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Criminal Compliance Podcast Archiv

334 Episoden
10 Minuten
Manipulierte Pfiffe, millionenschwerer Schaden: Betrug im Wettgeschäft Ein Schiedsrichter im Zentrum eines der größten Wettskandale im deutschen Profifußball und ein Urteil, das die strafrechtliche Bewertung von Sportwetten bis heute prägt. In der aktuellen Ausgabe unserer WM-Special-Reihe bespricht Dr. Christian Rosinus die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2006 zu den Absprachen und manipulierten Spielen, die diesen Skandal auslösten. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Betrugsdogmatik auf: Wann genau entsteht bei einer manipulierten Wette ein strafrechtlich relevanter Schaden? Und lässt sich eine Täuschung auch dann annehmen, wenn niemand ausdrücklich lügt, sondern nach außen hin neutral handelt? Dr. Rosinus zeigt, wie der BGH diese Fragen beantwortet und wie dabei ein Begriff entstand, der seither die Rechtsprechung zu Sportwetten begleitet: der Quotenschaden. Zudem geht es um die gesetzgeberischen Konsequenzen, die erst Jahre später folgten. Das Urteil der Vorinstanz: LG Berlin vom 17. November 2005 – (512) 68 Js 451/05 KLs (42/05) Hier geht´s zum Urteil des BGH vom 15. Dezember 2006 – 5 StR 181/06: https://openjur.de/u/79621.html https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
11 Minuten
Vom Wettkampf in den Gerichtssaal – Doping als Straftat Diese Folge erschien bereits vor einiger Zeit, ist angesichts der Fußball-Weltmeisterschaft und der andauernden Diskussionen rund um Doping im Spitzensport aber unverändert aktuell – Grund genug, sie an dieser Stelle noch einmal aus dem Archiv zu holen. Passend dazu knüpft sie inhaltlich an das Gespräch der letzten Folge an: Dort hat Dr. Christian Rosinus mit Katharina Dierlamm über Compliance in Sportorganisationen gesprochen und dabei auch die Frage aufgeworfen, welche Akteure neben den Athletinnen und Athleten beim Thema Doping strafrechtlich ins Visier geraten können. In der heutigen Folge nimmt Dr. Rosinus das Thema noch einmal aus einer anderen Perspektive in den Blick: Was bedeutet Selbstdoping im strafrechtlichen Sinne, und warum wurde es erst 2015 unter Strafe gestellt? Er erläutert die Besonderheiten des Sportstrafrechts im Verhältnis zu Verbandssanktionen, ordnet die einschlägigen Tatbestände des Anti-Doping-Gesetzes ein und zeigt, welche Rolle daneben auch klassische Delikte des Strafgesetzbuches spielen können. Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 11. März 2021 – 1 StR 521/20: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2020/1_StR_470-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Hier geht‘s zum Urteil des LG Köln vom 29. Juni 2022 – 116 KLs 2/21113 Js 1609/13: https://openjur.de/u/2477702.html Hier geht’s zur Folge „WM Special II: Compliance in Sportorganisationen - Interview mit Katharina Dierlamm“ https://criminal-compliance.podigee.io/319-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
21 Minuten
Erfolg um jeden Preis? – Doping und Compliance im Sport Beim Sport denkt man an Fair Play, Vereinsleben und ehrenamtliches Engagement. Das Strafrecht erscheint da auf den ersten Blick fehl am Platz. Doch wo Verantwortung getragen wird, entsteht auch Haftung. Und die erstreckt sich nicht nur auf die Athletinnen und Athleten, sondern bis in die Vorstandsetagen der Verbände – auch dort, wo viele nur ehrenamtlich tätig sind. In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwältin Katharina Dierlamm über Compliance in Sportorganisationen – ein Themenfeld, das zunehmend in den Fokus von Öffentlichkeit, Ermittlungsbehörden und Fördermittelgebern rückt. Gemeinsam werden die besonderen Herausforderungen der mehrstufigen Verbandsstrukturen, das Spannungsfeld zwischen Ehrenamt und Professionalität sowie typische Risikofelder wie Korruption, Steuerhinterziehung, Doping, Spielmanipulation und sexuellen Missbrauch beleuchtet. Katharina Dierlamm erläutert, wie Sportverbände ein funktionierendes Compliance-Management-System aufbauen können – von Risikoanalyse und klaren Verantwortlichkeiten über Aufsichtsstrukturen bis hin zu Schulungen, insbesondere im Umgang mit Minderjährigen – und zeigt, warum funktionierende Compliance zunehmend Voraussetzung für Sportförderung und Sponsoring ist. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Katharina Dierlamm ist Partnerin der auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei DIERLAMM Rechtsanwälte sowie Fachanwältin für Strafrecht. Darüber hinaus verfügt sie über einen LL.M. im Sportrecht der Universität Bayreuth und ist zertifizierte Compliance-Officerin. Als Verteidigerin und Unternehmensanwältin berät sie national und international Unternehmen, Führungskräfte und Verbände in Straf- und Aufsichtsverfahren. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören zudem Internal Investigations, Compliance-Management-Systeme und Compliance-Schulungen. Ein besonderer Fokus ihrer Arbeit liegt auf der strafrechtlichen und Compliance-rechtlichen Beratung von Sportverbänden und Sportvereinen. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Katharina Dierlamm in zahlreichen Funktionen im Sport und im Compliance-Bereich. Sie ist Vizepräsidentin des Deutschen Volleyball Verban-des (DVV), Compliance Officerin des Deutschen Golf Verbandes (DGV) sowie Vorstandsmitglied der German Ombudsman Association (GOA). Darüber hinaus ist sie in verschiedenen Fachgremien und Vereinigungen des Straf-, Sport- und Compliance-Rechts aktiv. Katharina Dierlamm ist telefonisch unter +49 1622637574 oder per E-Mail unter k.dierlamm@dierlamm-rechtsanwaelte.com erreichbar. Hier geht’s zur Folge „Doping aus Strafrechtlicher Perspektive“ https://criminal-compliance.podigee.io/214-new-episode Hier geht’s zur Folge „WM Special I: Das falsche Maskottchen vor Gericht“ https://criminal-compliance.podigee.io/318-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
13 Minuten
Im Maskottchen-Kostüm aufs Spielfeld – wenn Recherche zur Straftat wird Darf man eine Sicherheitslücke aufdecken, indem man die Grenzen des Erlaubten überschreitet? Diese Frage führt zurück zum Eröffnungsspiel der Heim-EM 2024. Dort schlich sich ein YouTuber im Kostüm des offiziellen Maskottchens bis auf den Rasen der Allianz Arena – festgehalten in einem Video mit über 3,1 Millionen Aufrufen. Rund zwei Jahre später hat das Amtsgericht München geurteilt. Dr. Christian Rosinus ordnet in dieser Sonderfolge zur WM die Entscheidung ein: Schuldspruch wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in Tateinheit mit dem Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB). Besonders im Fokus steht die Frage, wie weit die Pressefreiheit aus Art. 5 GG reicht und wann sie rechtswidrige Informationsbeschaffung nicht deckt. Außerdem geht es um die Einziehung von 5.400 Euro aus den Videoeinnahmen nach §§ 73 ff. StGB: Sind Werbeerlöse, die erst durch eigenständigen Videoschnitt und Upload entstehen, wirklich noch „Ertrag der Tat" oder greift der Staat hier in die wirtschaftliche Grundlage investigativer Arbeit ein? Hier geht’s zur Folge „Doping aus strafrechtlicher Perspektive“ https://criminal-compliance.podigee.io/214-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
13 Minuten
Fehlende Compliance als Haftungsfalle: Der Fall Siemens/Neubürger 1,3 Milliarden Euro schwarze Kassen, elf beklagte Organmitglieder und ein Urteil, das Compliance im deutschen Aktienrecht von einer Empfehlung zu einer Rechtspflicht gemacht hat. Dr. Christian Rosinus bespricht in dieser Folge der Reihe „Cased closed“ das Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 gegen den ehemaligen Siemens-CFO Heinz-Joachim Neubürger. Neubürger wurde verurteilt, obwohl er weder nachweislich an Schmiergeldzahlungen beteiligt war noch sich persönlich bereichert hatte. Ausschlaggebend war allein das Fehlen einer funktionierenden Compliance-Organisation. Das Gericht hat klargestellt: Vorstände sind nicht nur zur eigenen Gesetzestreue verpflichtet, sondern auch zur aktiven Verhinderung von Mitarbeiterverstößen, obwohl Compliance als Begriff zum damaligen Zeitpunkt noch nicht wie heute etabliert war. Hinzu kommt die Beweislastumkehr nach § 93 Abs. 2 S. 2 AktG: Ohne dokumentiertes Compliance-System trägt jedes Vorstandsmitglied Mitverantwortung – das Ressortprinzip greift hier nicht. Dr. Rosinus erläutert außerdem, wie sich die Grundsätze aus der Siemens/Neubürger-Entscheidung weiterentwickelt haben und welche Relevanz die Entscheidung auch im Jahr 2026 noch hat. Hier geht‘s zum Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 – 5 HK O 1387/10: https://openjur.de/u/682814.html Hier geht‘s zum Urteil des OLG Nürnberg vom 30. März 2022 – 12 U 1520/19: https://openjur.de/u/2395749.html Hier geht‘s zur Folge „Case closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften“: https://criminal-compliance.podigee.io/310-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
21 Minuten
Contempt of Court in Deutschland – Reformbedarf oder Überreaktion? Dysfunktionale Strafverteidigung steht auf der Agenda der StPO-Reformkommission des BMJV. Aber wie groß ist das Problem wirklich? Dr. Mathias Grzesiek spricht mit Prof. Matthias Jahn, der zuletzt auf dem 47. Strafverteidigertag in Köln zu diesem Thema referiert und in der Juniausgabe der StV publiziert hat, über die Unterschiede zwischen dysfunktionaler Verteidigung, Konfliktverteidigung und Prozesssabotage und warum diese Differenzierung für die Reformdebatte entscheidend ist. Prof. Jahn ordnet insbesondere einen der zentralen Vorschläge der Reformkommission ein: die geplante Contempt of Court-Regelung als neuer § 177a GVG mit Ordnungsgeldern bis 3.500 Euro. Dabei beleuchtet er die mit diesem Vorschlag verfolgten Ziele und setzt sich mit den wesentlichen Einwänden auseinander. Außerdem richtet sich der Blick auf die USA, wo eine solche Regelung zum Alltag gehört, und darauf, wo ein Vergleich mit dem deutschen Recht an seine Grenzen stößt. Prof. Jahn veranschaulicht den Status quo in Deutschland anhand des prominenten Beispiels der Rechtsanwältin S. im Zündel-Verfahren vor dem LG Mannheim. Schließlich bewertet er vor dem Hintergrund des erwarteten Abschlussberichts der Kommission im November 2026, welche der diskutierten Vorschläge realistisch in ein Reformgesetz einfließen könnten. Hier geht´s zur Folge „40 Jahre Strafverteidigung“: https://criminal-compliance.podigee.io/69-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Keine Demokratie ohne Strafverteidigung-Interview mit Prof.Matthias Jahn“: https://criminal-compliance.podigee.io/245-cr Dr. Grzesiek im Gespräch mit: Prof. Dr. Matthias Jahn war nach seiner Tätigkeit als Strafverteidiger (1998-2002), Staatsanwalt (2002-2005) und wiss. Mitarbeiter am BVerfG bis 2013 ordentlicher Professor und Ordinarius des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 2013 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung („RuPS“). Zudem ist Prof. Jahn seit 2005 im zweiten Hauptamt Richter am OLG, zunächst in Nürnberg und seit 2014 in Frankfurt a.M.. Kontakt: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
12 Minuten
Gefährliches Produkt - persönliche Haftung? Ein Alltagsprodukt, dutzende Geschädigte, eine Sitzung der Geschäftsführung und dennoch bleibt die Ware auf dem Markt. Die Lederspray-Entscheidung des BGH vom 6. Juli 1990 hat die strafrechtliche Produktverantwortung in Deutschland grundlegend neu vermessen. Dr. Christian Rosinus bespricht in dieser Folge von „case closed", warum das Urteil des BGH bis heute als Ausgangspunkt für die persönliche Haftung von Unternehmensverantwortlichen gilt. Im Mittelpunkt stehen die Kausalität beim Unterlassen, die Garantenstellung aufgrund betrieblicher Funktionen und die bis heute kaum befriedigend gelöste Frage der Zurechnung von Kollegialentscheidungen – mit der Folge, dass auch derjenige haften kann, der in einem Gremium gegen einen gebotenen Rückruf stimmt oder sich enthält. Für die Unternehmenspraxis zieht Dr. Rosinus klare Schlussfolgerungen: Produktbeobachtungspflichten, funktionierende Eskalationswege für Schadensmeldungen und ausgearbeitete Rückrufpläne sind keine Frage guter Organisation, sondern persönlicher Haftung auf der Leitungsebene. Die besprochene Entscheidung: BGHSt 37, 106 (BGH, Urt. v. 6.7.1990 – 2 StR 549/89) Hier geht´s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen“: https://criminal-compliance.podigee.io/303-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
11 Minuten
Gehe in das Gefängnis. Gehe nicht über Los. Was beim Spieleabend für Unmut sorgt, ist im deutschen Strafrecht ganz genau geregelt. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bewährung – das StGB kennt viele Reaktionen auf eine Straftat. Aber wie passt das alles zusammen? Und was genau ist eigentlich eine Strafe? Und was nicht? Dr. Christian Rosinus erklärt in der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" das Sanktionssystem des StGB: Freiheitsstrafe und Geldstrafe als einzige echte Hauptstrafen, das Tagessatzsystem nach § 40 StGB und – seit Februar 2024 – die geänderte Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB. Besonders im Fokus steht die Strafzumessung nach § 46 StGB. Welcher Spielraum steht dem Gericht zu, welche Umstände wirken strafschärfend und welche Rolle spielt ein Geständnis? Außerdem geht es um die Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung und die Gesamtstrafenbildung nach dem Asperationsprinzip des § 54 StGB. Dr. Rosinus unterscheidet die strafrechtliche Geldstrafe von der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Geldbuße und ordnet ein, was ein funktionierendes Compliance-Management-System in der Strafzumessung bewirken kann. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
9 Minuten
Versuch und Rücktritt – wann Strafbarkeit beginnt und wann sie wieder entfällt Zwischen strafloser Vorbereitung und strafbarem Versuch liegt oft nur ein schmaler Grat. Doch selbst wenn die Schwelle zur Strafbarkeit bereits überschritten ist, eröffnet das Strafrecht mit der „goldenen Brücke“ einen Weg zurück in die Straflosigkeit. In der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" widmet sich Dr. Christian Rosinus diesem höchst praxisrelevanten Thema: Versuch und Rücktritt. Er erläutert, wann das unmittelbare Ansetzen zur Tat nach § 22 StGB bereits strafbar ist und wie sich das bei den typischen Delikten des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts konkret auswirkt. Wer über den Versuch spricht, muss auch an den Rücktritt denken. Dr. Rosinus zeigt, wann dieser in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen man wirksam von der Tat zurücktreten kann. Außerdem geht es um die tätige Reue bei vollendeten Taten, den Versuch im Ordnungswidrigkeitenrecht nach § 13 OWiG und die strategischen Konsequenzen für Unternehmen, die im Rahmen einer internen Untersuchung einen Versuch entdecken. Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Arrest und Einziehung beim untauglichen Versuch“: https://criminal-compliance.podigee.io/232-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
11 Minuten
Endstation Urteil? – die Rechtsmittel im Strafverfahren Nicht jede Entscheidung eines Strafgerichts ist das letzte Wort. Aber wer sich wehren will, muss wissen, welche Wege existieren und wie viel Zeit bleibt, sie zu begehen. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge die zentralen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe der Strafprozessordnung, von der Beschwerde über die Berufung bis hin zur Revision. Besonders im Fokus steht dabei die Revision: Sie ist im Wirtschaftsstrafrecht das maßgebliche Rechtmittel gegen Urteile der Wirtschaftsstrafkammer, allerdings mit einer überschaubaren Erfolgsquote. Welche Fehler mit der Revision gerügt werden können, welche Revisionsgründe dabei die größte Praxisrelevanz haben und was es mit der Beruhensprüfung auf sich hat, erfahren Sie in dieser Folge. Außerdem geht es um den Rechtsschutz gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, insbesondere gegen Durchsuchungen und Untersuchungshaft, sowie um die Möglichkeiten jenseits des ordentlichen Instanzenzugs: die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG, die Individualbeschwerde beim EGMR und die Anrufung des EuGH. Erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Handlungsoptionen im Ernstfall. Hier geht‘s zur Folge „Die Entwicklung des materiellen Strafrechts und des Revisionsrechts im Wirtschaftsstrafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/45-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
12 Minuten
Verjährung – Wenn die Zeit für den Staat abläuft Wann ist eine Straftat wirklich „zu den Akten" gelegt? Die Antwort ist komplizierter, als es zunächst scheint. Und auch wer glaubt, nach Ablauf der Verjährungsfrist sei alles ausgestanden, übersieht mitunter Stolperfallen. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge das Zusammenspiel von Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung und warum gerade bei Wirtschaftsdelikten die Fristen oft länger laufen, als man denkt. Besonders verzwickt: Wann die Frist zu laufen beginnt, bestimmt nicht nur der Kalender, sondern auch die Rechtsprechung des BGH. Im Fokus stehen außerdem die Unterbrechung und das Ruhen von Verjährungsfristen und warum selbst bei eingetretener Verfolgungsverjährung die Einziehung von Taterträgen oder eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche drohen können. Worauf es bei der Verteidigung ankommt und wie sich Betroffene gegen eine Verschleifung der Verjährung wehren können, erfahren Sie ebenfalls. Eine Folge für alle, die wissen wollen, wann die Zeit wirklich auf ihrer Seite ist. Hier geht´s zur Folge „Die strafrechtliche Verjährung“: https://criminal-compliance.podigee.io/175-cr Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht - Selbstständige Einziehung bei verjährten Alttaten“: https://criminal-compliance.podigee.io/39-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
31 Minuten
case closed – BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften Wann liegt eine strafbare Insiderinformation vor und wo endet das Erlaubte? Mit dem Urteil vom 19. November 2025 (BGH, 2 StR 224/25) hat der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs zentrale Fragen zur Strafbarkeit von Insidergeschäften nach § 119 WpHG i.V.m. Art. 14 und Art. 8 MAR konkretisiert. Die Entscheidung dürfte die Beratungspraxis im Kapitalmarktstrafrecht nachhaltig beeinflussen. Mit dieser Folge starten wir eine neue Reihe innerhalb des Criminal Compliance Podcasts: case closed – Die wichtigsten Fälle des Wirtschaftsstrafrechts. Wir nehmen die Entscheidungen unter die Lupe, die das Wirtschaftsstrafrecht nachhaltig geprägt haben – mal analysieren wir die Entscheidungen, mal sprechen wir dafür mit Prozessbeteiligten, die den Fall aus erster Hand kennen, so auch in dieser Folge. Mirjam Steinfeld spricht in dieser Debüt-Folge mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter, der in dem Verfahren selbst als Verteidiger tätig war, über die vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsfragen. Dr. Richter beschreibt einige Rechtsfragen und erläutert, wie der BGH diese letztlich entschieden hat. Abschließend ziehen beide ein Fazit zu den praktischen Konsequenzen für Compliance-Abteilungen, die rechtliche Beratung und die Strafverteidigung. Hier geht es zur Entscheidung des BGH vom 19. November 2025 – 2 StR 224/25: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2025/2_StR_224-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
11 Minuten
Unternehmen im Visier – auch ohne namentlichen Schuldigen Lange galt im deutschen Unternehmensstrafrecht das Prinzip: Ohne identifizierten Schuldigen keine Unternehmenssanktion. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Januar 2026 stellt genau dieses Prinzip grundlegend in Frage. Dr. Christian Rosinus nimmt in diesem Rechtsprechungsupdate die EuGH-Entscheidung zu Verstößen österreichischer Banken gegen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten unter die Lupe. Der EuGH stellt klar: Juristische Personen sind eigenständige Normadressaten und ein schuldhaftes Verhalten einer natürlichen Person kann keine Voraussetzung für Sanktionen mehr sein. Die Entscheidung reiht sich in die Linie ein, die der EuGH bereits mit „Deutsche Wohnen" im Datenschutzrecht aufgezeigt hat, und bringt neuen Rückenwind in die Debatte um ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht in Deutschland. Erfahren Sie außerdem, was die Entscheidung konkret für §§ 30 und 130 OWiG bedeutet und welche Compliance-Strukturen in Zukunft wirklich zählen. Hier geht es zur Entscheidung des EuGH vom 29. Januar 2026 - C 291/24: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0291-24-00000000RP-01-P-01-3404521/ARRET/314896-DE-1-html Hier geht´s zur Folge „Die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem Verbandssanktionengesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/22-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Unternehmensgeldbußen im Datenschutzrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/153-new-episode Hier geht´s zur Folge „Unternehmenssanktionsrecht – nicht gekommen und doch geblieben?“ https://criminal-compliance.podigee.io/165-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
13 Minuten
Die „Goldene Brücke“ – strafbefreiende Selbstanzeige Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht gilt oft als „goldene Brücke“, die den Weg aus der Straftat zurück in die Legalität in Fällen der Steuerhinterziehung ebnet. In der Praxis erweist sie sich nicht selten als tückische Haftungsfalle. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge, warum das bloße „Nachmelden“ nicht ausreicht und welche Voraussetzungen für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige erfüllt sein müssen. Zudem geht Dr. Rosinus auch auf andere Rechtsfelder ein, in denen „Selbstanzeigen“ eine strafbefreiende Wirkung haben können. Doch rettet die Selbstanzeige wirklich vor allen rechtlichen Folgen? Dr. Rosinus warnt vor den tückischen Nebenwirkungen abseits des Strafrechts, insbesondere der verwaltungsrechtlichen Konsequenzen für die persönliche Zuverlässigkeit. Dazu erhalten Sie wertvolle Praxistipps von Dr. Rosinus zur sofortigen Risikominimierung und erfahren, wie moderne Tax-Compliance-Strukturen helfen, Fehler von vornherein zu vermeiden und im Ernstfall wirksame Verteidigungsmöglichkeiten offenzuhalten. Eine Folge, die Sie auf keinen Fall verpassen möchten. Hier geht´s zur Folge „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/19-neue-episode Hier geht´s zur Folge „Pflichten und Rechtsfolgen nach AWV/AWG bei Zahlungen mit Auslandsbezug“: https://criminal-compliance.podigee.io/297-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
22 Minuten
Technical Compliance: Haftungsfragen und Risikomanagement im Zeitalter von KI Software steckt heute in nahezu allen Alltagsgegenständen – und genau darin liegt ein oft unterschätztes Risiko. In der neuesten Folge des Criminal Compliance Podcasts begrüßt Dr. Christian Rosinus den Rechtsanwalt Patrick Späth und spricht mit ihm darüber, welche rechtlichen Gefahren entstehen, wenn softwarebetriebene Geräte Fehlentscheidungen treffen oder Daten fehlerhaft verarbeitet werden. Dabei geht es nicht nur um abstrakte IT-Probleme: Vom Haushaltsgerät bis hin zu komplexen Systemen im Börsenhandel zeigt Patrick Späth, wie schnell technische Fehler zu einem Risiko für Compliance-Verstöße werden können. Er beleuchtet, an welchen Stellen Risiken typischerweise entstehen, sei es durch Programmierfehler, unzureichende Datenqualität oder den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, wer in solchen Konstellationen eigentlich verantwortlich ist und welche konkreten Pflichten bestehen, um derartige Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Abschließend zeigen die beiden auf, warum ein Technisches Compliance Management System („TCMS“) künftig eine zentrale Rolle spielen wird. Unternehmen können damit nicht nur Risiken kontrollieren, sondern zugleich die Grundlage für verlässliche Softwarelösungen schaffen. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com