Das Ende der goldenen Brücke – die Selbstanzeige vor dem Aus

Das Ende der goldenen Brücke – die Selbstanzeige vor dem Aus

vor 5 Tagen
Der Aktionsplan gegen Steuerkriminalität will die strafbefreiende Selbstanzeige kippen. Was noch gilt, wer jetzt handeln muss – und warum Hektik der teuerste Fehler wäre.
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Beschreibung

vor 5 Tagen
Sonderfolge, weil sich etwas bewegt, das nicht auf den regulären
Dienstag warten sollte: Mitte Juli haben Bundesfinanzminister
Klingbeil und Bundesjustizministerin Hubig einen Aktionsplan gegen
Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt – 26 Maßnahmen, und eine
davon hat es in sich: Die strafbefreiende Selbstanzeige, seit 1919
die goldene Brücke zurück in die Ehrlichkeit, soll in ihrer
heutigen Form abgeschafft werden. Flankiert von einem
Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung mit bis zu 15
Jahren Freiheitsstrafe. Wichtig: Noch ist nichts davon Gesetz – §
371 AO gilt unverändert, und genau dieses Zeitfenster ist der Kern
dieser Folge. Wer alte Sachverhalte hat, sollte sie jetzt geordnet
prüfen – nicht in Panik, sondern mit System. Mit Praxisfall,
Lage-Sortierung und der Herkunftsakte als Werkzeug.
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