Criminal Compliance Podcast Archiv
334 Episoden
29 Sekunden
Frohe Ostern allerseits! Dr. Christian Rosinus und das Rosinus-on-air-Team wünschen Ihnen ein frohes Osterfest und erholsame Feiertage! Kennen Sie schon unser Interview mit dem Osterhasen? Hier geht´s zur Folge „Interview mit dem Osterhasen“: https://criminal-compliance.podigee.io/256-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
10 Minuten
Insolvenzverschleppung – Wenn Zögern zur Haftungsfalle wird Nichts getan und trotzdem strafbar? Die Insolvenzverschleppung ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt: Sie kann bereits durch bloßes Nichtstun verwirklicht werden. Doch wann ist ein Unternehmen überhaupt insolvenzreif? Unter anderem diese Frage erläutert Dr. Christian Rosinus in der aktuellen Folge. Dabei geht er zunächst auf die Voraussetzungen der Insolvenzreife und der Antragspflicht nach § 15a InsO ein, bevor er auf die Abgrenzung von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk wird im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht auch dem Zeitfenster des „unverzüglichen" Handelns gewidmet, das in der Praxis oft schneller schließt, als Verantwortliche es tatsächlich wahrnehmen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen der Insolvenz geht es in der Folge zudem auch um die persönliche zivilrechtliche Durchgriffshaftung der Leitungsorgane. Dabei wird auch die Kostenfalle trotz bestehender D&O-Versicherungen erläutert und wie ein ausgereiftes Compliance Management System hilft, dem Haftungsrisiko zu entgehen. Hier geht´s zur Folge „Update Insolvenzverschleppung und COVID-19-Pandemie“: https://criminal-compliance.podigee.io/30-30-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Die strafrechtliche Seite der Insolvenz“: https://criminal-compliance.podigee.io/257-cr Hier geht´s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen“: https://criminal-compliance.podigee.io/303-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
10 Minuten
Einstellung des Strafverfahrens – Strategischer Erfolg oder schleichendes Risiko? Anklageschrift, Hauptverhandlung, Urteil – so stellt man sich den Ablauf eines Strafverfahrens vor. Doch die Realität sieht oft anders aus: Viele Verfahren enden nicht vor Gericht mit einem Urteil, sondern werden schlicht eingestellt. Aber was bedeutet das eigentlich und ist eine Einstellung wirklich das Ende des Verfahrens? In dieser Folge erklärt Dr. Christian Rosinus, welche verschiedenen Arten der Verfahrenseinstellung es gibt und welche spezifischen Vor- und Nachteile diese jeweils bieten. Dabei wird deutlich, dass eine Einstellung nicht pauschal mit einem Freispruch oder einem Urteil gleichzusetzen ist, sondern je nach Norm der StPO sehr unterschiedliche rechtliche Wirkungen entfaltet. Besonders im Fokus steht die sogenannte „Indizwirkung" eingestellter Verfahren. Denn eine Verfahrenseinstellung schützt nicht automatisch vor weiteren Konsequenzen. In der Folge werden vor allem auch die außerstrafrechtlichen Folgen einer Verfahrenseinstellung beleuchtet. Es geht um berufsrechtliche Sanktionen und verwaltungsrechtliche Auswirkungen, wenn etwa die Zuverlässigkeit einer Person in Frage gestellt wird. Hier geht´s zur Folge „Opportunitätseinstellung im Strafverfahren“: https://criminal-compliance.podigee.io/222-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
10 Minuten
Strafbares Unterlassen – Wenn Nichtstun zur Falle wird Nichtstun schützt vor Strafe nicht. Im Gegenteil: Die strafrechtliche Haftung für Unterlassen hat im Wirtschaftsstrafrecht tückische Fallstricke. In der aktuellen Folge erklärt Dr. Christian Rosinus, warum die Unterscheidung zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten für Organe juristischer Personen so essenziell ist. Auch ein spezielles Obiter Dictum des BGH zur Garantenstellung von Compliance Officern zeigt deutlich, dass es kaum Spielraum für Fehler gibt. Wer als Verantwortlicher die Gefahren seines Nichtstuns verkennt und Verstöße nicht aktiv unterbindet, riskiert die Strafbarkeit. Dr. Christian Rosinus gibt Praxistipps zur Haftungsvermeidung für Organe und zeigt auf, wie man mit modernen Compliance-Strukturen der Haftungsfalle entkommen kann. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
31 Minuten
Ist wirksamer Datenschutz eine Frage der Organisation? In unserer 300. Jubiläumsfolge des Criminal Compliance freuen wir uns, unseren ersten Interviewgast Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Ritzer erneut im Podcast begrüßen zu dürfen. In vielen Konzernen zeigt sich im Alltag, dass Compliance und Datenschutz nicht ohneeinander auskommen. Doch wo im Unternehmen ist das Thema Datenschutz organisatorisch eigentlich richtig untergebracht: in den Rechtsabteilungen oder Compliance-Abteilungen? Die Interviewpartner sprechen über das Zusammenspiel beider Bereiche und darüber, warum klare Zuständigkeiten, funktionierende Reporting-Linien und abgestimmte Prozesse so wichtig sind. Im Mittelpunkt stehen typische Spannungsfelder, etwa wenn Audits, interne Untersuchungen oder Hinweisgebersysteme auf datenschutzrechtliche Grenzen treffen. Gleichzeitig geht es um das Zusammenwirken der einzelnen Teams von Compliance, IT, HR und Rechtsabteilung. Zum Abschluss der Folge erörtern Herr Dr. Rosinus und Herr Dr. Ritzer aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Künstliche Intelligenz, die steigende Gefahr durch Cyber-Attacken und eine zunehmende Internationalisierung der Konzernstrukturen. Mit einer klaren Message am Ende des Interviews: Datenschutz ist heute ein zentraler Bestandteil eines wirksamen Compliance-Management-Systems in Unternehmen. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Herr Dr. Christoph Ritzer ist Rechtsanwalt und Partner bei Norton Rose LLP. Er ist seit über 16 Jahren auf Datenschutz- und Technologierecht spezialisiert und gilt als einer der führenden deutschen Anwälte im Datenschutz und bei der Beratung zu Cyber-Vorfällen. Herr Dr. Ritzer ist telefonisch unter +49 69 505096241 oder per E-Mail unter christoph.ritzer@nortonrosefulbright.com erreichbar. Hier geht’s zum ersten Podcast-Interview mit Dr. Ritzer „Datenschutz in Zeiten von Corona / Covid-19“: https://criminal-compliance.podigee.io/2-cr Hier geht’s zum Podcast-Interview mit Dr. Ritzer „Bußgeldzumessung bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung“: https://criminal-compliance.podigee.io/120-cr Hier geht’s zur Folge „Update: Umsetzung eines IT-Sicherheitskonzepts“: https://criminal-compliance.podigee.io/258-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
30 Minuten
Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Generalunternehmerhaftung? Definitiv nicht unbedenklich Typischerweise trägt jeder die Verantwortung für eigene Verstöße. Anders im Bau: Zahlt der Subunternehmer für seine gewerblichen Mitarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge oder Beiträge an die BG Bau, kann dies dazu führen, dass der Generalunternehmer dieses Versäumnis der Zahlung der Sozialversicherungsbeträge nachholen muss. Und diese Nachzahlungen können teuer werden. Aber kann man sich davor schützen? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast betrachten Dr. Christian Rosinus und seine Gästin Rechtsanwältin Antje Klötzer-Assion die Generalunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3a SGB IV, § 150 Abs. 3 SGB IV. Erfahren Sie, in welchen Fällen es zur Haftung der Generalunternehmer kommen kann und wie man sich im Voraus durch Präqualifikation oder durch Einzelnachweise wie qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen absichern kann. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem richtigen Vorgehen, wenn der Haftungsbescheid bereits zugestellt wurde. Dr. Rosinus und Frau Klötzer-Assion decken in diesem Zusammenhang typische Behördenfehler auf und beleuchten, an welchen Stellen diese Bescheide rechtlich angreifbar sind. Zudem werfen sie einen Blick auf den Einfluss der Digitalisierung bei der Berufsgenossenschaft auf die Entwicklung der Generalunternehmerhaftung und erörtern, was bei diesem Thema für die Praxis noch wünschenswert wäre. Eine Folge nicht nur für Bauunternehmer, die spannende Einblicke in ein Thema bietet, das in der täglichen Praxis oft erst dann Beachtung findet, wenn der Ernstfall bereits eingetreten ist. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Antje Klötzer-Assion ist Rechtsanwältin und Diplom-Finanzwirtin (FH). Sie studierte berufsbegleitend zu einer Tätigkeit bei der Bundeszollverwaltung Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat in Frankfurt am Main. Seit 2004 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete zunächst in einer renommierten, auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Boutique, zwischen 2014 und 2020 als Partnerin. 2020 gründete sie die Kanzlei Klötzer-Assion. Sie ist ausschließlich im Bereich Strafrecht tätig. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Strafverteidigung und Beratung im Wirtschaftsstrafrecht. Frau Klötzer-Assion ist telefonisch unter +49 69 95 50 95 07 0 oder per E-Mail unter recht@kanzlei-kloetzer-assion.de erreichbar. Hier geht´s zum Urteil des SG Duisburg vom 28.2.25 – S 49 U 125/22: https://openjur.de/u/2515158.html Hier geht´s zum Urteil des LSG Bayern LSG München, Urteil v. 18.09.2024 – L 3 U 86: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-30270?hl=true Hier geht’s zur Folge „Strafrechtliche Haftung bei Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Die häufigsten Fallkonstellationen“: https://criminal-compliance.podigee.io/91-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
23 Minuten
Datei verschlüsselt – bitte Passwort eingeben Wenn Dateien plötzlich rätselhafte Endungen tragen und sich nur noch mit Passwörtern öffnen lassen, ist das oft das erste Anzeichen für einen digitalen Albtraum: Ein Ransomware-Angriff hat begonnen. Denn in der heutigen Zeit sind Cyberangriffe längst keine abstrakte Bedrohung mehr, sondern bittere Realität für viele Unternehmen jeder Größe. Doch viele Unternehmen wissen gar nicht, wie man sich in dieser Situation richtig verhält. Und vor allem: Stellt die Zahlung von Lösegeld vielleicht das größere Risiko als der eigentliche Angriff dar? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcasts betrachtet Rechtsanwältin Mirjam Steinfeld die verschiedenen Herausforderungen bei Ransomware-Angriffen. Dabei spielt nicht nur die Strafbarkeit der Angreifer eine Rolle, sondern auch die potenziellen strafrechtlichen Risiken für betroffene Unternehmen und deren Verantwortliche. Neben der rechtlichen Analyse gibt Frau Steinfeld auch wertvolle Praxistipps und zeigt auf, wie sich Unternehmen und deren Verantwortliche im Ernstfall richtig verhalten. Ein fundierter Einblick in den Umgang mit Ransomware-Angriffen, der verdeutlicht, warum Unternehmen sich nicht nur durch technische Schutzmechanismen auf solche Angriffe vorbereiten, sondern erst eine ganzheitliche Compliance-Strategie die notwendige Rechtssicherheit im Ernstfall garantiert. Hier geht’s zur Folge „Wirtschaftskriminelle Vereinigungen“ https://criminal-compliance.podigee.io/248-cr Hier geht’s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Ethical Hacking“ https://criminal-compliance.podigee.io/289-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
15 Minuten
Cybersecurity ist Chefsache. Cyberangriffe sind längst kein abstraktes Risiko mehr, sondern bestimmen das tägliche Nachrichtengeschehen. Seit dem 6. Dezember 2025 ist das NIS 2-Umsetzungsgesetz in Kraft. Damit werden die europäischen Vorgaben zur Netzwerk- und Informationssicherheit in deutsches Recht überführt – mit weitreichenden Folgen für die Wirtschaft. Betroffen sind nicht mehr nur die klassischen Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), sondern nun auch andere Einrichtungen in Deutschland. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist dadurch erheblich vergrößert. In dieser Folge des „Criminal Compliance Podcast“ bespricht Dr. Mathias Grzesiek die konkreten Auswirkungen für die Praxis. Neben den neuen Pflichten, die auf Geschäftsleitungen nun zukommen erfahren Sie, wie das Registrierungsverfahren abläuft und welche empfindlichen Sanktionen bei Verstößen drohen. Ein besonderer Praxisfokus liegt auf typischen Compliance-Risiken, etwa der rechtzeitigen Registrierung beim BSI, der Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation und dem „Faktor Mensch“ als Sicherheitslücke. Zum Abschluss spricht Dr. Mathias Grzesiek über konkrete Handlungsempfehlungen, wie Unternehmen jetzt strukturiert vorgehen könnten. Hier geht’s zur Folge „Cyber Resilience“: https://criminal-compliance.podigee.io/141-cr Hier geht´s zu unserer vorigen Folge zur NIS2-Richtlinie „Aktuelle Entwicklungen und Handlungserfordernisse im Bereich der Cybersecurity“: https://criminal-compliance.podigee.io/160-cr Hier geht‘s zur Folge Cybersicherheit im Gesundheitswesen: https://criminal-compliance.podigee.io/200-cr Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Ethical Hacking“: https://criminal-compliance.podigee.io/289-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
9 Minuten
Ebenso komplex wie das deutsche Steuersystem? Das Steuerstrafverfahren! Sobald die Steuerfahndung an die Tür klopft, geht es häufig nicht mehr nur um steuerliche Nachfragen, sondern um strafrechtliche Ermittlungen mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. In dieser Folge des „Criminal Compliance Podcast“ widmet sich Dr. Christian Rosinus den Grundlagen und Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens. Dabei geht er in gebotener Kürze auf die gesetzlichen Grundlagen ein und erklärt, wie es in der Praxis typischerweise zu einem solchen Verfahren kommt. Ein besonderer Fokus liegt auf den Zuständigkeiten: Wer ermittelt bei Steuerstraftaten, welche Rolle spielen Finanzamt, Bußgeld- und Strafsachenstelle, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft und wie greifen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden ineinander? Dabei wird deutlich, warum das Steuerstrafverfahren eine besondere Schnittstelle zwischen Besteuerungsverfahren und Strafverfahren darstellt. Ein weiterer zentraler Punkt ist der entscheidende Übergang von der steuerlichen Mitwirkungspflicht zum strafrechtlichen Schweigerecht. In diesem Zusammenspiel gibt Dr. Rosinus praxisrelevante Tipps, zeigt die Chancen einer durchdachten Verteidigungsstrategie für die Betroffenen auf und beleuchtet die verschiedenen Verfahrensausgänge des Steuerstrafverfahrens. Eine Folge für alle, die von den Besonderheiten dieses speziellen Strafverfahrens nicht überrascht werden wollen. Hier geht‘s zur Folge „Umsatzsteuerrecht und Strafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/47-rosinusonair Hier geht‘s zur Folge „Kauf von Steuerdaten aus Dubai - Auswertung sogenannter "Steuer-CDs"“ https://criminal-compliance.podigee.io/60-rosinusonair Hier geht‘s zur Folge „Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Risiken für Familienunternehmen und Familienunternehmern“ https://criminal-compliance.podigee.io/124-cr Hier geht‘s zur Folge „Steuerhinterziehung und Kryptowährungen“ https://criminal-compliance.podigee.io/161-cr Hier geht‘s zur Folge „Internal Investigations im Steuerstrafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/213-cr Hier geht‘s zur Folge „Steuerpflichten von Influencern“ https://criminal-compliance.podigee.io/270-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
15 Minuten
AWV und AWG – die möglicherweise teuerste Gebühr für Auslandszahlungen In einer globalisierten Wirtschaft sind grenzüberschreitende Finanzströme Standard, bergen jedoch oft unterschätzte rechtliche Fallstricke. Was viele Unternehmen als reine Routine in der Buchhaltung betrachten, kann schnell zu einer handfesten Compliance-Herausforderung werden, sobald die Behörden anklopfen. Doch ab wann genau wird eine einfache Überweisung eigentlich meldepflichtig? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast beleuchtet Dr. Arthur Leonhardt die Pflichten nach § 67 AWV und drohende Rechtsfolgen bei Verstößen. Im Fokus dieser Folge stehen neben dem allgemeinen Anwendungsbereich auch komplexere Konstellationen, wie bei Transaktionen mit Kryptowerten. Ein ebenso entscheidender Punkt ist die Frage, wann § 67 AWV Ausnahmen von der Meldepflicht macht, etwa bei der Bagatellgrenze. Zudem erfahren Sie, welche Geldbußen oder sonstigen Folgen bei einem Verstoß drohen und wie Sie diese durch eine „Selbstanzeige“ nach § 22 Abs. 4 AWG unter Umständen noch abwenden können. Ein kompakter Überblick für alle, die im internationalen Zahlungsverkehr rechtssicher agieren wollen. Hier geht’s zum Voting für den Jurios-Podcast-Preis: https://strawpoll.com/7MZ0k3r1mgo Hier geht‘s zur Folge „Sanction options under German criminal law“ https://criminal-compliance.podigee.io/157-ct Hier geht‘s zur Folge „Sanktionsrechtliche Hinweispflichten“ https://criminal-compliance.podigee.io/277-cr Hier geht‘s zur Folge „Russland-Sanktionspaket der EU“ https://criminal-compliance.podigee.io/286-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
12 Minuten
Schärfer, europäischer, sanktionsstärker: Wohin das Umweltstrafrecht steuert In dieser Folge spricht Dr. Leonhardt mit Frau Rechtsanwältin Margarete Odinius über den Referentenentwurf des BMJV zur Reform des Umweltstrafrechts vom 17. Oktober 2025. Zu Beginn gibt Frau Odinius einen Einblick in die Erscheinungsformen der Umweltkriminalität bevor die Interviewpartner näher auf die europäische Umweltstrafrechtrichtlinie (EU) 2024/1203 vom 30. April 2024 eingehen. Konkret geht es um die Ziele der Richtlinie, zentrale Neuerungen und die Rolle Deutschlands im Abstimmungsverfahren. Im Anschluss ordnet Frau Odinius den BMJV-Referentenentwurf vom 17. Oktober 2025 zur Umsetzung der Umweltstrafrechtrichtlinie ein. Dabei handelt es sich um eine grundlegende Reform des deutschen Umweltstraf- sowie Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie zeigt die geplanten Änderungen konkret auf und erläutert, welche sanktionsrechtlichen Folgen diese für die Unternehmenspraxis bedeuten. ** In eigener Sache: Dank Ihrer zahlreichen Nominierungen hat es der Criminal Compliance Podcast in das Voting-Verfahren des JURios Podcast-Preises geschafft. Jetzt zählt Ihre Stimme: Abstimmung bis zum 31. Januar 2026. Zum Voting (Kategorie 2): https://strawpoll.com/7MZ0k3r1mgo. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! ** Hier gehts zum Referentenentwurf des BMJV vom 17. Oktober 2025 zur Reform des Umweltstrafrechts: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Umweltstrafrecht.html?nn=110490 Hier geht‘s zur europäischen Umweltstrafrechtsrichtlinie (EU) 2024/1203 vom 30. April 2024: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32024L1203 Hier geht’s zur Folge „Umweltrecht und Umweltstrafrecht“: https://criminal-compliance.podigee.io/127 Dr. Leonhardt im Gespräch mit: Frau Odinius ist Rechtsanwältin und Senior Associate bei Clifford Chance. Sie berät Unternehmen sowie Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und der Compliance in der Praxisgruppe White Collar Regulatory & Compliance. Ihr Fokus liegt dabei auf der Verteidigung von Unternehmen in staatsanwaltschaftlichen und finanzbehördlichen Ermittlungsverfahren, der Durchführung interner Untersuchungen sowie der Beratung zu verwaltungsstrafrechtlichen Risiken. Frau Odinius ist erreichbar unter +496971991404 und margarete.odinius@cliffordchance.com. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
9 Minuten
Ab jetzt wird es ernst – die Beschuldigtenstellung im Strafverfahren Die Beschuldigtenstellung markiert einen entscheidenden Wendepunkt in jedem Strafverfahren. In dieser Folge unserer Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A–Z“ erläutert Dr. Christian Rosinus, ab welchem Zeitpunkt dieser Status greift und welche weitreichenden Rechte und Pflichten damit einhergehen, etwa das Schweigerecht und die Akteneinsicht. Ebenso wichtig wie die Kenntnis der eigenen Rechte ist das Verständnis der Abgrenzung zwischen Zeugen- und Beschuldigtenstellung, zumal dies für die spätere Verwertbarkeit von Aussagen entscheidend sein kann. Gleichermaßen greift Dr. Christian Rosinus die relevante Frage auf, warum anfängliches Schweigen und die sofortige Einschaltung eines Anwalts keine Überreaktion, sondern oftmals eine strategische Notwendigkeit sind. Eine Folge mit klaren Handlungsempfehlungen für alle, die sich mit strafrechtlichen Ermittlungen konfrontiert sehen könnten. Hier geht’s zum Voting für den Jurios-Podcast-Preis: https://jurios.de/ Hier geht‘s zur Folge „Abschnitte eines Wirtschaftsstrafverfahrens“ https://criminal-compliance.podigee.io/10-rosinusonair Hier geht‘s zur Folge „Zeugen im Strafverfahren: Was sind Ihre Rechte und Pflichten und wie können Sie die drei größten Fehler vermeiden?“ https://criminal-compliance.podigee.io/16-rosinusonair Hier geht‘s zur Folge „Storytelling im Strafverfahren“ https://criminal-compliance.podigee.io/119-cr Hier geht‘s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Akteneinsicht“ https://criminal-compliance.podigee.io/284-cr Hier geht‘s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Vermögensarrest“ https://criminal-compliance.podigee.io/285-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
33 Minuten
***Hier noch einmal alle Informationen zum JURA-Podcast-Preis von JURios: https://www.linkedin.com/posts/jurios_jura-podcast-preis-activity-7413119439287611392-WgTh/?utm_medi%E2%80%A6 So einfach geht die Nominierung: E-Mail an info@jurios.de Betreff: „Nominierung JURios-Preis" Text: „Ich nominiere den Criminal Compliance Podcast als besten Jura-Podcast 2025." Deadline für die Nominierung: 15. Januar 2026 Voting: 16. bis 31. Januar 2026 Danke für Ihre Unterstützung. Jede Stimme zählt.*** Cum-Cum, Cum-Ex, Steuer(straf-)recht ist komplex In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Christian Jehke über sogenannte Cum-Cum-Geschäfte und deren steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Einordnung. Zunächst erklärt Prof. Jehke, was unter Cum-Cum-Geschäften grundsätzlich zu verstehen ist und grenzt diese von Cum-Ex-Geschäften ab. Dabei geht er auf die zwei wesentlichen Schwerpunkte der Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte ein: das wirtschaftliche Eigentum nach § 39 AO und den Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO. Dr. Rosinus und Prof. Jehke sprechen auch über die Entwicklungen in der steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung. Dabei gehen sie insbesondere auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) und den Beschwerdebeschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) ein. Hier geht‘s zum Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000859 Hier geht‘s zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000389 Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/144-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Herr Prof. Dr. Christian Jehke ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB. Er berät Mandanten unter anderem im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, bei Internal Investigations und im Bereich Tax Compliance und Risikomanagement. Seit 2019 ist er Honorarprofessor für steuerliches Verfahrensrecht, Finanzprozessführung und Steuerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Herr Prof. Dr. Jehke ist erreichbar unter christian.jehke@fgs.de und +49 30 210020-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
20 Minuten
Unser Jahresrückblick 2025 – Top 3 Episoden Zu Beginn des neuen Jahres blicken wir auf unsere Top 3 Folgen aus 2025 zurück. Heute geht es weiter mit unserem Platz 2: Whistleblower im Fokus: Was hat das Hinweisgeberschutzgesetz bisher bewirkt – und wo hakt es noch? Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ziehen Dr. Rosinus und Dr. Altenbach ein Zwischenfazit und werfen einen Blick auf dessen Umsetzung in der Praxis. Sie analysieren die seither eingetretenen Entwicklungen und beleuchten aktuelle Diskussionspunkte. Zudem gehen sie auf erste Gerichtsentscheidungen sowie Strafverfahren ein, die im Zusammenhang mit dem HinSchG stehen. Hier geht’s zur Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 HinSchG https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/111/VO Hier geht‘s zur Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 11. November 2024, Az. 7 SLa 306/24 (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3cdd9634-1e23-4489-8a32-31823f9df5f0), die die Frage betrifft, was der Mitarbeitende in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen muss, um sich auf das Benachteiligungsverbot nach dem HinSchG berufen zu können. Hier geht‘s zur Entscheidung des ArbG Hamm vom 16. Februar 2024, Az. 2 Ca 1229/23 (https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html) zur Voraussetzung der Nutzung der Meldestelle zur Erlangung des besonderen Schutzes nach dem HinSchG. Hier geht‘s zur Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024 (https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8363.htm), die die Frage betrifft, ob eine anonyme Meldung über ein Hinweisgebersystem Grundlage für einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss sein kann. Hier geht’s zur Folge Nr. 40 „Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes“ https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 99 „Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 105 „Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs“ https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht’s zur Folge Nr. 136 „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens“ https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht’s zur Folge Nr. 156 „Gesetzgebungsupdate: Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz Hier geht’s zur Folge Nr. 159 „Ordnungswidrigkeiten im Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/159-ordnungswidrigkeitenvorschriften Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach, CEO und Rechtsanwalt der LegalTegrity GmbH, ist ein Compliance-Experte mit einer Leidenschaft für Integrität und Innovation. Als Anwalt im Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten Compliance-Spezialisten. Sein Interesse an Digitalisierung in Verbindung mit Compliance und Mittelstand mündete in der Gründung des Legal Tech Unternehmens LegalTegrity. Dr. Thomas Altenbach ist erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder unter +49 69 348 713 390. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
27 Minuten
Unser Jahresrückblick 2025 – Top 3 Episoden Zum Abschluss des Jahres blicken wir auf unsere Top 3 Folgen aus 2025 zurück. Heute beginnen wir mit unserem Platz 3: Red Notice: Und plötzlich droht die Auslieferung? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Rosinus mit Rechtsanwalt Sören Schomburg über die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol. Herr Schomburg erläutert, wie Interpol organisatorisch und finanziell aufgestellt ist und welche Ziele die Organisation verfolgt. Im Anschluss gibt er einen Überblick über die wichtigsten Instrumente, insbesondere das Ersuchen um Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung (Red Notice). Gemeinsam erörtern sie, welche konkreten Folgen eine Red Notice für betroffene Mandanten haben kann und welche Verteidigungsstrategien in Betracht kommen. Zum Abschluss geht es um Kritikpunkte an Interpol, etwa politische Instrumentalisierung und strukturelle Defizite, sowie mögliche Reformansätze. Hier geht‘s zur Interpol-Website: https://www.interpol.int Hier geht‘s zu den wichtigsten rechtlichen Regelungen zur Arbeit von Interpol, z.B. die „Constitution of ICPO–Interpol“, die „Interpol General Regulations“ und die „Rules on the Processig of Data“: https://www.interpol.int/Who-we-are/Legal-framework/Legal-documents Hier geht´s zur Folge Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung und Interpol Red Notice: https://criminal-compliance.podigee.io/55-cr Hier geht´s zur Folge Die Europäische Staatsanwaltschaft: https://criminal-compliance.podigee.io/72-cr Hier geht´s zur Folge Rechtshilfe und Auslieferung: https://criminal-compliance.podigee.io/227-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Rechtsanwalt Sören Schomburg ist Partner der Kanzlei Knauer& und Strafverteidiger im internationalen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Er verteidigt Mandanten in Auslieferungsverfahren, bei Interpol-Fahndungen und im Rahmen internationaler Rechtshilfe. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Begleitung grenzüberschreitender interner Untersuchungen sowie der strafprozessualen Beratung bei Durchsuchungen und IT-Beschlagnahmen. Neben seiner anwaltlichen Praxis ist er als Fachautor und Referent zu Themen wie Interpol, Europäischer Haftbefehl und internationaler Strafrechtshilfe aktiv. Sören Schomburg ist erreichbar unter schomburg@knauer-partner.de oder unter +49 30 94852070-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com