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Beschreibung
vor 16 Stunden
In dieser Folge, die am 15.6.2026 erscheint, geht Dennis
Hillemann auf eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln
ein: Mit (bisher nicht rechtskräftigem) Urteil vom 29. mai 2026
(Az. 16 K 2257/26) hat das VG Köln entschieden, dass
Rückforderungsansürüche der Behörden bei der Soforthilfe
praktisch nie verjähren. Damit weicht es auch ab von einer
früheren Entscheidung. Was sind die Hintergründe? Das erklärt
Dennis Hillemann in dieser neuen Folge.
Dennis Hillemann auf LinkedIn:
https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman
Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:
www.überbrückungshilfe-netzwerk.de
Dennis Hillemann auf Substack: hillemann.substack.vom
Mehr Beiträge finden Sie hier:
https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen
Kontaktdaten Dennls Hillemann:
Rechtsanwalt Dennis Hillemann
c/o Rechtsanwälte Advant Beiten
Neuer Wall 72
20354 Hamburg
E-Mail: dennis.hillemann@advant-beiten.com
www.advant-beiten.com;
Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132
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