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#25.17 Jahresrückblick zu Entwicklungen im internationalen Steuerrecht
17.12.2025
1 Minute
Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit für unseren traditionellen Rückblick im internationalen Steuerrecht! Auch dieses Mal nehmen wir unsere Hörer wieder mit auf eine Tour durch die spannendsten Fälle aus den vergangenen 12 Monaten. Von Mindeststeuer-Ambitionen bis zu Fragen rund um die spanische Ferienimmobilie, Wegzugsbesteuerung und Stiftungsmobilität – 2025 hatte es in sich: Mindestbesteuerung ohne USA und China – Wie realistisch ist das Projekt (noch) ohne die beiden Schwergewichte? Spanischen Ferienimmobilie und vGA – Reicht die bloße Nutzungsmöglichkeit oder kommt es auf die tatsächliche Nutzung an? Formeller Fremdvergleich – Genügt allein der Umstand einer fehlenden schriftlichen Vereinbarung, um die Bedingungen eines gelebten Auftragsfertigungsverhältnis als nicht fremdüblich anzusehen? Polnische Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH – Welche Konsequenzen sind für den deutschen § 6 AStG möglich? Substanz bei der geschäftsleitenden Holdingbetriebsstätte – Wieviel ist wirklich nötig, um für abkommensrechtliche Zwecke eine geschäftsleitende Holding zu begründen, die unter funktionalen Gesichtspunkten entsprechende Anteile an Tochtergesellschaften festhält? Geschäftsleitungsbetriebsstätte bei nur einem Geschäftsführer – Wo liegt der Ort der Geschäftsleitung bei einer GmbH, deren einziger Geschäftsführer im Ausland lebt? Stiftungen im Fokus – § 15 VI AStG auch im Verhältnis zu Drittstaaten, neue Maßstäbe zur Zurechnungsbesteuerung? Was sagt der Entwurf zu einem neuen § 15 AStG? Und was gibt es Neues im Bereich der Stiftungsmobilität? Verzinsung bei überlanger Verfahrensdauer – Gibt es Zinsen bei EU-rechtswidrig einbehaltener Quellensteuer? Hinzurechnungsbesteuerung: – Wohin steuert § 13 AStG? Und welche Rolle spielt § 20 II AStG dabei? § 2 AStG und präferentielle Besteuerung – Wo genau beginnt die "Vorzugsbesteuerung" Die wesentlichen Entwicklungen kompakt zusammengefasst und mehr gibt’s in der letzten Episode in 2025. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
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#25.16 Aktuelles zu ausländischen Familienstiftungen – Rechtsprechung und (Komplett-) Reform des § 15 AStG
27.11.2025
46 Minuten
In unserer bereits bekannten und besonders „stiftungsversierten Runde“ besprechen wir mit Tim Maciejewski und Ruben Rehr die neuesten Entwicklungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung zu ausländischen Familienstiftungen. Dabei starten wir mit Aspekten der grenzüberschreitenden Mobilität von Stiftungen und den daraus resultierenden Folgen. So ging es im BFH-Urteil II R 30/22 zunächst um die Frage, ob eine Schweizer Stiftung, die ihren Ort der Geschäftsleitung (und damit Verwaltungssitz) in Deutschland hat, der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt – was wesentlich damit zusammenhängt, ob die Stiftung beim „Zuzug“ ihre Rechtsfähigkeit einbüßt oder nicht. Einen vergleichbaren Fall, Urteil vom 13.8.2025 – 4 K 2055/23 (Revision anhängig unter II R 41/25), hatte das FG München zu entscheiden. Allerdings nun mit EWR-Bezug. Dabei galt es zu klären, ob eine Zuwendung an eine Liechtensteiner Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland letztlich als Zuwendung an ihren Stifter zu bewerten ist – was erneut an ihrer Rechtsfähigkeit hängt. Vor dem Hintergrund dieser „Zuzugsfälle“ diskutieren wir auch den umgekehrten Fall: Den Wegzug und auch die körperschaftsteuerliche Relevanz der hier erbschaftsteuerlich diskutierten Rechtsfragen. Sodann beschäftigen wir uns mit der Zurechnungsbesteuerung. Hier ist nach dem von uns bereits besprochene BFH-Urteil IX R 32/22 vom 3.12.2024 ein neuer Gesetzesentwurf in die Verbändeanhörung gebracht worden, mit dem die Zurechnungsbesteuerung des § 15 AStG grundlegend verändert werden soll. Insbesondere soll der Escape des § 15 Abs. 6 AStG entfallen und stattdessen in § 15 Abs. 3 (Entwurfsfassung) ein Entlastungsbeweis möglich sein, wenn keine künstliche Gestaltung vorliegt. Wir diskutieren, was dies praktisch bedeuten kann. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
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#25.15 Oktober Briefing – 30 Min vom BFH
11.11.2025
34 Minuten
In dieser Episode widmen wir uns in gewohnter Runde wieder der aus unserer Sicht relevanten BFH-Rechtsprechung. Dieses Mal aus dem Monat Oktober, in dem es wieder einige sehr interessante Entscheidungen gegeben hat. Insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung des Nießbrauchers an Personengesellschaften sowie in Bezug auf die erbschaftsteuerliche Behandlung ausländischer Stiftungen. Wir starten mit II R 30/22 und der Frage, ob eine Schweizer Stiftung mit klarem Verwaltungssitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland der deutschen Erbersatzsteuer gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterliegt. Mit II R 31/22 und II R 56/22 führt der BFH seine Linie im Bereich von § 6a GrEStG konsequent fort und entscheidet en passant darüber, ob Gebietskörperschaften herrschendes Unternehmen sein können. Das Urteil II R 12/21 klärt, ob eine Erbauseinandersetzung auch mehr als sechs Monate nach dem Erbfall zum sog. Begünstigtentransfer berechtigen kann, wenn ein innerer Zusammenhang zum Erbfall fortbesteht. In II R 22/21 entscheidet der BFH, wie die Bereicherung bei disquotalen Einlagen in eine Körperschaft bemessen wird. In II R 18/23 beschäftigt sich der BFH damit, ob das Halten eines Familienheims über eine GbR der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a EStG unterliegen kann. IV R 36/22 konturiert die Fragestellung, inwieweit ein Nießbraucher Mitunternehmer sein kann – eine zentrale Frage insbesondere für die Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG. Das Urteil III R 45/22 konkretisiert die Voraussetzungen einer Gewinnerzielungsabsicht und inwieweit Veräußerungsgewinne auch bei Vermietungs-Cases in die Prognosegrundlage aufgenommen werden. Zum Abschluss dann noch einmal Grunderwerbsteuer: In II B 23/25 (AdV) bestätigt der BFH erneut, dass die Festsetzung von Signing & Closing GrESt nicht zutreffend ist. Allerdings ist die Grunderwerbsteuer des § 1 Abs. 2b GrEStG im Ergebnis „von Dauer“. Die Entscheidungsvorschau zu den mündlichen Verhandlungen am BFH aus dem vergangenen Monat ist dagegen ausnahmsweise eher überschaubar. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
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#25.14 August & September Briefing – 30 Min vom BFH
08.10.2025
36 Minuten
Auch im Ferienmonat August gab es einige spannende Urteile, sodass wir erneut leicht über unserer vorgegebene Zeitmarke von 30 Minuten landen. Dazu kommt, dass wir zu Beginn mit 2 BvL 19/14 – also einem Ausreißer in Form eines Beschlusses des BVerfG zur Mindestgewinnbesteuerung starten. Auf Vorlage des BFH hatte dieses zu entscheiden, ob § 10d EStG bei Definitiveffekten verfassungswidrig ist. Sodann schwenken wir zum BFH und widmen uns zunächst IV R 6/23. Das Urteil klärt, wie viele Gebühren für einen Antrag auf verbindliche Auskunft für einen einzigen Sachverhalt angesetzt werden können. Aus dem Bereich „Privat Clients“ sprechen wir anschließend über IX R 4/23 und dazu, wie über eine Störung der Geschäftsgrundlage auch ertragsteuerliche Folgen (!) im Zusammenhang mit § 17 EStG wieder rückgängig gemacht werden können. II R 48/21 behandelt hingegen die Frage, warum man den Verzicht auf einen vollen Zugewinn (u.a.) nicht entgeltlich vereinbaren sollte. Es folgen drei Immobilienfälle, nämlich III R 12/22 zu En-bloc Veräußerungen und erweiterter Gewerbesteuerkürzung sowie II R 16/23 und II R 26/23, in denen sich der BFH jeweils mit der Rückgängigmachung von Grunderwerbsteuer auseinandersetzt. In VIII R 3/23 geht es anschließend um die Frage, ob die Einräumung einer unentgeltlichen Bürgschaft ertragssteuerrelevant ist. Weiter geht’s mit einem Exoten aus dem Investmentsteuerrecht: Mit seinem Beschluss VIII R 18/22 klärt der BFH, ob die Einmischung eines Gesellschafters an einer Fondsgesellschaft ihren Charakter als Investmentanteil im Sinne des Investmentsteuergesetztes beeinflusst. Das darauf folgende Urteil XI R 2/23 zu gewerbesteuerlichen Verlusten und Anwachsungen dürfte vermutlich eine der letzten Entscheidungen des XI. Senats gewesen sein, der im Zuge einer größeren Umstrukturierung zum 1. August 2025 aufgelöst worden ist. Bevor Christian Süß abschließend noch von zwei mündlichen Verhandlungen zu jeweils erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer berichtet (IV R 31/23 und IV R 9/24), besprechen wir zuvor noch die EuGH-Vorlage VIII R 21/22 zu der Frage, ob definitiv werdende Quellensteuern für Ausschüttungen aus Deutschland nach Japan eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
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#25.13 Showdown: Wegzugsteuer vor dem EuGH
01.10.2025
32 Minuten
Die Wegzugsteuer steht auf dem Prüfstand! Mit Beschluss vom 29.5.2025 hat das polnische Verwaltungsgericht (Wojewódzki Sąd Administracyjny) dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Vereinbarkeit der polnischen Wegzugsbesteuerung mit dem Unionsrecht zur Vorabentscheidung vorgelegt – insbesondere mit dem allgemeinen Freizügigkeitsrecht (C-430/25, Gena). Neben den Fragen, ob auch vor dem Zuzug nach Polen entstandene Wertsteigerungen im Rahmen der polnischen Wegzugsbesteuerung erfasst werden und stille Lasten unberücksichtigt bleiben dürfen, ist für die deutsche Wegzugsbesteuerung dabei insbesondere die dritte Vorlagefrage relevant: Ist es unionsrechtskonform, dass die Wegzugsteuer sofort oder allenfalls in Raten über fünf Jahre gezahlt werden kann? Gemeinsam mit unserem Wegzugsteuerexperten Nils Häck und der EU-rechtlichen Kompetenz von Thomas Sendke wagen wir einen Ausblick. Wie ist der weitere Verfahrensablauf beim EuGH? Lässt sich aus der Behandlung der Rechtssache beim Gerichtshof etwas für die spätere Entscheidung ableiten? Und welche rechtlichen Gesichtspunkte wird der Gerichtshof bei seiner Entscheidung berücksichtigen müssen? Da es im polnischen Vorabentscheidungsersuchen um den Wegzug einer natürlichen Person geht, zwingt unseres Erachtens die Freizügigkeit innerhalb der Union dazu, die Wegzugsbesteuerung verhältnismäßig auszugestalten. Das bedeutet im Ergebnis eine dauerhafte und zinslose Stundung der Wegzugsteuer! Zur Entscheidung des EuGH könnte es jedenfalls bereits im Laufe des Jahres 2026 kommen. Es bleibt also spannend. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen
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Über diesen Podcast

TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!

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