen bei der
Wohnungsrückgabe endgültig abgelehnt hat.
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Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung
abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf,
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uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team
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17.06.2019
15 Minuten
Lohn pfänden mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gemäß
§ 829 ZPO mit amtlichem Formular erhältlich bei:
http://www.justiz.de - Kostengünstiges Mittel.
Was sollten Vermieter und Mieter wissen zum Thema Lohn-Pfändung,
wenn der Mieter eine titulierte Forderung aus einem Urteil oder
Vollstreckungsbescheid nicht freiwillig zahlt und der Vermieter
seine Geldforderung durch Zwangsvollstreckung beim Mieter geltend
machen muss, durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,
z.B. durch eine Lohnpfändung oder Kontopfändung des Schuldners
als Alternative für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche
Vermögen des Mieters (Thema des Youtube-Videos:
https://youtu.be/Z3Zm0hcwuEw ).
In Teil 2 dieser Reihe, geht es den Anspruch an einen Arbeitgeber
, bei dem der Mieter seinen Lohn erhält.
Beispiel-Anleitung zum Ausfüllen des Formulars "Antrag auf Erlass
eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" gemäß § 829 ZPO.
Video zum Podcast ist erschienen auf Youtube unter:
https://youtu.be/kQOIBZL2NIw
Produziert für https://www.vermietershop.de
Hier die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Nachlesen:
Zivilprozessordnung
§ 829 ZPO
Pfändung einer Geldforderung
(1) Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht
dem Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen.
Zugleich hat das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen,
sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer
Einziehung, zu enthalten. Die Pfändung mehrerer Geldforderungen
gegen verschiedene Drittschuldner soll auf Antrag des Gläubigers
durch einheitlichen Beschluss ausgesprochen werden, soweit dies
für Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und kein Grund zu
der Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der
Drittschuldner entgegenstehen.
(2) Der Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen
zu lassen. Der Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer
Abschrift der Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort
zuzustellen, sofern nicht eine öffentliche Zustellung
erforderlich wird. An Stelle einer an den Schuldner im Ausland zu
bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung durch Aufgabe zur
Post, sofern die Zustellung weder nach der Verordnung (EG) Nr.
1393/2007 noch nach dem Abkommen zwischen der Europäischen
Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung
gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und
Handelssachen vom 19. Oktober 2005 (ABl. L 300 vom 17.11.2005, S.
55, L 120 vom 5.5.2006, S. 23) zu bewirken ist.
(3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist
die Pfändung als bewirkt anzusehen.
(4) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs-
und Überweisungsbeschlusses einzuführen. Soweit nach Satz 1
Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer
bedienen. Für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren
elektronisch bearbeiten, und für Verfahren bei Gerichten, die die
Verfahren nicht elektronisch bearbeiten, können unterschiedliche
Formulare eingeführt werden.
#Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
#Zwangsvollstreckung
#Lohnpfändung
#Kontopfändung
#Vollstreckungsgericht
#PfÜB
#ZPO
#Vermögensauskunft
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03.10.2018
8 Minuten
Erhebung einer Klage auf Zustimmung zur
Mieterhöhung als Vermieter beim Amtsgericht,
nachdem der Mieter einer berechtigten
Mieterhöhung gemäß § 558 BGB
(Mieterhöhung bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete), begründet durch
ein Sachverständigengutachten und begründet durch
einen qualifizierten
Mietspiegel trotz Fristablauf und Nachfristsetzung nicht
zustimmt. Ziel der Klage: Erhalt
einer vollstreckbaren
Ausfertigung eines Urteils, in dem der Mieter
verpflichtet wird, die erhöhte Miete
gemäß Urteil zu zahlen.
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22.07.2018
16 Minuten
Mietrechtsänderungsgesetz: Teil 2: Beschränkter Räumungsauftrag
gemäß § 885a ZPO ("Beschränkter Vollstreckungsauftrag" gemäß
MietRÄndG). Ist dies ein praktikables Mittel um mit geringeren
Kosten eine Wohnung durch den Gerichtsvollzieher räumen zu lassen
durch Einsparung der Kosten für Abtransport und Einlagerung des
Mietermobiliars in einem Pfandlokal? Hören, Sie sich diese
Podcast-Episode an, wenn Sie sich zum aktuellen Mietrecht
(MietRÄndG) eine eigene Meinung bilden wollen (oder müssen)
(Mustertext zum Video ist erhältlich unter:
https://www.vermietershop.de/Mustertext-Raeumungsauftrag-Berliner-Modell)
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14.06.2018
12 Minuten
Mietvertrag ordentlich kündigen bei Mietrückstand mit einer
Monatsmiete länger als einen Monat nach vorausgegangener
Abmahnung.
Mustertext erhältlich unter:
https://www.vermietershop.de/Mustertext-Ordentliche-Kuendigung-Mietrueckstand-1-Monatsmiete
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Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/i-xni2h72A0
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Das "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Hilfspaket enthält 8 wichtige
Mustertexte (und neu 1 Bonus-Mustertext) samt erklärender
58-minütiger Video-Anleitung, um einen nicht vertragsgemäß
zahlenden Mieter dazu zu bewegen, seine Mietrückstände
schnellstmöglich zu begleichen und die Miete zukünftig
fristgerecht zu zahlen oder die Wohnung schnellstmöglich zu
räumen, damit die Wohnung dann an einen zahlungswilligen Mieter
weitervermietet werden kann. Die Zauberworte heißen Abmahnung
und Kündigung sowie Erhebung einer Zahlungsklage.
I. Die 8 Mustertexte zu Abmahnung, Kündigung und Erhebung
Zahlungsklage
Bei der Abmahnung sind zwei häufige Varianten sind zu
unterscheiden:
Abmahnung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung der laufenden
Monatsmiete (z.B. Januar-Miete) in Verzug. Mögliche Reaktion:
Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit
Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.
Mustertext 1 (Text3122): Abmahnung wegen Zahlungsverzug mit
einer ganzen Monatsmiete.
Abmahnung-Variante 2: Mieter zahlt Miete über mehrere Monate
schleppend und unvollständig (z.B. November, Dezember und
Januar-Miete). Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen
erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des
Mietverhältnisses.
Mustertext 2 (Text3118): Abmahnung wegen schleppender und
unvollständiger Mietzahlung mit erheblichem Mietrückstand.
Bei der Kündigung sind 3 häufige Varianten zu unterscheiden:
Kündigung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung in Höhe in
Höhe eines Betrages einer ganzen Monatsmiete mehr als einen
Monat in Verzug trotz vorausgegangener Abmahnung. Mögliche
Reaktion: Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen
erheblicher Verletzung der Zahlungspflicht.
Mustertext 3 (Text3221): Ordentliche Kündigung Mietverhältnis
gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse.
Kündigung-Variante 2: Mieter zahlt zwei volle aufeinander
folgende Monatsmieten nicht (z.B. Januar-Miete und
Februar-Miete nicht gezahlt) im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2,
Nummer 3, Buchstabe a.
Mustertext 4 (Text3218): Fristlose Kündigung Mietverhältnis
wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten.
Bonus-Mustertext 4a (Text3216): Fristlose Kündigung
Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei
aufeinanderfolgenden Mieten ohne vorausgegangene schriftliche
Abmahnung.
Mustertext 5 (Text3201): Fristlose Kündigung Mietverhältnis
wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten und
hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.
Kündigung-Variante 3 : Mieter zahlt die Miete unvollständig und
schleppend (z.B. Januar-Miete und März-Miete nicht gezahlt) und
ist mit Mietzahlung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die
Miete für zwei Monate erreicht im Sinne von § 543 BGB, Absatz
2, Nummer 3, Buchstabe b.
Mustertext 6 (Text3217): Fristlose Kündigung Mietverhältnis
wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für
zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als
2 Termine erstreckt.
Mustertext 7 (Text3208): Fristlose Kündigung Mietverhältnis
wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für
zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als
2 Termine erstreckt und hilfsweise ordentliche Kündigung aus
berechtigtem Interesse.
Zahlungsklage erheben wegen Mietrückstand:
Mustertext 8 (Text3404): Zahlungsklage erheben beim Amtsgericht
wegen Zahlungsverzugs.
Technische Angaben zu den Mustertexten: PDF-Datei-Format.
Zusätzlich sind die Mustertexte als "Word"-Dokumente mit der
Endung .doc vorhanden.
II: Die "Mieter-zahlt-Miete-nicht"-Video-Anleitung erklärt
anhand eines Muster-Mietverhältnisses die rechtlichen
Grundlagen und die mögliche Vorgehensweise der erfahrenen
Vermieterin Rita Ehrlich "Schritt für Schritt", um Ihren
"Problem"-Mieter Hans Schläfer wieder zur vertragsgemäßen
Zahlung der Miete oder als letzte Konsequenz "zum Gehen",
sprich Räumung der Wohnung, zu bewegen:
Nach einer kurzen Einführung werden die Themen Abmahnung wegen
Zahlungsverzugs, ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB aus
berechtigtem Interesse, fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB aus
wichtigen Grund sowie alternativ die fristlose Kündigung
kombiniert mit der hilfsweise ordentlichen Kündigung behandelt
mit Verfassen eines Abmahn- bzw. der Kündigungsschreiben sowie
Erhebung einer Zahlungsklage.
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