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  4. #769 StPO 193: Augenschein - Richter testet mit Ventilator japanisches Tempelglöcklein
In dieser Folge setzen Duri Bonin und Gregor Münch ihre StPO-Reihe
fort und besprechen Art. 193 StPO (Augenschein). Ausgangspunkt ist
die eigentlich einfache Idee: Staatsanwaltschaft und Gericht können
und sollen Örtlichkeiten, Gegenstände oder Vorgänge in Augenschein
nehmen, wenn sie für den Sachverhalt bedeutsam sind, aber nicht als
klassischer Beweisgegenstand vorliegen. Gregor betont, dass
„Augenschein“ nicht nur Sehen bedeutet: Auch Gehör, Geruch oder
Haptik können beweisbildend sein. Dann wird es konkret: Wie oft
wird ein Augenschein in der Praxis tatsächlich durchgeführt – und
warum so selten? Welche Rolle spielen dabei Parteirechte und die
Frage, ob Gerichte „informell“ besichtigen dürfen, obwohl das
Verfahren parteiöffentlich sein müsste? Der spannendste Teil ist
die Verbindung von Augenschein und Tatrekonstruktion: Wann lohnt
sich ein Antrag und wann schiesst man der eigenen Verteidigung ins
Bein? Gregor schildert eindrücklich einen Fall, in dem die
Lichtverhältnisse am Tatort entscheidend waren und das Gericht
mitten in der Nacht ausrückte, um die Situation nachzustellen. Der
Augenschein wird so zur Beweispsychologie: „Erlebtes“ prägt. Das
soll mit Worten und Adjektiven in der Protokollierung über die
Instanzen "bewahrt" werden. Zum Schluss wird es leichter und gerade
dadurch sehr anschaulich: Augenscheine im Übertretungsbereich,
Windspiel-Lärm, Halteverbote, Baumrückschnitte – und sogar eine
Karikatur aus dem Tages-Anzeiger („Richter testet mit Ventilator
japanisches Tempelglöcklein“). Und Gregor streut noch einen
Praxis-Tipp ein: Die digitalen Archive von Tages-Anzeiger und NZZ
können als Recherchetool in konkreten Fällen überraschend nützlich
sein. Darum geht es in dieser Episode - Art. 193 StPO: Was ist ein
Augenschein und wozu dient er? - Augenschein ist mehr als Sehen:
Gehör, Geruch, Haptik als Beweisquelle - Wie häufig Augenscheine in
der Praxis vorkommen und warum selten - Informelle Besichtigungen
vs. Parteirechte und Art. 147 StPO - Zutrittsrechte und Abgrenzung
zur Hausdurchsuchung (Ausblick Zwangsmassnahmen) - Dokumentation
des Augenscheins: Fotos, Pläne, Protokoll, Beschreibung -
Tatrekonstruktion und Aussagenverweigerungsrecht - Risiko von
Beweisanträgen: wann Augenschein hilft und wann er schadet -
Lichtverhältnisse am Tatort als Schlüssel zur rechtlichen Würdigung
- Augenschein als „erlebbares“ Beweismittel und psychologischer
Effekt - Augenschein im Übertretungsstrafrecht: Windspiel, Lärm,
Signalisation Für wen ist diese Folge? Für Strafverteidiger:innen,
Staatsanwält:innen und Richter:innen, die Beweisfragen nicht nur
aus Aktenperspektive sehen wollen. Und für alle, die sich für die
Schnittstelle zwischen Tatwirklichkeit und Aktenwirklichkeit
interessieren – dort, wo ein Augenschein eine ganze Beweiswürdigung
verschieben kann. Links zu diesem Podcast: - [Art. 193 StPO -
Augenschein](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/267/de?print=true&printId=%23art_193)
- [Richter testet mit Ventilator japanisches
Tempelglöcklein](https://www.linkedin.com/posts/duri-bonin-95476b193_stpo-stpo193-augenschein-ugcPost-7432329157784743936-IUA1?utm_source=share&utm_medium=member_desktop&rcm=ACoAAC1_OZABeVwFwwPoLdiv7rHhORblvxEbN98)
(Tages-Anzeiger vom 31. Januar 2006, S. 17) - Anwaltskanzlei von
[Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor
Münch](https://www.d32.ch/personen) - Titelbild
[bydanay](https://www.instagram.com/bydanay/) - Das Buch zum
Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung,
Strafverteidigung &
Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf
dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/
oder auf allen üblichen Plattformen zu hören . Dort einfach nach
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„#769 StPO 193: Augenschein - Richter testet mit Ventilator japanisches Tempelglöcklein“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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