Die stille Macht hinter der Zapfsäule | Von Michael Hollister

Die stille Macht hinter der Zapfsäule | Von Michael Hollister

vor 1 Monat
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Beschreibung

vor 1 Monat

Ein Standpunkt von Michael Hollister.


Während Millionen Autofahrer den Preis an der Zapfsäule für eine
Art Naturgewalt halten - mal teurer, mal billiger, scheinbar dem
Weltmarkt ausgeliefert -, hat sich in Düsseldorf ein Vorgang
abgespielt, der die eigentliche Frage freilegt: Wer setzt diesen
Preis, und warum darf ausgerechnet die Behörde, die ihn prüfen
soll, nicht hinsehen? Am 30. April 2026 teilte das
Bundeskartellamt mit, dass ein Gericht seine bislang ehrgeizigste
Untersuchung des Kraftstoffgroßhandels vorläufig gestoppt hat.
Ausgebremst wurde das Amt nicht von einem Ölkonzern, sondern von
zwei Unternehmen, die mit Kraftstoff nicht einmal handeln: den
Preisinformationsdiensten Argus Media und S&P Global. Sie
melden, bewerten und veröffentlichen die Notierungen, an denen
sich der gesamte Markt orientiert. Und sie haben vor dem
Oberlandesgericht Düsseldorf durchgesetzt, dass sie dem
Kartellamt nicht offenlegen müssen, wer ihnen diese Preise
zuspielt.


Damit steht eine Frage im Raum, die weit über Deutschland
hinausreicht: Wer kontrolliert die privaten Institutionen, die
den Ölpreis faktisch herstellen - und was geschieht, wenn der
Staat versucht, ihnen auf die Finger zu schauen? Die Antwort, die
Düsseldorf zumindest vorläufig gibt, ist ernüchternd. Die
entscheidende Stufe der Preisbildung liegt im Halbschatten
zwischen privatem Geschäft und öffentlicher Funktion - und sie
verteidigt diesen Halbschatten mit einem Argument, das man dort
am wenigsten erwartet hätte: der Pressefreiheit. Es ist die
stille Macht hinter der Zapfsäule, und sie hat in der ersten
Runde gewonnen.


Es lohnt sich, diesen Fall ernst zu nehmen, gerade weil er auf
den ersten Blick technisch wirkt. Hinter den Paragrafen verbirgt
sich eine Machtfrage, die jeden betrifft, der tankt, heizt oder
Waren kauft, deren Transport am Dieselpreis hängt. Und sie
verbirgt sich gut: kein spektakulärer Skandal, keine geständigen
Konzernchefs, sondern ein Eilbeschluss, eine Handvoll
Aktenzeichen und ein Begriff - Quellenschutz -, der hier eine
Bedeutung annimmt, die seine Erfinder kaum vorgesehen haben.


Vom Bohrloch zum Gerichtsbeschluss


Der Vorgang beginnt nicht mit dem Gericht, sondern mit einer
Bestandsaufnahme. Am 19. Februar 2025 schloss das
Bundeskartellamt seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und
Kraftstoffgroßhandel ab. Das Ergebnis lieferte erste
Anhaltspunkte dafür, dass die im Großhandel genutzten
Preisinformationsdienste ein wettbewerbliches Risiko bergen: Sie
versorgen die Marktteilnehmer mit sehr detaillierten und
tagesaktuellen Informationen über das Verhalten der jeweils
anderen. Wo alle in nahezu Echtzeit wissen, zu welchen
Konditionen die Konkurrenz abschließt, kann der Wettbewerb
erlahmen - und die Gefahr wächst, dass einzelne Akteure die
Notierungen gezielt in ihre Richtung schieben.


Die Logik dahinter ist subtiler als ein klassisches Kartell. Es
braucht keine Absprache am Telefon, keine geheime Vereinbarung.
Es genügt, dass alle Beteiligten dieselben, sehr genauen
Informationen über die Abschlüsse der anderen besitzen. In einem
solchen Umfeld richtet sich jeder am beobachtbaren Verhalten der
Konkurrenz aus, ohne den Preiskampf zu suchen, der einen
funktionierenden Wettbewerb auszeichnet. Genau diese
stillschweigende Parallelität - Ökonomen sprechen von kollusivem
Gleichlauf - ist mit den Mitteln des klassischen Kartellrechts
kaum zu fassen. Sie war der Grund, warum der Gesetzgeber
überhaupt ein strukturelles Instrument schuf.


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