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Beschreibung
vor 2 Tagen
In dieser Folge, die am 24. Juli 2026 erscheint, geht Dennis
Hillemann auf die Überbrückungshilfe in der Insolvenz ein. Er
erklärt, warum ein insolventes Unternehmen weder eine Bewilligung
und Auszahlung noch eine Nachzahlung aus der Schlussabrechnung
beanspruchen kann und warum die Insolvenz als
subventionserhebliche Tatsache unverzüglich anzuzeigen ist.
Haufe-Artikel: Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch
auf Auszahlung | Steuern | Haufe
Dennis Hillemann auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennis Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
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