Podcaster
Episoden
04.03.2026
20 Minuten
"Eltern haften für Ihre Kinder" steht an vielenBaustellen oder
andernorts angeschlagen.
Inwiefern dieser Satz möglicherweise auch Bedeutung für
dasStrafrecht hat, hatte der BGH in einer Entscheidung aus dem
Jahr 2025 zuklären, bei der es insbesondere um die
Garantenstellung einer Mutter für ihrenstrafmündigen, aber
minderjährigen Sohn ging.
RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor inden
Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs,
lotstEuch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der Entscheidung
und erklärt, welcheVorüberlegungen für den Fall notwendig waren,
um das Gutachten sinnvollaufzubauen.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2026, 148,
alsEntscheidung des Monats kannst Du sie kostenlos herunterladen
unter: "Eltern haften für Ihre Kinder" steht an vielenBaustellen
oder andernorts angeschlagen.
Inwiefern dieser Satz möglicherweise auch Bedeutung für
dasStrafrecht hat, hatte der BGH in einer Entscheidung aus dem
Jahr 2025 zuklären, bei der es insbesondere um die
Garantenstellung einer Mutter für ihrenstrafmündigen, aber
minderjährigen Sohn ging.
RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor inden
Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs,
lotstEuch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der Entscheidung
und erklärt, welcheVorüberlegungen für den Fall notwendig waren,
um das Gutachten sinnvollaufzubauen.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2026, 148,
alsEntscheidung des Monats kannst Du sie kostenlos herunterladen
unter: www.Alpmann-Schmidt.de/BGH RÜ 2026, 148
Den ebenfalls erwähnten Fall zur Heimtücke (Thema von Folge50)
findest Du in der RÜ 2024, 683.
Unser S-Skript Strafrecht AT 1 ist Dein Schlüssel
zumstrukturellen Verständnis des allgemeinen Teils, insbesondere
zu den unechtenUnterlassungsdelikten. Weitere Informationen dazu,
eine Leseprobe undBestellmöglichkeiten findest Du unter:
https://www.alpmann-schmidt.de/S-SkriptStrafrechtAT1
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18.02.2026
21 Minuten
Die Prüfungsämter lieben bekanntlich den Autokauf. Eine etwas
untypische, aber gerade dadurch interessante und klausurrelevante
Konstellation liegt der heute durch unseren Dozenten
Johannes Kardel vorgestellten Konstellation zugrunde.
Es geht dabei um die Frage, ob eine im Kaufvertrag eines
Oldtimers aufgenommene verbindliche Zustandsnote bezüglich des
Fahrzeugzustandes eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen
kann.
Der heutigen Podcastfolge liegt die Entscheidung BGH RÜ 2025, 541
zugrunde.
Weitere Informationen dazu und Bestellmöglichkeiten findest du
unter www.alpmann-schmidt.de/Skript-Schuldrecht-BT1
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05.12.2025
12 Minuten
Nachdem immer häufiger Drohnen unbekannter Herkunft über Anlagen
der kritischen Infrastruktur (z.B. Flughäfen, Kraftwerke)
gesichtet werden, stellt sich die Frage, wie man mit den Drohnen
verfährt. "Abschießen!" heißt es schnell. Aber wer? Und auf
welcher rechtlichen Grundlage? Das erklärt Euch in dieser Folge
Horst Wüstenbecker, Rechtsanwalt und Repetitor.
In schriftlicher Form findest Du diesen Beitrag in der RÜ, Heft
12/2025.
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08.10.2025
26 Minuten
Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare scheiden aufgrund einer
gesetzlichen Regelung zwingend mit Vollendung des 70.
Lebensjahres aus dem Amt. Da sich die Verhältnisse seit
Einführung der Altersgrenze massiv geändert haben, hält das
BVerfG sie inzwischen für mit der Berufsfreiheit unvereinbar. Wie
prüfungsrelevant die Entscheidung ist (sehr!), auf welche Punkte
es ankommt und welche Rolle das Europarecht spielt, erklärt Dir
das "Team Ö-Recht" bestehend aus Luisa Heithecker und Christian
Sommer.
Die Entscheidung zum Nachlesen: BVerfG RÜ 2025, 648
Hier findest Du die von Christian angesprochene Entscheidung zur
verbotenen Anwaltswerbung: BGH NJW 2017, 407
Wenn Du Dich bei der Berufsfreiheit und weiteren Grundrechten auf
den aktuellen Stand bringen willst: unser Skript "Grundrechte"
hilft! Hier geht es zur Leseprobe und zu den
Bestellmöglichkeiten: www.alpmann-schmidt.de/skript-grundrechte
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04.09.2025
17 Minuten
Die Entscheidung für ein Tattoo sollte wohlüberlegt sein. Der BGH
hatte sich kürzlich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem der
Täter seinem Opfer diese Entscheidung auf sehr brutale Weise
abgenommen hatte, indem er ihm aus Rache die Buchstaben "FUCK"
unmittelbar oberhalb dessen Augenbraue tätowierte.Neben der
Frage, ob die Verwendung einer Tätowiermaschine die Qualifikation
des gefährlichen Werkzeugs erfüllt, enthielt der Fall auch ein
Problem aus dem AT:Denn das Opfer hätte zwar die Möglichkeit
gehabt, das Tattoo per Laser entfernen zu lassen – entschied sich
jedoch dagegen, weil die Behandlung langwierig sowie schmerzhaft
gewesen wäre und zudem seine finanziellen Möglichkeiten
überstieg.Spannend ist das Urteil auch, weil der BGH hier eine
zunächst als Ausreißer gewertete frühere Entscheidung bestätigt.
RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor in den
Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs,
lotst Euch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der
Entscheidung.
Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 683 und BGH RÜ
2017, 370
Die neuen Definitionen zum Strafrecht sind da, ab sofort als
Karteikarten zum effizienteren Lernen! Weitere Informationen
dazu und Bestellmöglichkeiten findest Du unter
www.alpmann-schmidt.de/definitionen-strafrecht
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Über diesen Podcast
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um das juristische Studium und die Examensvorbereitung. Eine
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