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vor 3 Tagen
Demokratie bedeutet Auswahl – doch was passiert, wenn politische
Gegner einfach juristisch „weggezaubert“ werden sollen? Die
Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein 1.500-seitiges
Gutachten vorgelegt, das belegen soll, dass die AfD verboten werden
muss. Hinter der GFF stehen einflussreiche Geldgeber wie die Open
Society Foundations und die Bertelsmann Stiftung; für das
AfD-Gutachten wurden zusätzlich Spenden aus der Öffentlichkeit
eingeworben. Doch bei genauerem Hinsehen wirft die Methodik Fragen
auf: Drei Millionen Texteinheiten wurden angeblich individuell
bewertet – eine Mammutaufgabe, die, wie die GFF selbst einräumt, in
Wirklichkeit von einer KI erledigt wurde. Nach welchen Kriterien
die KI die Belege gegen die AfD auswählte, wird jedoch nicht
offengelegt. Doch die Kritik an der Methodik des Gutachtens greift
zu kurz. Demokratie bedeutet, dass die Wähler die Richtung der
Politik vorgeben können – und dass sie auch für Änderungen
bestehender Gesetze eintreten dürfen. Kritiker sehen jedoch die
Tendenz, politische Veränderungsversuche der AfD oder auch der CDU
zunehmend mit juristischen Mitteln abzuwehren. Veränderungen oder
die Rücknahme linker Projekte sollen so als menschenunwürdig und
damit unzulässig dargestellt werden. Die GFF führt als Beleg für
die Verfassungsfeindlichkeit der AfD etwa an, dass diese die
schulische Inklusion abschaffen wolle – dies verstoße gegen die
Menschenrechte von Menschen mit Behinderung. Dabei ist die
Ausgestaltung der schulischen Inklusion zunächst eine
bildungspolitische Frage. Auch die Forderung, Gesetze zur
Transsexualität zurückzunehmen, wird als menschenrechtswidrig
bewertet. Dazu passt, dass die Grünen versuchen, die CDU-Reform des
Heizungsgesetzes mit Verweis auf das Klimaschutzurteil des
Bundesverfassungsgerichts zu stoppen. Doch wenn die Bürger keine
politischen Veränderungen mehr wählen dürfen – warum nennt man das
dann noch Demokratie? Diskutieren Sie mit: Ist ein Parteiverbot das
letzte Mittel zum Schutz der Verfassung oder der Anfang vom Ende
der demokratischen Auswahl?
Gegner einfach juristisch „weggezaubert“ werden sollen? Die
Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein 1.500-seitiges
Gutachten vorgelegt, das belegen soll, dass die AfD verboten werden
muss. Hinter der GFF stehen einflussreiche Geldgeber wie die Open
Society Foundations und die Bertelsmann Stiftung; für das
AfD-Gutachten wurden zusätzlich Spenden aus der Öffentlichkeit
eingeworben. Doch bei genauerem Hinsehen wirft die Methodik Fragen
auf: Drei Millionen Texteinheiten wurden angeblich individuell
bewertet – eine Mammutaufgabe, die, wie die GFF selbst einräumt, in
Wirklichkeit von einer KI erledigt wurde. Nach welchen Kriterien
die KI die Belege gegen die AfD auswählte, wird jedoch nicht
offengelegt. Doch die Kritik an der Methodik des Gutachtens greift
zu kurz. Demokratie bedeutet, dass die Wähler die Richtung der
Politik vorgeben können – und dass sie auch für Änderungen
bestehender Gesetze eintreten dürfen. Kritiker sehen jedoch die
Tendenz, politische Veränderungsversuche der AfD oder auch der CDU
zunehmend mit juristischen Mitteln abzuwehren. Veränderungen oder
die Rücknahme linker Projekte sollen so als menschenunwürdig und
damit unzulässig dargestellt werden. Die GFF führt als Beleg für
die Verfassungsfeindlichkeit der AfD etwa an, dass diese die
schulische Inklusion abschaffen wolle – dies verstoße gegen die
Menschenrechte von Menschen mit Behinderung. Dabei ist die
Ausgestaltung der schulischen Inklusion zunächst eine
bildungspolitische Frage. Auch die Forderung, Gesetze zur
Transsexualität zurückzunehmen, wird als menschenrechtswidrig
bewertet. Dazu passt, dass die Grünen versuchen, die CDU-Reform des
Heizungsgesetzes mit Verweis auf das Klimaschutzurteil des
Bundesverfassungsgerichts zu stoppen. Doch wenn die Bürger keine
politischen Veränderungen mehr wählen dürfen – warum nennt man das
dann noch Demokratie? Diskutieren Sie mit: Ist ein Parteiverbot das
letzte Mittel zum Schutz der Verfassung oder der Anfang vom Ende
der demokratischen Auswahl?
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