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Seit dem 2. August gilt sie: die KI-Kennzeichnungspflicht aus der
EU-KI-Verordnung – bußgeldbewehrt mit bis zu 15 Millionen Euro oder
3 Prozent des Weltumsatzes. Betroffen ist fast jeder, der KI
einsetzt: der Chatbot auf der Website, das KI-Bild in der Werbung,
der automatisierte Newsletter. Diese Folge räumt außerdem das
größte Missverständnis ab: Eine Nachrüstpflicht für Altinhalte zum
2. Dezember gibt es nicht – das Datum betrifft die Hersteller
generativer Systeme, nicht deren Nutzer. Was für Ihren Bestand
wirklich gilt, welche Text-Ausnahme trotzdem fast jeden betrifft –
und warum in der Regulierung eine Positionierungschance steckt:
Wenn Künstlichkeit gekennzeichnet wird, wird das Echte zum
Premiumsignal.
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„Die KI-Kennzeichnungspflicht ist da“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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