Soforthilfe: Rückforderungsansprüche verjähren nicht - VG Köln schockt Unternehmen

Soforthilfe: Rückforderungsansprüche verjähren nicht - VG Köln schockt Unternehmen

vor 16 Stunden
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Beschreibung

vor 16 Stunden

In dieser Folge, die am 15.6.2026 erscheint, geht Dennis
Hillemann auf eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln
ein: Mit (bisher nicht rechtskräftigem) Urteil vom 29. mai 2026
(Az. 16 K 2257/26) hat das VG Köln entschieden, dass
Rückforderungsansürüche der Behörden bei der Soforthilfe
praktisch nie verjähren. Damit weicht es auch ab von einer
früheren Entscheidung. Was sind die Hintergründe? Das erklärt
Dennis Hillemann in dieser neuen Folge.





Dennis Hillemann auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman





Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de 





Dennis Hillemann auf Substack: hillemann.substack.vom





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Kontaktdaten Dennls Hillemann:





Rechtsanwalt Dennis Hillemann


c/o Rechtsanwälte Advant Beiten


Neuer Wall 72


20354 Hamburg


E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com





www.advant-beiten.com;


Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
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