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  4. Rechtsprechungsupdate: Europäisches Unternehmensstrafrecht
Unternehmen im Visier – auch ohne namentlichen Schuldigen Lange
galt im deutschen Unternehmensstrafrecht das Prinzip: Ohne
identifizierten Schuldigen keine Unternehmenssanktion. Eine
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Januar 2026
stellt genau dieses Prinzip grundlegend in Frage. Dr. Christian
Rosinus nimmt in diesem Rechtsprechungsupdate die EuGH-Entscheidung
zu Verstößen österreichischer Banken gegen geldwäscherechtliche
Sorgfaltspflichten unter die Lupe. Der EuGH stellt klar:
Juristische Personen sind eigenständige Normadressaten und ein
schuldhaftes Verhalten einer natürlichen Person kann keine
Voraussetzung für Sanktionen mehr sein. Die Entscheidung reiht sich
in die Linie ein, die der EuGH bereits mit „Deutsche Wohnen" im
Datenschutzrecht aufgezeigt hat, und bringt neuen Rückenwind in die
Debatte um ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht in
Deutschland. Erfahren Sie außerdem, was die Entscheidung konkret
für §§ 30 und 130 OWiG bedeutet und welche Compliance-Strukturen in
Zukunft wirklich zählen. Hier geht es zur Entscheidung des EuGH vom
29. Januar 2026 - C 291/24:
https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0291-24-00000000RP-01-P-01-3404521/ARRET/314896-DE-1-html
Hier geht´s zur Folge „Die Zukunft der Unternehmensverteidigung
nach dem Verbandssanktionengesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/22-rosinusonair Hier geht´s
zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Unternehmensgeldbußen im
Datenschutzrecht“
https://criminal-compliance.podigee.io/153-new-episode Hier geht´s
zur Folge „Unternehmenssanktionsrecht – nicht gekommen und doch
geblieben?“ https://criminal-compliance.podigee.io/165-neue-episode
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„Rechtsprechungsupdate: Europäisches Unternehmensstrafrecht“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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