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Beschreibung
vor 6 Tagen
Wenn es gleichzeitig zu einer großen Anzahl an Patientinnen und
Patienten kommen, werden die Behandlungskapazitäten schnell
knapp. Die Entscheidung, wer behandelt wird und wer nicht, fällen
Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer sog. Triage. Diese hat der
Gesetzgeber in § 5c IfSG zu regeln versucht - und ist damit beim
BVerfG gescheitert. Das "Team ÖR", bestehend aus Luisa Heithecker
(Repetitorin) und Christian Sommer (Rechtsanwalt und Repetitor)
der AS-Zentrale zeigen Euch in dieser Folge, warum der Fall sich
gut als Examensklausur eignet und warum Ihr keine Angst vor der
Prüfung der Gesetzgebungskompetenz haben müsst.
Zum Nachlesen: BVerfG RÜ 2026, 39
Du stehst gerade vor dem Start Deiner Examensvorbereitung und
bist noch auf der Suche nach dem richtigen Repetitorium? Dann ist
Alpmann Schmidt genau richtig für Dich. Wie wir Dich examensfit
bekommen? Erfährst Du unter www.e1-examenskurs.de!
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