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im Maschinen- und Anlagenbau
Beschreibung
vor 1 Tag
Ab 2027 gilt die neue Maschinenverordnung – und mit ihr rückt eine
Frage stärker in den Fokus: Darf der Hersteller seine Maschine
intern bewerten, oder muss eine notifizierte Stelle eingebunden
werden? In dieser Folge geht es um Hochrisikomaschinen im Sinne der
Maschinenverordnung. Wir erklären, welche Rolle Anhang I spielt,
warum zwischen Teil A und Teil B unterschieden werden muss und
weshalb die Einordnung nicht erst kurz vor der CE-Kennzeichnung
erfolgen sollte. Sie erfahren, wann eine interne
Konformitätsbewertung nicht mehr ausreicht, welche Folgen das für
Entwicklung, Nachweisführung und Projektplanung hat und wie
Hersteller frühzeitig prüfen können, ob ihr Produkt betroffen ist.
Außerdem zeigen wir, warum eine saubere Dokumentation der
Verfahrensentscheidung auch Jahre nach dem Inverkehrbringen wichtig
ist – etwa bei Kundenrückfragen, Marktüberwachung, Umbauten oder
internen Audits.
Frage stärker in den Fokus: Darf der Hersteller seine Maschine
intern bewerten, oder muss eine notifizierte Stelle eingebunden
werden? In dieser Folge geht es um Hochrisikomaschinen im Sinne der
Maschinenverordnung. Wir erklären, welche Rolle Anhang I spielt,
warum zwischen Teil A und Teil B unterschieden werden muss und
weshalb die Einordnung nicht erst kurz vor der CE-Kennzeichnung
erfolgen sollte. Sie erfahren, wann eine interne
Konformitätsbewertung nicht mehr ausreicht, welche Folgen das für
Entwicklung, Nachweisführung und Projektplanung hat und wie
Hersteller frühzeitig prüfen können, ob ihr Produkt betroffen ist.
Außerdem zeigen wir, warum eine saubere Dokumentation der
Verfahrensentscheidung auch Jahre nach dem Inverkehrbringen wichtig
ist – etwa bei Kundenrückfragen, Marktüberwachung, Umbauten oder
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