SPEZIAL EU-Regulierung | Sind alle fotorealistischen KI-Bilder Deepfakes?

SPEZIAL EU-Regulierung | Sind alle fotorealistischen KI-Bilder Deepfakes?

vor 1 Tag
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Beschreibung

vor 1 Tag

Die Spezialfolge zum EU-AI-Act, dem neuen "Code of Practice" und
den neuen EU-Guidelines. Zu Gast sind Alexandra Lechner (BFF,
DGPh, Female Fotoclub) und Marco Urban (freelens) aus der
Fotorat-Arbeitsgruppe "Technischer Fortschritt" und
BFF-Justiziarin Dorothe Lanc. Wir diskutieren mit unseren Gästen,
was künftig als Deepfake gilt und wie KI-generierte oder
KI-veränderte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Die Runde
klärt besonders, was das für Fotografierende, Bildbearbeitung,
Werbung und Journalismus bedeutet.


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Im KI-Podcast unterhalten sich Dr. ⁠⁠Jürgen Scriba⁠⁠, Leiter der
Arbeitsgruppe "Technischer Fortschritt" / Deutscher Fotorat und
⁠⁠Boris Eldagsen⁠⁠ (Mitglied der Arbeitsgruppe) mit wechselnden
Gästen über aktuelle Auswirkungen von KI auf Fotografie.





HIGHLIGHTS:


(00:00) - Ausgangspunkt ist die Frage, wann ein Bild als
„Deepfake“ gilt.

(03:25) - Diskutiert wird, wer als „Deployer“ gilt.

(06:13) - Der Deepfake-Begriff ist extrem weit gefasst: Wenn
etwas wie Realität aussieht, aber durch KI erzeugt oder verändert
wurde, kann es darunterfallen.

(08:29) - Dorothe differenziert: Nicht jede KI-Nutzung ist
automatisch kennzeichnungspflichtig, sondern erst, wenn eine
Täuschung über Realität möglich ist.

(11:04) - Journalistische Fotografie wird klar von Werbung
und kommerzieller Bildproduktion getrennt.

(15:22) - Boris fragt, ob ein fotorealistisches KI-Bild des
Pfälzerwaldes schon ein Deepfake ist. Die Antwort hängt
eigentlich vom Kontext ab.

(17:32) - Die Guidelines kennen Ausnahmen nur für Kunst und
Satire. Das bedeutet: KI-generierte Produktfotos, Werbemotive
oder Spots müssen vermutlich gekennzeichnet werden.

(20:42) - Die Runde warnt vor „Label Fatigue“: Wenn am Ende
alles gelabelt ist, nimmt niemand das Label noch ernst.

(23:19) - Alexandra beschreibt die Praxis: Kundinnen
verlangen oft stark optimierte Presse- und Unternehmensbilder.

(24:50) - Die Kennzeichnungspflicht ist verpflichtend, bei
Verstößen drohen Bußgelder. Dorothe kritisiert aber, dass Labels
wie „KI-modifiziert“ zu grob sind; sinnvoller wäre zu erklären,
was genau KI-generiert wurde.

(28:20) - Statt nur Logos ins Bild zu kleben, bräuchte es
nachvollziehbare Bearbeitungshistorien: Daraus könnten „Trust
Zones“ entstehen, in denen ein Foto wieder als Foto erkennbar
bleibt.

(29:23) - Der Begriff „Deepfake“ wird als unglücklich
kritisiert. Eigentlich sollte er für harte Täuschungen reserviert
bleiben, für kleinere KI-Eingriffe wäre ein präziserer Begriff
besser.

(31:02) - Boris erinnert daran, dass Werbung schon immer Fake
war. Die neue Frage ist nicht, ob Werbung echt ist, sondern wo
das Publikum noch Authentizität erwartet.

(33:51) - Authentizität wird paradoxerweise selbst zur
Marketingstrategie: Aber selbst ein verwackeltes Making-of kann
heute generiert werden. Wenn Regulierung nur an technischen
Werkzeugen hängt, läuft sie der Entwicklung immer hinterher.

(38:33) - KI-Anbieter sollen technische Kennzeichnungen,
Wasserzeichen und Prüftools bereitstellen. Diskutiert wird, ob
Labels wie „AI generated“ oder „AI manipulated“ sichtbar am Bild
erscheinen müssen.

(41:58) - Praktisch bleibt vieles ungeklärt: Fotografinnen
liefern ein Bild, Kundinnen schneiden es später zu, Metadaten
gehen verloren, Social-Media-Formate ändern alles. Deshalb wäre
eine geschützte Pipeline für Provenienzdaten wichtiger als ein
starres Logo im Bild.

(46:03) - Dorothe empfiehlt: KI-Nutzung dokumentieren. Also
Tool, Prompts, Bearbeitungsschritte und ausgelieferte
Kennzeichnung festhalten. Wichtig, falls später jemand fragt:
„War da KI drin?“

(52:25) - Kontrolle und Sanktionen sind offen. Behörden
müssen sich erst organisieren, aber Wettbewerber könnten nicht
gekennzeichnete KI-Kampagnen abmahnen lassen.

Fazit: Die Praxis bleibt unklar, Gerichte werden viel
auslegen müssen — gute Zeiten für Jurist*innen, schlechte für
einfache Antworten.




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