Die Juraflüsterer - der Jura-Podcast von Alpmann Schmidt

Die Juraflüsterer - der Jura-Podcast von Alpmann Schmidt

Episoden

Folge 64 - StrafR - Eltern müssen ihre jugendlichen Kinder von Straftaten abhalten
04.03.2026
20 Minuten
"Eltern haften für Ihre Kinder" steht an vielenBaustellen oder andernorts angeschlagen. Inwiefern dieser Satz möglicherweise auch Bedeutung für dasStrafrecht hat, hatte der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahr 2025 zuklären, bei der es insbesondere um die Garantenstellung einer Mutter für ihrenstrafmündigen, aber minderjährigen Sohn ging.   RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor inden Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs, lotstEuch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der Entscheidung und erklärt, welcheVorüberlegungen für den Fall notwendig waren, um das Gutachten sinnvollaufzubauen.   Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2026, 148, alsEntscheidung des Monats kannst Du sie kostenlos herunterladen unter: "Eltern haften für Ihre Kinder" steht an vielenBaustellen oder andernorts angeschlagen. Inwiefern dieser Satz möglicherweise auch Bedeutung für dasStrafrecht hat, hatte der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahr 2025 zuklären, bei der es insbesondere um die Garantenstellung einer Mutter für ihrenstrafmündigen, aber minderjährigen Sohn ging.   RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor inden Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs, lotstEuch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der Entscheidung und erklärt, welcheVorüberlegungen für den Fall notwendig waren, um das Gutachten sinnvollaufzubauen.   Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2026, 148, alsEntscheidung des Monats kannst Du sie kostenlos herunterladen unter: www.Alpmann-Schmidt.de/BGH RÜ 2026, 148 Den ebenfalls erwähnten Fall zur Heimtücke (Thema von Folge50) findest Du in der RÜ 2024, 683.   Unser S-Skript Strafrecht AT 1 ist Dein Schlüssel zumstrukturellen Verständnis des allgemeinen Teils, insbesondere zu den unechtenUnterlassungsdelikten. Weitere Informationen dazu, eine Leseprobe undBestellmöglichkeiten findest Du unter: https://www.alpmann-schmidt.de/S-SkriptStrafrechtAT1
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Folge 63 - ZR - Oldtimerkauf: Zustandsnote als Beschaffenheitsvereinbsrung?
18.02.2026
21 Minuten
Die Prüfungsämter lieben bekanntlich den Autokauf. Eine etwas untypische, aber gerade dadurch interessante und klausurrelevante Konstellation liegt der heute durch unseren Dozenten Johannes Kardel vorgestellten Konstellation zugrunde. Es geht dabei um die Frage, ob eine im Kaufvertrag eines Oldtimers aufgenommene verbindliche Zustandsnote bezüglich des Fahrzeugzustandes eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen kann.   Der heutigen Podcastfolge liegt die Entscheidung BGH RÜ 2025, 541 zugrunde. Weitere Informationen dazu und Bestellmöglichkeiten findest du unter www.alpmann-schmidt.de/Skript-Schuldrecht-BT1
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Wie begegnen wir den von Drohnen ausgehenden Gefahren?
05.12.2025
12 Minuten
Nachdem immer häufiger Drohnen unbekannter Herkunft über Anlagen der kritischen Infrastruktur (z.B. Flughäfen, Kraftwerke) gesichtet werden, stellt sich die Frage, wie man mit den Drohnen verfährt. "Abschießen!" heißt es schnell. Aber wer? Und auf welcher rechtlichen Grundlage? Das erklärt Euch in dieser Folge Horst Wüstenbecker, Rechtsanwalt und Repetitor. In schriftlicher Form findest Du diesen Beitrag in der RÜ, Heft 12/2025.
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Folge 61 - ÖR - Altersgrenze für Anwaltsnotare verfassungswidrig
08.10.2025
26 Minuten
Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare scheiden aufgrund einer gesetzlichen Regelung zwingend mit Vollendung des 70. Lebensjahres aus dem Amt. Da sich die Verhältnisse seit Einführung der Altersgrenze massiv geändert haben, hält das BVerfG sie inzwischen für mit der Berufsfreiheit unvereinbar. Wie prüfungsrelevant die Entscheidung ist (sehr!), auf welche Punkte es ankommt und welche Rolle das Europarecht spielt, erklärt Dir das "Team Ö-Recht" bestehend aus Luisa Heithecker und Christian Sommer. Die Entscheidung zum Nachlesen: BVerfG RÜ 2025, 648 Hier findest Du die von Christian angesprochene Entscheidung zur verbotenen Anwaltswerbung: BGH NJW 2017, 407 Wenn Du Dich bei der Berufsfreiheit und weiteren Grundrechten auf den aktuellen Stand bringen willst: unser Skript "Grundrechte" hilft! Hier geht es zur Leseprobe und zu den Bestellmöglichkeiten: www.alpmann-schmidt.de/skript-grundrechte
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Folge 60 - StrafR - "FUCK" als Rachetattoo ist schwere Körperverletzung
04.09.2025
17 Minuten
Die Entscheidung für ein Tattoo sollte wohlüberlegt sein. Der BGH hatte sich kürzlich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem der Täter seinem Opfer diese Entscheidung auf sehr brutale Weise abgenommen hatte, indem er ihm aus Rache die Buchstaben "FUCK" unmittelbar oberhalb dessen Augenbraue  tätowierte.Neben der Frage, ob die Verwendung einer Tätowiermaschine die Qualifikation des gefährlichen Werkzeugs erfüllt, enthielt der Fall auch ein Problem aus dem AT:Denn das Opfer hätte zwar die Möglichkeit gehabt, das Tattoo per Laser entfernen zu lassen – entschied sich jedoch dagegen, weil die Behandlung langwierig sowie schmerzhaft gewesen wäre und zudem seine finanziellen Möglichkeiten überstieg.Spannend ist das Urteil auch, weil der BGH hier eine zunächst als Ausreißer gewertete frühere Entscheidung bestätigt. RA Dr. Marc Reiß, Dezernatsleiter Strafrecht, Repetitor in den Kursen der AS-Zentrale in Münster und Dozent im K1-Klausurenkurs, lotst Euch durch die klausurrelevanten Eckpunkte der Entscheidung. Der heutigen Folge liegt zugrunde: BGH RÜ 2024, 683 und BGH RÜ 2017, 370 Die neuen Definitionen zum Strafrecht sind da, ab sofort als Karteikarten zum effizienteren Lernen! Weitere Informationen dazu und Bestellmöglichkeiten findest Du unter www.alpmann-schmidt.de/definitionen-strafrecht
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Über diesen Podcast

Jura lernen unterwegs - mit Alpmann Schmidt! Das juristische Repetitorium aus Münster versorgt Euch mit allem Wissenswerten rund um das juristische Studium und die Examensvorbereitung. Eine interessante Mischung aus aktueller und examensrelevanter Rechtsprechung, Lerntipps, Prüfungssimulationen und vielem mehr erwartet Euch!

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