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Einfall im Recht💡
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Beschreibung
vor 6 Monaten
Warnung vorweg: Diese Folge von Einfall im
Recht widmet sich zumindest am Rande einem sehr sensiblen Thema.
Der siebzehnjährige Kläger in diesem Fall ist in seiner Kindheit
womöglich Opfer von Kindesmissbrauch gewesen. Ob dies tatsächlich
so stattgefunden hat ist unklar, allerdings behauptet eine
Heilpraktikerin, diese traumatische Erfahrung im Unterbewusstsein
des Klägers gefunden zu haben. Täter soll der Großvater der
Familie gewesen sein.
Das sofort eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde recht schnell
wieder beendet, die Gerüchteküche im Dorf brodelt aber natürlich
weiter. Um seinen Ruf wiederherzustellen wagt der Großvater die
Flucht nach vorn und gibt einer überregionalen Tageszeitung ein
Interview unter Klarnamen und abgedruckten Foto vor seiner
Haustür. Der Enkel erhält zwar ein Alias, dennoch beschleicht ihn
die Sorge in dem Interview als vermeintliches Opfer identifiziert
werden zu können. Er sieht sein allgemeines Persönlichkeitsrecht
verletzt und wendet sich nun gerichtlich gegen seinen Großvater.
Wie hier das öffentliche Recht und das Zivilrecht zusammenkommen,
welche die richtige Anspruchsgrundlage ist und wie das Allgemeine
Persönlichkeitsrecht in der Prüfung sauber eingebettet wird,
besprechen Elisabeth Wondracek und Moritz Hörnig mit Euch in der
neuen Folge von Einfall im Recht!
Nach dem Urteil: BGH, 17.12.2024 – VI ZR 311/23
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