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  4. StGB - Cyberdelikte (Art. 143 ff. StGB) - Überlebenskit für Falllösungen
Willkommen zurück bei "Juristische Standardwerke - Studier Jura!"

Wir bleiben in unserer aktuellen Cybercrime-Serie und bevor wir
uns dem ersten Übungsfall widmen, lasst uns ein super Methode
anschauen, um IT-Sachverhalte in der Prüfung sauber zu knacken:
Dem Zwiebeltrick!

In diesem Falllösungs-Deep-Dive schälen wir die
verschiedenen Schichten eines Cyber-Angriffs im strengen
Gutachtenstil ab und zeigen euch, an welchen Schichten die
meisten Studierenden (oft unter Tränen) scheitern:

Die äusserste Schicht – Die Sachbegriffs-Falle
(Art. 139 StGB): Wir wiederholen das eiserne
Grundgesetz: Daten sind unkörperlich und somit keine
"fremden beweglichen Sachen" (Art. 713 ZGB). Wer in der
Klausur unbesehen den klassischen Diebstahl prüft, verliert
sofort wertvolle Punkte!

Schicht 2 – Hacking vs. Datendiebstahl (Art. 143bis
vs. Art. 143 StGB): Wir grenzen messerscharf ab.
Warum schützt das Hacking (Art. 143bis) quasi den
"Hausfrieden" des fremden Systems (Eindringen), während es
bei der unbefugten Datenbeschaffung (Art. 143) konkret um
das Überwinden einer Zugriffssicherung geht, um an nicht
für den Täter bestimmte Daten zu gelangen?

Schicht 3 – Datenbeschädigung (Art. 144bis
StGB): Was passiert dogmatisch, wenn der Täter die
erbeuteten Daten nicht nur kopiert, sondern anschliessend
löscht, verändert oder mit einem Virus unbrauchbar macht?

Der Kern – Computerbetrug (Art. 147 StGB):
Das Endziel vieler Cyber-Angriffe. Wir wiederholen kurz,
warum der klassische Betrug (Art. 146 StGB) mangels
menschlichem Irrtum an Maschinen scheitert und wie ihr die
unbefugte Verwendung der "gehackten" Daten für eine
automatisierte Vermögensverschiebung unter Art. 147 StGB
subsumiert.

In unseren Take-Aways fassen wir euch diese
"Zwiebelschichten" nochmals als praktische Checkliste für den
Klausuraufbau zusammen.

️ Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast wurde mit
Hilfe einer KI auf Basis universitärer Lehrmaterialien und der
aktuellen Schweizer Rechtsprechung erstellt. Kritisches Mitdenken
ist Pflicht! Bitte verifiziert die dogmatischen Abgrenzungen im
Zweifelsfall immer mit euren eigenen Vorlesungsskripten und
Lehrbüchern.

Gleich im Anschluss gibt's den gestern angekündigten ersten
Übungsfall.Viel Spass beim Zuhören und Üben oder einfach nur
Eintauchen in diese spannende Materie.
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„StGB - Cyberdelikte (Art. 143 ff. StGB) - Überlebenskit für Falllösungen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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