Folge 61 - ÖR - Altersgrenze für Anwaltsnotare verfassungswidrig

Folge 61 - ÖR - Altersgrenze für Anwaltsnotare verfassungswidrig

26 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat

Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare scheiden aufgrund einer
gesetzlichen Regelung zwingend mit Vollendung des 70.
Lebensjahres aus dem Amt. Da sich die Verhältnisse seit
Einführung der Altersgrenze massiv geändert haben, hält das
BVerfG sie inzwischen für mit der Berufsfreiheit unvereinbar. Wie
prüfungsrelevant die Entscheidung ist (sehr!), auf welche Punkte
es ankommt und welche Rolle das Europarecht spielt, erklärt Dir
das "Team Ö-Recht" bestehend aus Luisa Heithecker und Christian
Sommer.


Die Entscheidung zum Nachlesen: BVerfG RÜ 2025, 648


Hier findest Du die von Christian angesprochene Entscheidung zur
verbotenen Anwaltswerbung: BGH NJW 2017, 407





Wenn Du Dich bei der Berufsfreiheit und weiteren Grundrechten auf
den aktuellen Stand bringen willst: unser Skript "Grundrechte"
hilft! Hier geht es zur Leseprobe und zu den
Bestellmöglichkeiten: www.alpmann-schmidt.de/skript-grundrechte

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

SaBe
Bremerhaven
15
15