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Kurzerklärt - Der Jurapodcast Archiv

673 Episoden
17 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafprozessrecht

"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt."

Beschreibung:

Heute tauchen wir in die Praxis des Strafprozessrechts ein – wo Theorie und Realität manchmal aufeinanderprallen.

Wir klären alles rund um § 81a StPO: Wann dürfen Blutproben entnommen werden? Wer darf das eigentlich? Und was passiert, wenn der Arzt fehlt? Außerdem: Warum es bei der Rückrechnung der BAK auf die richtige Anwendung der Formel ankommt – und wie ihr typische Fallen in der Klausur sicher umgeht.

In dieser Folge besprechen wir:

§ 81a StPO: Untersuchung vs. Durchsuchung

Körperliche Untersuchung und körperliche Eingriffe – wo genau liegt der Unterschied?

Voraussetzungen: Anfangsverdacht, Gesundheitsschutz, Verhältnismäßigkeit

Wer darf anordnen? Richtervorbehalt und Gefahr im Verzug bei Verkehrsstraftaten

Blutentnahme durch Krankenschwester – Beweisverwertungsverbot ja oder nein?

Zwangsweise Vorführung zur Blutentnahme

BAK-Rechnung leicht gemacht: Rückrechnungsverbot, Rückrechnung pro Stunde, typische Klausurfehler

Wie ihr sicher bestimmt, ob absolute oder relative Fahruntüchtigkeit vorliegt

Bonus:

Ein kompletter Mini-Fall zur richtigen Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration in der Examensklausur!

Schlagwörter:

§ 81a StPO, Körperliche Untersuchung, Körperlicher Eingriff, Blutprobe, Beweisverwertungsverbot, Arztvorbehalt, Anfangsverdacht, Verhältnismäßigkeit, Trunkenheitsfahrt, § 316 StGB, BAK-Rechner, absolute Fahruntüchtigkeit, relative Fahruntüchtigkeit, Strafprozessrecht, Klausurtechnik

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15 Minuten
  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Baurecht

"Das Lehrbuch zum Baurecht stellt anhand zahlreicher Fälle und Schaubilder das Zusammenspiel der Länderregelungen zum Bauordnungsrecht, des bundesrechtlich geregelten Bauplanungsrechts und weiterer fachgesetzlicher Vorgaben dar. Vertiefungsfragen am Ende eines jeden Kapitels erlauben die eigenständige Wiederholung des Gelernten."

Folgenbeschreibung:

In dieser Folge werfen wir einen ausführlichen Blick auf den § 35 BauGB – also auf die Vorschrift, die regelt, was im Außenbereich baurechtlich zulässig ist. Und wir klären die große Frage: Darf eine Hundeschule im Außenbereich errichtet und betrieben werden?

Wir besprechen:

Den Fall der Hundeschule aus dem Urteil des VG Würzburg (Urt. v. 22.06.2022 – W 4 K 22.1053)

Die Systematik des § 35 BauGB mit Absätzen 1–3

Was privilegierte Vorhaben sind – mit praktischen Beispielen zu jeder Nummer des § 35 Abs. 1

Wann öffentliche Belange entgegenstehen oder beeinträchtigt werden

Was der Unterschied zwischen § 35 Abs. 1 und Abs. 2 ist

Wie § 36 BauGB – das gemeindliche Einvernehmen – ins Spiel kommt

Außerdem erklären wir die Begriffe „natürliche Eigenart der Landschaft“, „Splittersiedlung“ und „Flächennutzungsplan“ – und warum sie in jeder Baurechtsklausur auftauchen können.

Verlinkungen & Materialien:

VG Würzburg, Urt. v. 22.06.2022 – W 4 K 22.1053

Schlagwörter:

Baurecht, Außenbereich, § 35 BauGB, Hundeschule, privilegiertes Vorhaben, öffentliche Belange, Splittersiedlung, Flächennutzungsplan, Rückbau, Bauaufsicht, Verwaltungsrecht, Bauordnung, § 36 BauGB, gemeindliches Einvernehmen, VG Würzburg

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15 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Einführung Strafrecht BT 1

"Sie wollen mit einem Lehrbuch die Grundstrukturen der Nicht-Vermögensdelikte lernen und verstehen? Dann ist dieses Lehrbuch zum Strafrecht BT I genau das Richtige für Sie! Es enthält den prüfungsrelevanten Stoff zu den Nicht-Vermögensdelikten, insbesondere zu den Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit."

Folgenbeschreibung:

BGH, 10.01.2008 - 5 StR 435/07

Beschreibung:

Klausurklassiker aus dem Strafrecht AT trifft typische Fallgestaltung aus dem wahren Leben.

In dieser Folge beleuchten wir ein zentrales Problem des § 227 StGB – den sogenannten spezifischen Gefahrzusammenhang. Der BGH-Fall vom 10.01.2008 (5 StR 435/07) bietet den perfekten Ausgangspunkt für die Frage:

Wann haftet der Körperverletzung eine tödliche Gefahr an – auch wenn der Tod letztlich durch das Opfer selbst verursacht wurde?

Worum geht’s genau?

Ein Täter sticht mit einem Messer in den Rücken seiner Ehefrau – sie flüchtet in Panik vor weiteren Angriffen, stürzt beim Klettern aus dem Fenster und stirbt.

Ist hier der tatbestandsspezifische Gefahrzusammenhang gegeben – obwohl die Todesursache formal auf das eigene Verhalten des Opfers zurückgeht?

In der Folge klären wir:

Die Struktur des § 227 StGB als erfolgsqualifiziertes Delikt

Den genauen Prüfpunkt: „Verursacht der Täter durch die Körperverletzung den Tod“

Was der BGH unter einem tatbestandsspezifischen Zusammenhang versteht

Abgrenzung zur einfachen fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB)

Typische Grenzfälle: nachvollziehbare Panikreaktion vs. grob unvernünftiges Opferverhalten

Was der Fall für eure Klausurtechnik bedeutet

Lerneffekte:

Sicherer Umgang mit dem Gefahrzusammenhang als eigenständigem Tatbestandsmerkmal

Anwendung des Restriktionsprinzips auf den § 227 StGB zur Abgrenzung vom § 222 StGB

Schlagwörter:

§ 227 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, spezifischer Gefahrzusammenhang, Fluchtverhalten, Panikreaktion, Ursachenzusammenhang, Erfolgsqualifikation, Strafzumessung, § 222 StGB, Gesetzeskonkurrenz

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17 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Vertragsgestaltung

"Vertragsgestaltung in Theorie und Praxis: Das Werk verbindet wissenschaftliche Methodik und praxisgerechte Gestaltung in hervorragender Weise. Nach der Erarbeitung der Methodik und Struktur der Vertragsgestaltung folgt eine Einführung in praxisrelevante Gestaltungssituationen, zum Beispiel im Kaufrecht und Gesellschaftsrecht. Für die 5. Auflage wurde das Lehrbuch durchgehend aktualisiert und überarbeitet."

Folgenbeschreibung:

AGB gelten nicht automatisch – sie müssen wirksam in den Vertrag einbezogen werden. In dieser Folge widmen wir uns dem dritten Prüfungsschritt der AGB-Kontrolle: der Einbeziehungskontrolle nach § 305 Abs. 2 BGB. Wann liegt ein wirksamer Hinweis vor? Welche Anforderungen gelten für die Kenntnisnahme? Und was passiert mit überraschenden Klauseln?

• § 305 Abs. 2 BGB: Hinweis, Kenntnisnahme, Einverständnis – alle Voraussetzungen im Detail

• § 310 BGB: Wann gilt die Einbeziehungskontrolle – und wann nicht?

• § 305c BGB: Überraschungsklauseln erkennen und richtig prüfen

• § 306 BGB: Rechtsfolgen bei nicht einbezogenen oder unwirksamen AGB

• Klausurtipp: Wie ihr typische Stolperfallen in der Fallbearbeitung vermeidet

Diese Folge ist Pflicht für alle, die AGBs in der Prüfung sicher verorten und die Struktur der AGB-Kontrolle Schritt für Schritt beherrschen wollen.

Schlagwörter:

AGB, § 305 Abs. 2 BGB, Einbeziehung, Vertragsschluss, Überraschungsklausel, § 305c BGB, § 306 BGB, Verbrauchervertrag, Einverständnis, Kenntnisnahme, Prüfungsschema, Klausuraufbau, Examensvorbereitung, Zivilrecht

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23 Minuten
  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Baurecht

"Das Lehrbuch zum Baurecht stellt anhand zahlreicher Fälle und Schaubilder das Zusammenspiel der Länderregelungen zum Bauordnungsrecht, des bundesrechtlich geregelten Bauplanungsrechts und weiterer fachgesetzlicher Vorgaben dar. Vertiefungsfragen am Ende eines jeden Kapitels erlauben die eigenständige Wiederholung des Gelernten."

Folgenbeschreibung:

In dieser Folge werfen wir einen ausführlichen Blick auf den § 35 BauGB – also auf die Vorschrift, die regelt, was im Außenbereich baurechtlich zulässig ist. Und wir klären die große Frage: Darf eine Hundeschule im Außenbereich errichtet und betrieben werden?

Wir besprechen:

Den Fall der Hundeschule aus dem Urteil des VG Würzburg (Urt. v. 22.06.2022 – W 4 K 22.1053)

Die Systematik des § 35 BauGB mit Absätzen 1–3

Was privilegierte Vorhaben sind – mit praktischen Beispielen zu jeder Nummer des § 35 Abs. 1

Wann öffentliche Belange entgegenstehen oder beeinträchtigt werden

Was der Unterschied zwischen § 35 Abs. 1 und Abs. 2 ist

Wie § 36 BauGB – das gemeindliche Einvernehmen – ins Spiel kommt

Außerdem erklären wir die Begriffe „natürliche Eigenart der Landschaft“, „Splittersiedlung“ und „Flächennutzungsplan“ – und warum sie in jeder Baurechtsklausur auftauchen können.

Verlinkungen & Materialien:

VG Würzburg, Urt. v. 22.06.2022 – W 4 K 22.1053

Schlagwörter:

Baurecht, Außenbereich, § 35 BauGB, Hundeschule, privilegiertes Vorhaben, öffentliche Belange, Splittersiedlung, Flächennutzungsplan, Rückbau, Bauaufsicht, Verwaltungsrecht, Bauordnung, § 36 BauGB, gemeindliches Einvernehmen, VG Würzburg

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23 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafprozessrecht

"Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt."

Folgenbeschreibungbeschreibung:

Beschluss, BVerfG v. 16.6.2015 – 2 BvR 2718/10, NStZ 2015, 529

Ein Fall wie aus dem Lehrbuch – und in jeder Klausur wieder anders!

Wir schauen uns heute die formellen Voraussetzungen der Wohnungsdurchsuchung an – und zwar anhand des Paradeproblems: Wurde der Richtervorbehalt aus Art. 13 GG gewahrt – oder lag (wirklich) Gefahr im Verzug vor?

Warum das Ganze nicht nur für das Erste, sondern vor allem für das Zweite Staatsexamen höchst relevant ist? Weil ihr bei solchen Maßnahmen sauber differenzieren müsst: Wurde ein Versuch unternommen, den Ermittlungsrichter zu erreichen? Hat er sich bereits mit dem Fall befasst? Und: Welche Folgen hat ein möglicher Verstoß?

Wir besprechen mit euch:

§ 105 Abs. 1 StPO und den verfassungsrechtlichen Schutz aus Art. 13 Abs. 2 GG

Die Definition von Gefahr im Verzug

Den Trichteraufbau zur Prüfungsreihenfolge: Richter – Staatsanwalt – Polizei

Typische Klausurkonstellationen inkl. „Richter war erreichbar, hat aber nicht entschieden“

Folgen der richterlichen Vorbefassung: Ende der Eilkompetenz?

Ausnahmefälle, in denen die Eilkompetenz wieder auflebt

Mehrfache Durchsuchung – warum das zwei eigenständige Eingriffe sind

Die „Haltbarkeitsdauer“ einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

Und: Was tun bei rechtswidriger Anordnung?

Schlagwörter:

§ 105 StPO, Art. 13 GG, Gefahr im Verzug, Ermittlungsrichter, Durchsuchung, Eilkompetenz, Vorbefassung, Beweisverwertungsverbot, Verhältnismäßigkeit, Strafprozessrecht, Grundrechtsschutz, Klausurklassiker

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16 Minuten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Vertragsgestaltung

"Vertragsgestaltung in Theorie und Praxis: Das Werk verbindet wissenschaftliche Methodik und praxisgerechte Gestaltung in hervorragender Weise. Nach der Erarbeitung der Methodik und Struktur der Vertragsgestaltung folgt eine Einführung in praxisrelevante Gestaltungssituationen, zum Beispiel im Kaufrecht und Gesellschaftsrecht. Für die 5. Auflage wurde das Lehrbuch durchgehend aktualisiert und überarbeitet."

Folgenbeschreibung:

AGB – man klickt sie täglich an, ohne sie zu lesen. Aber was genau sind Allgemeine Geschäftsbedingungen eigentlich im juristischen Sinne? Und wie werden sie in der Prüfung eingeordnet?

In dieser Folge starten wir unsere kleine Reihe zum AGB-Recht und widmen uns dem ersten Teil der Prüfung: dem Anwendungsbereich und der Begriffsbestimmung nach § 305 Abs. 1 BGB. Mit dabei: § 310 BGB und seine zahlreichen Sonderregelungen – vor allem für Verbraucherverträge und Arbeitsverhältnisse.

• § 305 Abs. 1 BGB: Drei Merkmale, die jede AGB erfüllen muss

• § 310 BGB: Sonderregeln für Verbraucher, Arbeitsverhältnisse & Co

• Klausurtipp: Warum eine abstrakte AGB-Prüfung meist falsch ist

• Beispiel: Online-Kauf mit AGB-Link – worauf es ankommt

Diese Folge eignet sich ideal für alle, die das AGB-Recht systematisch verstehen und sicher in der Klausur anwenden wollen.

Schlagwörter:

AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, § 305 BGB, § 310 BGB, Verbrauchervertrag, Prüfungsschema, Vertragsfreiheit, Schuldrechtsreform, Online-Handel, Arbeitsverhältnis, Examensvorbereitung, Zivilrecht, BGB AT

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  Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Baurecht

"Das Lehrbuch zum Baurecht stellt anhand zahlreicher Fälle und Schaubilder das Zusammenspiel der Länderregelungen zum Bauordnungsrecht, des bundesrechtlich geregelten Bauplanungsrechts und weiterer fachgesetzlicher Vorgaben dar. Vertiefungsfragen am Ende eines jeden Kapitels erlauben die eigenständige Wiederholung des Gelernten."

️ Titel der Folge:

ÖR100 Öffentliches Baurecht | Aktuelles Urteil: Mobilfunkmast im Außenbereich | § 35 BauGB | Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB

Beschreibung:

Mobilfunkmast im Grünen – Was gilt im Außenbereich? Und wann darf die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigern?

In dieser Folge von Kurzerklärt besprechen wir ein Urteil des VG Bayreuth (Urt. v. 11.08.2022 – B 2 K 21.1189), das zwei wichtige Vorschriften des öffentlichen Baurechts anschaulich macht: § 35 BauGB zur Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich und § 36 BauGB zum gemeindlichen Einvernehmen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein knapp 40 Meter hoher Mobilfunkmast auf einem Grundstück im Außenbereich genehmigt werden darf – obwohl die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert hat.

• § 35 BauGB: Wann ein Vorhaben privilegiert ist – und wann öffentliche Belange entgegenstehen.

• § 36 BauGB: Das gemeindliche Einvernehmen und seine Grenzen.

• Klausurhinweise: Aufbau der Prüfung, Argumentationslinien, Abwägungskriterien.

Diese Folge eignet sich ideal für alle, die sich mit dem klassischen Fallkonstellationen im Bauplanungsrecht vertraut machen wollen.

Schlagwörter:

Baurecht, Außenbereich, § 35 BauGB, § 36 BauGB, gemeindliches Einvernehmen, privilegiertes Vorhaben, Mobilfunkmast, Bauplanungsrecht, Raumgebundenheit, öffentliche Belange, Baugenehmigung, Examensvorbereitung, öffentliches Recht, VG Bayreuth

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13 Minuten
SR195 Körperverletzung mit Todesfolge | § 227 StGB | Ursachenzusammenhang | Meinungsstreit  | Körperverletzungserfolg | Körperverletzungshandlung | Pistolenschlagfall

Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos Verlag

Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch Kriminologie

 In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.

Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.

Besonderheiten: Didaktisch

• Kürze und Verständlichkeit

• Anschaulichkeit durch Schaubilder

• Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen

• Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum Eigenstudium

Inhaltlich

• Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene

• Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)

• Viele konkrete Beispiele 

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18 Minuten
Titel:

ZR076 Examenskurs | Abtretung | Forderungsabtretung, Abtretungsvertrag & Bestimmtheit der Einigung

Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos Verlag

Unsere Empfehlung: Klausurtraining gesetzliche Schuldverhältnisse

"Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff."

Kurzbeschreibung der Folge:

In dieser Folge des Examenskurses erklären wir euch alles Wichtige rund um die Abtretung nach §§ 398 ff. BGB. Wir zeigen euch, wie eine Forderung durch Abtretung auf einen neuen Gläubiger übergeht, was im Abtretungsvertrag geregelt werden muss und worauf ihr bei der Bestimmtheit der Einigung achten müsst.

Beschreibung:

Willkommen zu einer neuen Folge von Kurzerklärt – Der Jurapodcast!

Heute schauen wir uns ein zentrales Instrument des Schuldrechts an: Die Abtretung gemäß §§ 398 ff. BGB. Ihr erfahrt, wie eine Forderung ohne Zustimmung des Schuldners übertragen werden kann und welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen.

Wir besprechen:

Was genau die Abtretung ist

Wie der Abtretungsvertrag zustande kommt

Warum die Bestimmtheit der Einigung so wichtig ist

Wann eine Vorausabtretung wirksam ist

Welche Beschränkungen sich aus § 399 BGB ergeben

Die Unabtretbarkeit nach § 400 BGB

Wir geben euch außerdem Tipps für die Prüfung der Abtretung in der Klausur und zeigen euch anhand praktischer Beispiele, worauf ihr achten müsst.

Jura, Schuldrecht, Zivilrecht, Forderungsabtretung, Abtretung, Abtretungsvertrag, Zedent, Zessionar, Bestimmtheit, Vorausabtretung, Examensvorbereitung, Jurastudium, BGB AT, Jurapodcast, Kurzerklärt

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21 Minuten
️ Titel:

ÖR099 Öffentliches Baurecht | Fall: Kindertagesstätte im Wohngebiet | Gebietserhaltungsanspruch | § 34 BauGB | § 4 BauNVO | Gebot der Rücksichtnahme

Sponsor der Folge:

Unser Kooperationspartner Nomos Verlag

Unsere Empfehlung: Schreibwerkstatt

"Die BGB-Klausur – eine Schreibwerkstatt will gemeinsam mit der Leserschaft erarbeiten, worauf es beim Lernen und Anwenden des Zivilrechts im Studium, insbesondere beim Schreiben von BGB-Klausuren also, ankommt. Richtig lesen lernen, juristisches Denken lernen, überhaupt richtig lernen zu lernen. Sie richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger wie Examenskandidatinnen und Examenskandidaten gleichermaßen."

️ Kurzbeschreibung der Folge:

In dieser Folge sprechen wir über ein Urteil des VG München zur Zulässigkeit einer Kita im unbeplanten Innenbereich. Wir klären, wie § 34 BauGB funktioniert, was ein faktisches Baugebiet ist und welche Rolle die BauNVO bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung spielt.

Beschreibung:

Kindertagesstätte im Wohngebiet – Das muss ich als Examenskandidat:in wissen!

In dieser Folge schauen wir uns ein Urteil des VG München (Urt. v. 01.08.2022 – M 8 K 21.3387) an. Es geht um die Frage, ob eine Kindertagesstätte in einem Wohngebiet zulässig ist und ob die Nachbarn dagegen erfolgreich klagen können.

Wir besprechen: 

• Den Sachverhalt: Wo und warum sich Nachbarn gegen eine Kita wehren.

• Die zentralen Normen: § 34 BauGB und die Vorschriften der BauNVO.

• Das Rücksichtnahmegebot und den Gebietserhaltungsanspruch.

• Die Abgrenzung von § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB.

• Klausurhinweise: Wie prüfe ich das sauber im Examen?

Diese Folge eignet sich sowohl für Anfänger:innen im Baurecht als auch für Examensvorbereitungen. Perfekt, um § 34 BauGB und die BauNVO endlich richtig zu verstehen!

Schlagwörter:

Baurecht, Bauplanungsrecht, § 34 BauGB, BauNVO, Baugenehmigung, Nachbarschutz, Gebietserhaltungsanspruch, Rücksichtnahmegebot, Kindertagesstätte, öffentliches Recht, Examensvorbereitung, Verwaltungsrecht

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SR194 Strafprozessrecht | Zwangsmaßnahmen offen und verdeckt | Zufallsfunde bei der Durchsuchung | Fall des LG Berlin zur Reichweite eines Durchsuchungsbeschlusses

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 In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.

Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.

Besonderheiten: Didaktisch

• Kürze und Verständlichkeit

• Anschaulichkeit durch Schaubilder

• Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen

• Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum Eigenstudium

Inhaltlich

• Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene

• Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)

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ZR075 Schuldrecht AT | Aufrechnung | Aufrechnungsverbot | § 392 ff. BGB

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Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Klausurtraining gesetzliche Schuldverhältnisse

 Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht. Denn die gesetzlichen Schuldverhältnisse gelten mit Recht als schwieriger Stoff. Man denke an die bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse, den tückischen § 817 Satz 2 BGB sowie an die berühmte Saldotheorie, ebenso an die tatbestandliche Ausdehnung der Geschäftsführung ohne Auftrag und schließlich an die Unschärfen in der Lehre von den Verkehrspflichten. All diese Komplikationen sorgen dafür, dass ein Schlüsselverständnis nicht ausreicht. Vielmehr müssen sich Studierende viele Probleme über mühsam angeeignetes Detailwissen erschließen. 

Kurzbeschreibung:

In dieser Folge besprechen wir die Aufrechnung im Schuldrecht AT. Du lernst die Voraussetzungen der §§ 387 ff. BGB, das Aufrechnungsverbot und typische Klausurprobleme – kompakt & verständlich.

Beschreibung:

Willkommen bei Kurzerklärt – Der Jurapodcast. In dieser Folge unseres Examenskurses im Schuldrecht Allgemeiner Teil beschäftigen wir uns mit der Aufrechnung.

Wir erklären dir, welche Voraussetzungen die Aufrechnung nach §§ 387 ff. BGB hat, wie die Prüfung im Examen aufgebaut ist und wann ein Aufrechnungsverbot besteht.

Ein absolut klausurrelevantes Thema im Zivilrecht!

Schlagwörter:

Zivilrecht, Schuldrecht AT, Aufrechnung, Aufrechnungsverbot, § 387 BGB, §§ 392 ff. BGB, Jura Examen, Jurastudium, Referendariat, Prüfungsaufbau, Examensvorbereitung, Jura lernen, Zivilrecht AT

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ÖR098 Öffentliches Baurecht | Bauleitplanung | Ermittlungs- und Bewertungsfehler | Abwägungsausfall

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Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch Polizei- und Ordnungsrecht

Beschreibung: Das Lehrbuch erörtert grundlagen- und prüfungsorientiert das Gefahrenabwehrrecht. Mit seinen Wiederholungs- und Vertiefungsfragen, Fallbeispielen und Definitionen eignet es sich insbesondere zur Examensvorbereitung. Die Neuauflage greift wieder die aktuellen Entwicklungen im Polizei- und Ordnungsrecht auf und bringt die Darstellung auf den geltenden Stand, u.a. zu den sicherheitsrechtlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Ausführungen zum Versammlungsrecht wurden an das neue Versammlungsgesetz im "Referenzland" Nordrhein-Westfalen angepasst. 

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17 Minuten
SR193 Aktuelles Urteil | Mittäterschaft/Anstiftung/Beihilfe | BGH, Urteil v. 12. Juni 2024 - 1 StR 463/23

Kooperationspartner dieser Folge ist der Nomos Verlag

Die Empfehlung unseres Kooperationspartners: Lehrbuch Kriminologie

 In einprägsamer Weise präsentiert das Lehrbuch die Grundlagen der Kriminologie (u.a. Begriff und Geschichte, Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität, Zusammenhänge mit Alter und Geschlecht, Kriminalitätstheorien, Viktimologie, Kriminalprävention) sowie die speziellen Deliktsgruppen (u.a. Eigentums- und Vermögenskriminalität, Drogen-, Wirtschafts-, Gewalt- und organisierte Kriminalität). Der fesselnde Stoff wird mit Hilfe von Abbildungen und Zusammenfassungen anschaulich aufbereitet, während ausgesuchte Literaturhinweise und Internet-Adressen zu weiterführenden Überlegungen anregen.

Das Buch dient der Vor- und Nachbereitung der Vorlesungen des Schwerpunktbereichs „Kriminologie“ und dem erfolgreichen Abschluss des universitären Schwerpunktexamens. Zu diesem Zweck werden einige Original-Prüfungsaufgaben mit den dazu gehörenden Antworten wiedergegeben.

Besonderheiten: Didaktisch

• Kürze und Verständlichkeit

• Anschaulichkeit durch Schaubilder

• Merkhilfe durch Zusammenfassungen und Hervorhebungen

• Weiterführende Hinweise auf Literatur und Internet zum Eigenstudium

Inhaltlich

• Darstellung der Grundlagen sowie spezieller Kriminalitätsphänomene

• Ausgewählte neue Kriminalitätstheorien (neben den klassischen Ansätzen)

• Viele konkrete Beispiele 

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