Podcaster
Episoden
13.04.2026
13 Minuten
In dieser Folge, die am 13 April 2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine bahnbrechende neue Entscheidung des VG Hamburg:
Das VG Hamburg legt dem EuGH die Gretchenfrage des EU-Beihilferechts vor: Mussten Unternehmen für die Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen? Mit Beschluss vom 20. März 2026 (Az. 16 K 4919/22) widerspricht das VG Hamburg der NRW-Linie des OVG Münster und setzt das Verfahren aus, bis der EuGH entschieden hat. In dieser Folge ordnet Dennis Hillemann den Beschluss ein: Was hat das VG Hamburg entschieden, warum weicht es von der NRW-Rechtsprechung ab, und was bedeutet die Vorlage für laufende Schlussabrechnungen, Rückforderungen und Klageverfahren?
Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
Das VG Hamburg legt dem EuGH die Gretchenfrage des EU-Beihilferechts vor: Mussten Unternehmen für die Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen? Mit Beschluss vom 20. März 2026 (Az. 16 K 4919/22) widerspricht das VG Hamburg der NRW-Linie des OVG Münster und setzt das Verfahren aus, bis der EuGH entschieden hat. In dieser Folge ordnet Dennis Hillemann den Beschluss ein: Was hat das VG Hamburg entschieden, warum weicht es von der NRW-Rechtsprechung ab, und was bedeutet die Vorlage für laufende Schlussabrechnungen, Rückforderungen und Klageverfahren?
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09.04.2026
9 Minuten
In dieser Folge, die 9.4.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf die Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei den Überbrückungshilfen ein. Er erklärt, warum es dann zu einer Haftung der Gesellschafter kommen kann.
Haufe-Artikel: Haftung für Rückforderung von Coronahilfen bei GbR-Auflösung | Steuern | Haufe
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17.03.2026
43 Minuten
Das Widerspruchsverfahren bei den Corona-Überbrückungshilfen – Ein Leitfaden für Steuerberater und Unternehmer
Rückforderungsbescheid erhalten – und jetzt? Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg, erklärt Schritt für Schritt das Widerspruchsverfahren bei den Corona-Überbrückungshilfen. Praxisnah, mit konkreten Beispielen aus über hundert laufenden Verfahren. Stand: März 2026.
Die Folge beginnt mit der Ausgangslage: Ein negativer Bescheid liegt vor, die Rückforderung ist oft existenzbedrohend hoch – was tun? Dennis Hillemann erklärt, warum die Rechtsbehelfsbelehrung der erste und wichtigste Prüfpunkt ist, denn nicht in allen Bundesländern gibt es überhaupt ein Widerspruchsverfahren. Anschließend ordnet er das Widerspruchsverfahren rechtlich ein – als außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO – und erläutert, warum es weit mehr als eine Formalität ist: In dieser Phase wird der Sachverhalt geformt, auf den sich ein späteres Klageverfahren stützt.
Im Hauptteil geht es um die Praxis: Fristen und Formvorschriften bei der Einlegung, das bewährte dreistufige Vorgehen (fristwahrender Widerspruch, Akteneinsicht nach § 29 VwVfG, fundierte Begründung), die realistische Verfahrensdauer von oft zwölf bis achtzehn Monaten und die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO als zentraler Liquiditätsschutz. Dennis Hillemann erklärt außerdem, warum anwaltliche Begleitung im Widerspruchsverfahren sinnvoll ist, wie mit behördlichen Nachfragen umzugehen ist und was passiert, wenn der Widerspruchsbescheid vorliegt.
Die Folge schließt mit einer Übersicht zu den Kosten des Verfahrens und konkreten Handlungsempfehlungen für Unternehmer und Steuerberater, die jetzt mit Rückforderungen konfrontiert sind.
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Rückforderungsbescheid erhalten – und jetzt? Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg, erklärt Schritt für Schritt das Widerspruchsverfahren bei den Corona-Überbrückungshilfen. Praxisnah, mit konkreten Beispielen aus über hundert laufenden Verfahren. Stand: März 2026.
Die Folge beginnt mit der Ausgangslage: Ein negativer Bescheid liegt vor, die Rückforderung ist oft existenzbedrohend hoch – was tun? Dennis Hillemann erklärt, warum die Rechtsbehelfsbelehrung der erste und wichtigste Prüfpunkt ist, denn nicht in allen Bundesländern gibt es überhaupt ein Widerspruchsverfahren. Anschließend ordnet er das Widerspruchsverfahren rechtlich ein – als außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO – und erläutert, warum es weit mehr als eine Formalität ist: In dieser Phase wird der Sachverhalt geformt, auf den sich ein späteres Klageverfahren stützt.
Im Hauptteil geht es um die Praxis: Fristen und Formvorschriften bei der Einlegung, das bewährte dreistufige Vorgehen (fristwahrender Widerspruch, Akteneinsicht nach § 29 VwVfG, fundierte Begründung), die realistische Verfahrensdauer von oft zwölf bis achtzehn Monaten und die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO als zentraler Liquiditätsschutz. Dennis Hillemann erklärt außerdem, warum anwaltliche Begleitung im Widerspruchsverfahren sinnvoll ist, wie mit behördlichen Nachfragen umzugehen ist und was passiert, wenn der Widerspruchsbescheid vorliegt.
Die Folge schließt mit einer Übersicht zu den Kosten des Verfahrens und konkreten Handlungsempfehlungen für Unternehmer und Steuerberater, die jetzt mit Rückforderungen konfrontiert sind.
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11.03.2026
1 Stunde 49 Minuten
Über 58 Milliarden Euro hat der Bund während der Corona-Pandemie an Unternehmen ausgezahlt – als Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen, Neustarthilfen. Was damals als Rettung gedacht war, wird jetzt zum rechtlichen Risiko. Denn mehrere Verwaltungsgerichte haben entschieden: Die Förderprogramme verstoßen gegen EU-Beihilferecht. Die Folge kann die vollständige Rückzahlung sein – zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Auszahlung.
In dieser Folge erklärt Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg, was hinter dieser Entwicklung steckt. Er ordnet die aktuelle Rechtsprechung ein – vom OVG Münster über das VG Köln bis zum VG Düsseldorf – und erklärt, warum Bewilligungsbescheide, die nach dem 30. Juni 2022 erlassen wurden, nach Auffassung der Gerichte rechtswidrig sein können. Er erläutert die drei zentralen Konstruktionsfehler, die das VG Köln in den Förderprogrammen identifiziert hat, und was die sogenannte Alcan-Doktrin des EuGH für den Vertrauensschutz betroffener Unternehmen bedeutet.
Das Audiobuch richtet sich an drei Gruppen: an Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben und ihr Risiko einschätzen müssen. An Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die als prüfende Dritte Anträge eingereicht haben und ein eigenes Haftungsrisiko tragen. Und an Juristen, die sich in die beihilferechtliche Problematik einarbeiten wollen.
Hillemann gibt konkrete Handlungsempfehlungen: Welche Fristen laufen, warum voreilige Rückzahlungen ein Fehler sind, und weshalb jeder Schlussabrechnungsbescheid fachlich geprüft werden sollte. Die Rechtslage gibt er auf dem Stand vom 6. März 2026 wieder.
Dennis Hillemann vertritt bundesweit rund 1.000 Mandanten in Schlussabrechnungsverfahren und hat das Überbrückungshilfe-Netzwerk mit über 2.500 Mitgliedern gegründet.
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Das Audiobuch richtet sich an drei Gruppen: an Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben und ihr Risiko einschätzen müssen. An Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die als prüfende Dritte Anträge eingereicht haben und ein eigenes Haftungsrisiko tragen. Und an Juristen, die sich in die beihilferechtliche Problematik einarbeiten wollen.
Hillemann gibt konkrete Handlungsempfehlungen: Welche Fristen laufen, warum voreilige Rückzahlungen ein Fehler sind, und weshalb jeder Schlussabrechnungsbescheid fachlich geprüft werden sollte. Die Rechtslage gibt er auf dem Stand vom 6. März 2026 wieder.
Dennis Hillemann vertritt bundesweit rund 1.000 Mandanten in Schlussabrechnungsverfahren und hat das Überbrückungshilfe-Netzwerk mit über 2.500 Mitgliedern gegründet.
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10.03.2026
6 Minuten
In dieser Folge, die am 10.3.2026 erscheint, weist Dennis Hillemann auf drei aktuelle Rechtsentwicklungen hin:
- [ ] Coronabedingter Umsatzeinbruch ab 4/2022 - NBank verneint häufig
- [ ] Analoge Anwendung der Regeln des Unternehmensverbunds als neue Entwicklung
- [ ] Konsolidierung eines Unternehmensvebrunds - Verlust KMU-Eigenschaft
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- [ ] Analoge Anwendung der Regeln des Unternehmensverbunds als neue Entwicklung
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Über diesen Podcast
Recht im Ohr ist der Podcast mit Dennis Hillemann, Fachanwalt für
Verwaltungsrecht und Partner einer internationalen
Wirtschaftskanzlei. Dennis spricht in diesem Podcast über aktuelle
Themen aus dem Bereich Recht, Politik und Technologie und gibt
Empfehlungen ab zum Studium und zum Vorgehen als Unternehmer/in. Er
freut sich über jeden Austausch. Themen wie Blockchain,
Digitalisierung, Govtech, Greentech, Fördermittel, Verfassungsrecht
stehen im Mittelpunkt.
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