Folge 41 - Mandantenunterlagen nicht herausgeben: Können sich Steuerberater:innen strafbar machen?

Folge 41 - Mandantenunterlagen nicht herausgeben: Können sich Steuerberater:innen strafbar machen?

vor 1 Tag
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Beschreibung

vor 1 Tag
Mandantenunterlagen nicht herausgeben: Können sich
Steuerberater:innen strafbar machen? Fließtext: Müssen
Steuerberater:innen Mandantenunterlagen an die Abgabenbehörde
herausgeben, oder schützt sie die berufliche
Verschwiegenheitspflicht? In dieser Folge von Tatort Steuern
beleuchtet Johannes Prillinger das Spannungsfeld zwischen der
Mitwirkungspflicht nach § 51 Abs. 1 lit. e FinStrG und der
Verschwiegenheitspflicht nach § 80 WTBG. Anhand konkreter
Praxisfälle zeigt er, wann die Nichtmitwirkung überhaupt
finanzstrafrechtlich relevant werden kann, welche
Mandantenunterlagen besonders geschützt sind und wo bei bereits
bestehenden Dokumenten, Kopien und Unterlagen für Selbstanzeigen
rechtliche Graubereiche liegen. Außerdem geht es darum, wie
Steuerberater:innen reagieren können, wenn mit einem
Finanzstrafverfahren Druck zur Herausgabe von Unterlagen aufgebaut
wird. Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen freut sich unser
Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an
johannes.prillinger@leitnerleitner.com. Jetzt reinhören!
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