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  4. #767 Cum-Ex-Auslieferungsverfahren: Die Sicht des Verteidigers von Hanno Berger
In dieser Folge kommen Duri Bonin und Gregor Münch zunächst auf das
Buch von Anne Brorhilker zum Cum-Ex-Komplex zu sprechen und
schlagen dann den Bogen zur Reaktion des Verteidigers von Hanno
Berger zu ihrem Podcast '#753 Kriegt der Staat die dicken Fische
nicht? Cum-Ex und das Auslieferungsverfahren gegen Hanno Berger in
der Schweiz'. Zu Beginn geht es um eine Grundfrage der
Strafverfolgung: Werden Ressourcen richtig eingesetzt? Fahren
Staatsanwaltschaften „mit dem Lamborghini durch die
Kleinkriminalität“, während bei komplexen Wirtschaftsstrafverfahren
die Manpower fehlt? Ist es eine Frage von Priorisierung, Kompetenz
oder gesetzgeberischer Überfrachtung? Ein zweiter Diskussionspunkt
betrifft die Vernehmungspraxis: Warum werden Einvernahmen immer
noch so protokolliert, dass Dynamik und Erkenntnisgewinn leiden?
Wieso wird trotz technischer Möglichkeiten weiterhin in Echtzeit
getippt statt aufgezeichnet und transkribiert? Und was bedeutet das
für Komplexitätsreduktion, Spontaneität und Wahrheitsfindung?
Sodann greifen Duri und Gregor die E-Mail des damaligen Schweizer
Verteidigers von Hanno Berger auf. Dieser schildert seine Sicht auf
das Auslieferungsverfahren: Schutzschrift ohne erkennbare Wirkung,
keine aktive Information über Auslieferungsersuchen oder
Verhaftung, eingeschränkte Akteneinsicht im Rechtshilfeverfahren.
Davon ausgehend, stellen sie praktische Überlegungen zur
Verteidigungstaktik an: - Sinn oder Unsinn einer Schutzschrift bei
drohender Strafanzeige - frühzeitige Kontaktaufnahme mit der
Staatsanwaltschaft - strategische Offenlegung oder Zurückhaltung -
Telefonate mit Staatsanwälten und deren heikle Position zwischen
Amtsgeheimnis und Begünstigungsvorwurf - Haftverfahren und
selektive Aktenvorlage Zentral wird der Wendepunkt beim zweiten
Auslieferungsersuchen: Ein zunächst als nicht auslieferungsfähiges
Fiskaldelikt qualifizierter Sachverhalt wird nach neuer
sprachlicher Einordnung („arglistige Täuschung“) als
auslieferungsfähiger Betrug betrachtet. Unveränderter
Lebenssachverhalt – neue rechtliche Einordnung. Diskutiert werden
in diesem Zusammenhang: - die materielle Prüfungsdichte im
Auslieferungsverfahren - der völkerrechtliche Vertrauensgrundsatz -
die Rolle des Bundesamts für Justiz - politische Sensibilität im
internationalen Rechtshilfeverkehr - das Spannungsverhältnis
zwischen Kooperation und Rechtsstaatlichkeit Zusammengefasst geht
es in dieser Episode um - Ressourcensteuerung in komplexen
Wirtschaftsstrafverfahren - Opportunitätsprinzip vs.
Untersuchungsgrundsatz - Einvernahmetechnik und
Protokollierungsproblematik - Schutzschrift und Verteidigungstaktik
im Vorfeld von Zwangsmassnahmen - Haftverfahren und selektive
Aktenvorlage - Informationsaustausch zwischen Staaten und fehlende
Dokumentation - Fiskaldelikte, doppelte Strafbarkeit und
Umqualifikation Diese Folge ist für Strafverteidiger:innen, die mit
internationaler Rechtshilfe und Wirtschaftsstrafrecht befasst sind.
Für Jurist:innen, die sich mit Vernehmungspraxis, Haftverfahren und
Ressourcensteuerung in der Strafverfolgung auseinandersetzen. Und
für alle, die verstehen wollen, wie politisch aufgeladene Verfahren
rechtsstaatlich eingehegt werden können – oder eben nicht. Die
Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter
https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen
Plattformen zu hören . Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und
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„#767 Cum-Ex-Auslieferungsverfahren: Die Sicht des Verteidigers von Hanno Berger“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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