RBA406 Im Interview: Andreas Jaspers
vor 22 Stunden
Andreas Jaspers schildert seinen Weg vom Jurastudium über
Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz zur GDD, deren
Geschäftsführung er 1997 übernahm. Er spricht über seine heutige
Verbandsarbeit und plädiert für eine Stärkung des
Datenschutzbeauftragten.
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Beschreibung
vor 22 Stunden
Andreas Jaspers wird als Rechtsanwalt, Mitgeschäftsführer der
DSZ-Datenschutz-Zertifizierungsgesellschaft und Geschäftsführer der
GDD vorgestellt. Im Gespräch geht es um seinen beruflichen
Werdegang, seinen Alltag und darum, wie er zu dieser Funktion
gekommen ist. Er berichtet, dass ihn vor allem Sprache
interessierte; seine Leistungskurse waren Deutsch und Latein. Ein
Gespräch mit einem Jurastudenten habe sein Interesse an Jura
verstärkt. Studiert hat er Rechtswissenschaften in Bonn, als einer
der ersten Akademiker in seiner Familie. Zum Jurastudium sagt
Jaspers, dass es Disziplin erfordert habe, ihm aber auch half,
Sachverhalte sprachlich und strukturiert darzustellen. Früh zeigte
sich für ihn ein Bezug zum Arbeitsrecht. Schon im Referendariat
arbeitete er in einer Bonner Kanzlei mit arbeitsrechtlichem
Schwerpunkt und hielt zudem Fachvorträge zum Arbeitsrecht in den
neuen Bundesländern. Der Einstieg in den Datenschutz kam über eine
Stellenausschreibung der GDD. Er hatte zunächst nur einzelne Bezüge
aus dem Arbeitsrecht und wenig technisches Vorwissen. Erste
Berührungspunkte gab es im Studium durch eine Einführung in die
Rechtsinformatik. Später arbeitete er sich in das Thema ein und
bezeichnet den Beschäftigtendatenschutz bis heute als einen seiner
Schwerpunkte. Anfangs war die GDD klein und hatte nur wenige
Mitarbeiter. Jaspers begann dort zunächst in einer fachlichen
Funktion und übernahm dann mehrfach vertretungsweise die
Geschäftsführung. 1997 wurde er schließlich dauerhaft
Geschäftsführer. Seine Arbeit umfasst heute vor allem Organisation,
Verbandsarbeit und politische Kontakte, während die
Mitgliederberatung von weiteren Mitarbeitern übernommen wird. Zur
Entwicklung des Datenschutzrechts erklärt er, dass der betriebliche
Datenschutzbeauftragte historisch als Entbürokratisierung gedacht
war. Die DSGVO habe dann 2018 zu einem starken Anstieg von
Nachfrage, Beratungsbedarf und Mitgliedszahlen geführt. Heute
prägen zusätzlich KI-Verordnung, NIS2 und weitere Digitalgesetze
seine Arbeit. Jaspers spricht sich dafür aus, die Rolle des
Datenschutzbeauftragten in der DSGVO zu stärken statt sie
abzubauen. Eine bloße Streichung der Bestellpflicht würde aus
seiner Sicht nicht zur Entlastung führen. Am Ende lobt er die
sachliche und wohlwollende Herangehensweise des Gesprächs.
DSZ-Datenschutz-Zertifizierungsgesellschaft und Geschäftsführer der
GDD vorgestellt. Im Gespräch geht es um seinen beruflichen
Werdegang, seinen Alltag und darum, wie er zu dieser Funktion
gekommen ist. Er berichtet, dass ihn vor allem Sprache
interessierte; seine Leistungskurse waren Deutsch und Latein. Ein
Gespräch mit einem Jurastudenten habe sein Interesse an Jura
verstärkt. Studiert hat er Rechtswissenschaften in Bonn, als einer
der ersten Akademiker in seiner Familie. Zum Jurastudium sagt
Jaspers, dass es Disziplin erfordert habe, ihm aber auch half,
Sachverhalte sprachlich und strukturiert darzustellen. Früh zeigte
sich für ihn ein Bezug zum Arbeitsrecht. Schon im Referendariat
arbeitete er in einer Bonner Kanzlei mit arbeitsrechtlichem
Schwerpunkt und hielt zudem Fachvorträge zum Arbeitsrecht in den
neuen Bundesländern. Der Einstieg in den Datenschutz kam über eine
Stellenausschreibung der GDD. Er hatte zunächst nur einzelne Bezüge
aus dem Arbeitsrecht und wenig technisches Vorwissen. Erste
Berührungspunkte gab es im Studium durch eine Einführung in die
Rechtsinformatik. Später arbeitete er sich in das Thema ein und
bezeichnet den Beschäftigtendatenschutz bis heute als einen seiner
Schwerpunkte. Anfangs war die GDD klein und hatte nur wenige
Mitarbeiter. Jaspers begann dort zunächst in einer fachlichen
Funktion und übernahm dann mehrfach vertretungsweise die
Geschäftsführung. 1997 wurde er schließlich dauerhaft
Geschäftsführer. Seine Arbeit umfasst heute vor allem Organisation,
Verbandsarbeit und politische Kontakte, während die
Mitgliederberatung von weiteren Mitarbeitern übernommen wird. Zur
Entwicklung des Datenschutzrechts erklärt er, dass der betriebliche
Datenschutzbeauftragte historisch als Entbürokratisierung gedacht
war. Die DSGVO habe dann 2018 zu einem starken Anstieg von
Nachfrage, Beratungsbedarf und Mitgliedszahlen geführt. Heute
prägen zusätzlich KI-Verordnung, NIS2 und weitere Digitalgesetze
seine Arbeit. Jaspers spricht sich dafür aus, die Rolle des
Datenschutzbeauftragten in der DSGVO zu stärken statt sie
abzubauen. Eine bloße Streichung der Bestellpflicht würde aus
seiner Sicht nicht zur Entlastung führen. Am Ende lobt er die
sachliche und wohlwollende Herangehensweise des Gesprächs.
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