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Beschreibung
vor 5 Tagen
Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute:
Neue Regeln in Urlaubsländern: GTÜ-Tipps von der ETA in
England bis zum Warnblinklicht in Spanien
Foto: die GTÜ Gesellschaft für Technische
Überwachung mbH
Die Vorfreude auf den Sommerurlaub wächst in diesen
Tagen. Doch bevor es losgeht, sollte man sich
mit den Vorschriften für den Straßenverkehr im Urlaubsland und in
Transitländern vertraut machen, betont die GTÜ Gesellschaft für
Technische Überwachung mbH.
Das gilt vor allem für Neuerungen rund um Maut,
Einreisebedingungen und Absicherung des Fahrzeugs bei Panne oder
Unfall. Es ist wichtig, aktuell informiert zu sein – sonst kann
es teuer werden. Die Prüforganisation GTÜ nennt vier
Beispiele.
Großbritannien:
In Großbritannien ist die elektronische Einreisegenehmigung
ETA (Electronic Travel Authorisation) als Folge des Brexits schon
seit April 2025 verpflichtend. Ab diesem Sommer kontrollieren die
Briten strenger als bisher auch Touristen, ob sie diese
Genehmigung haben. Sie lässt sich über eine Smartphone-App oder
das Verwaltungsportal www.gov.uk/eta beantragen. Das kostet 20
Pfund Sterling – rund 23 Euro.
Italien:
In Italien soll man seit dem 1. Juni 2026 einen Teil der
Autobahnmaut zurückerhalten, wenn man wegen einer Baustelle
erhebliche Zeit im Stau gestanden hat. Berechnet und beantragt
wird die Erstattung über eine App. Zu Beginn gilt die Regelung
aber nur für Autos mit italienischer Zulassung. Ob künftig auch
ausländische Fahrzeughalter davon profitieren, muss noch
entschieden werden.
Österreich:
In Österreich steht das „Pickerl“ auf der Windschutzscheibe vor
seinem Abschied. Ab dem kommendem Jahr wird die österreichische
Autobahnvignette nur noch digital vergeben. Das ist konsequent,
denn die Lösung hat sich längst bei den meisten Autofahrern
durchgesetzt. Aber Vorsicht: Es gibt aktuell zahlreiche Warnungen
vor gefälschten Webseiten für den Vignettenkauf. Am besten
erwirbt man diese daher ausschließlich direkt über den
Autobahnbetreiber Asfinag oder vertrauenswürdige deutsche
Anbieter wie das Mautportal des ADAC, rät die GTÜ.
Spanien:
Bei Pannen und Unfällen darf für in Spanien zugelassene
Fahrzeuge seit Januar 2026 kein Warndreieck mehr aufgestellt
werden. Stattdessen ist nun ein batteriebetriebenes
„V16“-Blinklicht vorgeschrieben. Wer mit dem eigenen Wagen nach
Spanien fährt, darf weiterhin das Warndreieck benutzen.
V16-Leuchten sind vor allem bei Dunkelheit und
schlechtem Wetter besser zu erkennen als das Warndreieck.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260701_kvp.mp3
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