Episoden

#770 StPO 194 & 195: Vorakten, Berichte und Überraschungsakten im Strafverfahren
03.03.2026
16 Minuten
In ihre Reihe «StPO Artikel für Artikel» sind die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch bei den Art. 194 StPO (Beizug von Akten) und Art. 195 StPO (Einholung von Berichten und Auskünften) angelangt. Bei Art. 194 StPO geht es um den Beizug von Akten aus anderen Verfahren: Vorakten aus abgeschlossenen Strafverfahren, aber auch Akten aus Eheschutz, Gewaltschutz oder FINMA-Verfahren. Diskutiert wird die zentrale Grenze zwischen Abklärungsinteresse und Geheimhaltungsinteressen und die Frage, wann und wie geschwärzt werden darf oder muss. Ein praktischer Schwerpunkt ist die Verteidigungsperspektive: Was passiert, wenn Behörden Akten beiziehen, die in Verfahren entstanden sind, in denen Mitwirkungspflichten galten (z. B. konkursamtliche Einvernahmen, FINMA-Verfahren, interne Untersuchungen des Arbeitgebers)? Welche Risiken entstehen durch selbstbelastende Aussagen, die später in ein Strafverfahren „hineinwandern“? Bei Art. 195 StPO wird es prozessual heikel: Wer darf im Hauptverfahren noch Berichte einholen oder Strafregisterauszüge beiziehen? Duri schildert einen Fall, in dem die Staatsanwaltschaft im Obergericht mit selbst beigezogenen Akten aufgetaucht ist. Gregor bringt ein ähnliches Beispiel aus einer Hauptverhandlung in Bülach. Im Zentrum steht das Spannungsfeld des zweigeteilten Systems: Im Hauptverfahren ist die Staatsanwaltschaft Partei – die Verfahrenshoheit liegt alleine beim Gericht. Was heisst das konkret für Beweisanträge und „Überraschungsakten“? Zum Schluss wird es wieder ganz praktisch: Arztberichte und psychiatrische Austrittsberichte, Berufsgeheimnis und die Frage, ob und wie man eine bereits unterschriebene Entbindungserklärung widerrufen sollte – als Vorsichtsmassnahme beim Einstieg ins Verfahren. Darum geht es in dieser Episode - Art. 194 StPO: Beizug von Akten aus Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren - Vorakten und deren Bedeutung für Sachverhalt und Persönlichkeit der beschuldigten Person - KESB-, Eheschutz- und Gewaltschutzakten als Beizugsobjekte - Geheimhaltungsinteressen, Verhältnismässigkeit und Schwärzungen - Mitwirkungspflichten in anderen Verfahren und Risiko selbstbelastender Aussagen - FINMA-Akten, konkursamtliche Einvernahmen und interne Untersuchungen - Aussonderung belastender Aussagen und ihre psychologische Wirkung beim Gericht - Art. 195 StPO: amtliche Berichte, Leumund, Strafregisterauszug, Arztzeugnisse - Beweisanträge im Hauptverfahren: Rolle der Staatsanwaltschaft als Partei - „Überraschungsakten“ an der Hauptverhandlung und Grenzen des Zulässigen - Entbindung vom Berufsgeheimnis bei Arztberichten und Widerruf als Vorsichtsmassnahme - Ausblick: Zwangsmassnahmen als nächster „Bergpass“ der StPO-Reihe Für wen ist diese Folge? Für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen und Gerichte, die täglich mit Aktenbeizug, Berichten, Arztzeugnissen und Vorakten arbeiten. Für alle, die verstehen wollen, wo die heiklen Schnittstellen liegen – zwischen Verwaltungslogik und Strafverfahren, zwischen Mitwirkungspflicht und nemo tenetur, zwischen Untersuchung und kontradiktorischem Hauptverfahren. Links zu diesem Podcast: - [Art. 194 StPO - Beizug von Akten](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_194) - [Art. 195 StPO - Einholen von Berichten und Auskünften](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_195) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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#769 StPO 193: Augenschein - Richter testet mit Ventilator japanisches Tempelglöcklein
26.02.2026
16 Minuten
In dieser Folge setzen Duri Bonin und Gregor Münch ihre StPO-Reihe fort und besprechen Art. 193 StPO (Augenschein). Ausgangspunkt ist die eigentlich einfache Idee: Staatsanwaltschaft und Gericht können und sollen Örtlichkeiten, Gegenstände oder Vorgänge in Augenschein nehmen, wenn sie für den Sachverhalt bedeutsam sind, aber nicht als klassischer Beweisgegenstand vorliegen. Gregor betont, dass „Augenschein“ nicht nur Sehen bedeutet: Auch Gehör, Geruch oder Haptik können beweisbildend sein. Dann wird es konkret: Wie oft wird ein Augenschein in der Praxis tatsächlich durchgeführt – und warum so selten? Welche Rolle spielen dabei Parteirechte und die Frage, ob Gerichte „informell“ besichtigen dürfen, obwohl das Verfahren parteiöffentlich sein müsste? Der spannendste Teil ist die Verbindung von Augenschein und Tatrekonstruktion: Wann lohnt sich ein Antrag und wann schiesst man der eigenen Verteidigung ins Bein? Gregor schildert eindrücklich einen Fall, in dem die Lichtverhältnisse am Tatort entscheidend waren und das Gericht mitten in der Nacht ausrückte, um die Situation nachzustellen. Der Augenschein wird so zur Beweispsychologie: „Erlebtes“ prägt. Das soll mit Worten und Adjektiven in der Protokollierung über die Instanzen "bewahrt" werden. Zum Schluss wird es leichter und gerade dadurch sehr anschaulich: Augenscheine im Übertretungsbereich, Windspiel-Lärm, Halteverbote, Baumrückschnitte – und sogar eine Karikatur aus dem Tages-Anzeiger („Richter testet mit Ventilator japanisches Tempelglöcklein“). Und Gregor streut noch einen Praxis-Tipp ein: Die digitalen Archive von Tages-Anzeiger und NZZ können als Recherchetool in konkreten Fällen überraschend nützlich sein. Darum geht es in dieser Episode - Art. 193 StPO: Was ist ein Augenschein und wozu dient er? - Augenschein ist mehr als Sehen: Gehör, Geruch, Haptik als Beweisquelle - Wie häufig Augenscheine in der Praxis vorkommen und warum selten - Informelle Besichtigungen vs. Parteirechte und Art. 147 StPO - Zutrittsrechte und Abgrenzung zur Hausdurchsuchung (Ausblick Zwangsmassnahmen) - Dokumentation des Augenscheins: Fotos, Pläne, Protokoll, Beschreibung - Tatrekonstruktion und Aussagenverweigerungsrecht - Risiko von Beweisanträgen: wann Augenschein hilft und wann er schadet - Lichtverhältnisse am Tatort als Schlüssel zur rechtlichen Würdigung - Augenschein als „erlebbares“ Beweismittel und psychologischer Effekt - Augenschein im Übertretungsstrafrecht: Windspiel, Lärm, Signalisation Für wen ist diese Folge? Für Strafverteidiger:innen, Staatsanwält:innen und Richter:innen, die Beweisfragen nicht nur aus Aktenperspektive sehen wollen. Und für alle, die sich für die Schnittstelle zwischen Tatwirklichkeit und Aktenwirklichkeit interessieren – dort, wo ein Augenschein eine ganze Beweiswürdigung verschieben kann. Links zu diesem Podcast: - [Art. 193 StPO - Augenschein](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_193) - [Richter testet mit Ventilator japanisches Tempelglöcklein](https://www.linkedin.com/posts/duri-bonin-95476b193_stpo-stpo193-augenschein-ugcPost-7432329157784743936-IUA1?utm_source=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAAC1_OZABeVwFwwPoLdiv7rHhORblvxEbN98) (Tages-Anzeiger vom 31. Januar 2006, S. 17) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild [bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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#768 Alan Dershowitz: Letters to a Young Lawyer – lesen oder nicht lesen? Zwei Strafverteidiger entscheiden
24.02.2026
20 Minuten
Duri Bonin legt Nina Langner ein Buch auf den Tisch: Letters to a Young Lawyer. 37 kurze Kapitel, jedes eine Frage. Keine Theorie, kein Lehrbuch, sondern eine Sammlung unbequemer Berufsfragen: Wen bewunderst du? Wen verteidigst du? Und was macht der Beruf mit dir, wenn Öffentlichkeit, Geld, Angst und Eitelkeit an dir zerren? Nina blättert. Die Kapitelüberschriften wirken wie Provokationen: „Pick Your Heroes Carefully.“ „Have a Good Enemies’ List.“ „Should Good Lawyers Defend Bad People?“ Fast so, als wäre das Buch fürs Streiten geschrieben. Dazu kommt der zusätzliche Haken: Der Autor ist Alan Dershowitz. Duri erzählt Nina, wer das ist und warum genau das die Lektüre heikel – und vielleicht gerade deshalb interessant – macht: Harvard-Professor mit 28. „Devil’s advocate“ als Selbstbild. Konfrontativ, medienfest, arena-tauglich. Einer, der Hassbriefe sammelt und an die Bürotür hängt, als Beweis, dass Strafverteidigung nicht nach Sympathie funktioniert, sondern nach Prinzipien und nach Konflikt. Damit Nina versteht, wie Dershowitz tickt, sprechen sie über die Fälle, die ihn berühmt (und berüchtigt) gemacht haben: - O. J. Simpson: Ein Prozess, der als Mordfall beginnt, endet als Vertrauenskrise. Die Verteidigung findet den Punkt, an dem Ermittler und Beweisführung unglaubwürdig werden. Dershowitz’ Appellationsarbeit ist die Kunst, das Spiel im Spiel zu lesen. - Mike Tyson: In der Berufung wird nicht nur um Beweise gestritten, sondern um Deutungshoheit. Und genau dort wird es heikel: Wo endet legitimes Angreifen von Beweisen, und wo beginnt das Opfer-Bashing? - Harvey Weinstein: Der Fall ist so berühmt, dass viele Leute schon eine Meinung haben, bevor ein Gericht entscheidet. Wenn Dershowitz als Berater auftaucht, sehen viele das nicht als „normale Verteidigung“, sondern als Zeichen: Ein Star-Anwalt hilft einem mächtigen Mann. Dadurch werden selbst technische Fragen zu Beweisen sofort moralisch bewertet. - Donald Trump: Impeachment als Bühne für Grenzargumente. Dershowitz’ Linie ist provokativ schlicht: Ein Präsident darf Handlungen setzen, die ihm politisch nützen, solange er sie als „Staatsinteresse“ rahmen kann. Das ist juristisch clever und politisch toxisch zugleich, weil es die Grenze weit verschiebt: Wenn der Massstab „er behauptet Staatsinteresse“ genügt, wird Kontrolle fast unmöglich. Der Preis dieser Argumentation ist, dass sie nicht nur den konkreten Fall betrifft, sondern das gesamte System der Checks and Balances und damit genau jene Institutionen, die Macht begrenzen sollen. - Epstein: Statt einer grossen Bundesanklage kommt 2007 eine Non-Prosecution Agreement zustande: Epstein bekennt sich auf Staatsebene schuldig, erhält eine vergleichsweise milde Haftlösung – teils sogar mit Schutzwirkung für mögliche Mitbeteiligte. Brisant ist nicht nur das Ergebnis, sondern das Verfahren. Der Fall erscheint damit als Musterbeispiel, wie ein mächtiger Beschuldigter mit einem starken Team einen Rahmen aushandeln kann, der juristisch funktioniert, gesellschaftlich aber wie eine Umgehung von Verantwortung wirkt. Am Ende steht nicht „Dershowitz ist gut“ oder „Dershowitz ist schlecht“. Sondern die Frage, ob dieses Buch als Spiegel taugt – für Handwerk, Haltung und die eigenen Reflexe. Duri und Nina machen es pragmatisch: Nina liest nächste Woche die Einleitung. Dann entscheiden sie, ob sie weiterlesen. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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#767 Cum-Ex-Auslieferungsverfahren: Die Sicht des Verteidigers von Hanno Berger
19.02.2026
25 Minuten
In dieser Folge kommen Duri Bonin und Gregor Münch zunächst auf das Buch von Anne Brorhilker zum Cum-Ex-Komplex zu sprechen und schlagen dann den Bogen zur Reaktion des Verteidigers von Hanno Berger zu ihrem Podcast '#753 Kriegt der Staat die dicken Fische nicht? Cum-Ex und das Auslieferungsverfahren gegen Hanno Berger in der Schweiz'. Zu Beginn geht es um eine Grundfrage der Strafverfolgung: Werden Ressourcen richtig eingesetzt? Fahren Staatsanwaltschaften „mit dem Lamborghini durch die Kleinkriminalität“, während bei komplexen Wirtschaftsstrafverfahren die Manpower fehlt? Ist es eine Frage von Priorisierung, Kompetenz oder gesetzgeberischer Überfrachtung? Ein zweiter Diskussionspunkt betrifft die Vernehmungspraxis: Warum werden Einvernahmen immer noch so protokolliert, dass Dynamik und Erkenntnisgewinn leiden? Wieso wird trotz technischer Möglichkeiten weiterhin in Echtzeit getippt statt aufgezeichnet und transkribiert? Und was bedeutet das für Komplexitätsreduktion, Spontaneität und Wahrheitsfindung? Sodann greifen Duri und Gregor die E-Mail des damaligen Schweizer Verteidigers von Hanno Berger auf. Dieser schildert seine Sicht auf das Auslieferungsverfahren: Schutzschrift ohne erkennbare Wirkung, keine aktive Information über Auslieferungsersuchen oder Verhaftung, eingeschränkte Akteneinsicht im Rechtshilfeverfahren. Davon ausgehend, stellen sie praktische Überlegungen zur Verteidigungstaktik an: - Sinn oder Unsinn einer Schutzschrift bei drohender Strafanzeige - frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft - strategische Offenlegung oder Zurückhaltung - Telefonate mit Staatsanwälten und deren heikle Position zwischen Amtsgeheimnis und Begünstigungsvorwurf - Haftverfahren und selektive Aktenvorlage Zentral wird der Wendepunkt beim zweiten Auslieferungsersuchen: Ein zunächst als nicht auslieferungsfähiges Fiskaldelikt qualifizierter Sachverhalt wird nach neuer sprachlicher Einordnung („arglistige Täuschung“) als auslieferungsfähiger Betrug betrachtet. Unveränderter Lebenssachverhalt – neue rechtliche Einordnung. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang: - die materielle Prüfungsdichte im Auslieferungsverfahren - der völkerrechtliche Vertrauensgrundsatz - die Rolle des Bundesamts für Justiz - politische Sensibilität im internationalen Rechtshilfeverkehr - das Spannungsverhältnis zwischen Kooperation und Rechtsstaatlichkeit Zusammengefasst geht es in dieser Episode um - Ressourcensteuerung in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren - Opportunitätsprinzip vs. Untersuchungsgrundsatz - Einvernahmetechnik und Protokollierungsproblematik - Schutzschrift und Verteidigungstaktik im Vorfeld von Zwangsmassnahmen - Haftverfahren und selektive Aktenvorlage - Informationsaustausch zwischen Staaten und fehlende Dokumentation - Fiskaldelikte, doppelte Strafbarkeit und Umqualifikation Diese Folge ist für Strafverteidiger:innen, die mit internationaler Rechtshilfe und Wirtschaftsstrafrecht befasst sind. Für Jurist:innen, die sich mit Vernehmungspraxis, Haftverfahren und Ressourcensteuerung in der Strafverfolgung auseinandersetzen. Und für alle, die verstehen wollen, wie politisch aufgeladene Verfahren rechtsstaatlich eingehegt werden können – oder eben nicht. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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#766 Handlungsfähig unter Druck – Visualisierung bei Blackout, Kritik und Unterbrechung
11.02.2026
41 Minuten
Wimbledon-Finale 2008. Rafael Nadal besiegt Roger Federer. 6–4, 6–4, 6–7, 6–7, 9–7. Federer spielt auf seinem Lieblingsbelag. Er wehrt Matchbälle ab. Er kommt nach zwei verlorenen Sätzen zurück. Hält mental und spielerisch über fast fünf Stunden dagegen. Und Nadal gewinnt trotzdem. Nicht, weil Federer der schlechtere Spieler wäre. Nicht, weil Vorbereitung Erfolg garantiert. Sondern weil mentale Stärke sich darin zeigt, trotz Rückschlägen bis zum letzten Punkt handlungsfähig zu bleiben. Im Spitzensport weiss man das. Deshalb wird nicht nur trainiert, wie man spielt, sondern wie man spielt, wenn der Körper müde ist, der Kopf eng wird, ein Matchball vergeben wurde, der Gegner im psychologischen Vorteil ist. Szenenwechsel: Obergericht. Sachverhalt. Frage. Zeitdruck. Nervosität. Bewertung. Unterbrechungen. Fehler. Die mündliche Anwaltsprüfung. Auch hier ist das Wissen da. Auch hier wurde lange vorbereitet. Und auch hier entscheidet sich vieles nicht am Stoff, sondern daran, ob man unter Druck, unter Beobachtung, nach Unterbrechungen handlungsfähig bleibt. Die mündliche Anwaltsprüfung ist mehr Wimbledon-Finale als Bibliothek. Mehr Abnützungskampf nach vergebenen Matchbällen als reine Wissensabfrage. Diese Podcastfolge handelt davon, wie man sich auf genau solche Situationen vorbereitet: nicht mit mehr Lernen, sondern mit mentaler Struktur, Auftrittskompetenz und konkreten Steuerungstechniken. Worum es in dieser dieser Folge geht - Was Visualisierung wirklich ist – und warum es nichts mit Schönreden zu tun hat - Warum Stress nicht das eigentliche Problem ist, sondern der Verlust von Struktur - Wie man den „Matchball“-Moment trainiert: vom Wissen im Kopf zur Antwort im Raum - Wie man mit Blackouts umgeht - Wie man auf Unterbrechungen, Kritik und Angriffe reagiert - Wie man Fehler souverän korrigiert und wieder in den Denkfluss kommt - Wie man Antworten sauber abschliesst Kurz gesagt: Diese Folge zeigt, wie man unter Druck nicht perfekt wird – sondern funktional bleibt. Mentale Stärke bedeutet nicht „keine Nervosität“. Mentale Stärke bedeutet, Stress wahrzunehmen, ohne ihn zu bekämpfen; die eigene Aufmerksamkeit wieder in Ordnung zu bringen; nach Störungen schnell zurückzufinden und unter Beobachtung handlungsfähig zu bleiben. Diese Folge ist für dich, wenn du manchmal das Gefühl hast: „Ich kann das eigentlich – aber unter Druck kann ich es nicht immer abrufen.“ „Ich werde unter Druck zu schnell, zu unklar oder verliere den roten Faden.“ „Nach einem Fehler oder Kritik kippe ich innerlich.“ „Ich will in Drucksituationen stabiler funktionieren.“ Links zu diesem Podcast: - Das Buch zum Podcast: [Erfolgreich durch die Anwaltsprüfung (Bd. 5) - Management Anwaltsprüfung](https://www.duribonin.ch/produkt/erfolgreich-durch-die-anwaltspruefung-band-5/) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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Über diesen Podcast

In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.

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