Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Tatort Steuern Podcast
  4. Folge 36 - Erste BFG-Entscheidung zu § 51b FinStrG: Was Praktiker und Praktikerinnen jetzt wissen müssen
Die erste veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzgerichts zu
§ 51b FinStrG ist da und sie hat erhebliche Auswirkungen für die
Praxis. Im Mittelpunkt stehen Scheinrechnungen, Konkurrenzfragen zu
§ 33 FinStrG, die Einordnung des § 51b als Dauerdelikt sowie
weitreichende Folgen für Verjährung und Strafbemessung. Anhand
eines aktuellen Falls rund um überhöhte Rechnungen und unrichtige
Vorsteuerabzüge analysiert Johannes Prillinger die zentralen
Aussagen der Entscheidung und zeigt auf, warum insbesondere die
Annahme eines Dauerdelikts finanzstrafrechtlich brisant sein kann.
Außerdem geht es um die Frage, wann § 51b neben klassischen
Verkürzungsdelikten anwendbar bleibt und welche praktischen
Konsequenzen sich daraus für Betriebsprüfungen, Selbstanzeigen und
Verteidigungsstrategien ergeben. Besonders spannend: Das BFG
entwickelt erstmals einen kreativen Ansatz zur Strafbemessung im
Zusammenspiel von § 51b und § 33 FinStrG. In den Shownotes: BFG
5.5.2026, RV/7300013/2026 Bei Fragen oder Feedback zu den Folgen
freut sich unser Experte Johannes Prillinger über eine Nachricht an
johannes.prillinger@leitnerleitner.com Jetzt reinhören!
Episode melden

„Folge 36 - Erste BFG-Entscheidung zu § 51b FinStrG: Was Praktiker und Praktikerinnen jetzt wissen müssen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz