Überbrückungshilfe und Insolvenz - keine Nachzahlung

Überbrückungshilfe und Insolvenz - keine Nachzahlung

vor 2 Tagen
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Beschreibung

vor 2 Tagen

In dieser Folge, die am 24. Juli 2026 erscheint, geht Dennis
Hillemann auf die Überbrückungshilfe in der Insolvenz ein. Er
erklärt, warum ein insolventes Unternehmen weder eine Bewilligung
und Auszahlung noch eine Nachzahlung aus der Schlussabrechnung
beanspruchen kann und warum die Insolvenz als
subventionserhebliche Tatsache unverzüglich anzuzeigen ist.





Haufe-Artikel: Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch
auf Auszahlung | Steuern | Haufe


Dennis Hillemann auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman





Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de





Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen





Kontaktdaten Dennis Hillemann:





Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





www.advant-beiten.com


Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
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